Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
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Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Hallo, ich habe eine Frage. Seit 2.7.19 ist die PI meines Lebenspartners eröffnet.
Er hat schon seit längerem ein Pfändungsschutzkonto.
Er hat schon im Monat Julu alles Geld, was über seiner Freigrenze lag und einbehalten wurde, wieder auf sein Konto gutgeschrieben bekommen. Wir dachten es lag daran, dass die PI erst Anfang Julu eröffnet wurde. Aber jetzt ist wieder alles auf seinem Konto gutgeschrieben worden. Nun ist unsere Frage, hätte dies nicht an den IV gehen müssen? Oder pfändet er nur den Lohn? Muss er das dem IV melden?
Momentan legen wir das Geld separat zur Seite damit, falls der IV das Geld einfordert, wir es parat haben. Wir wollen aber auch keinen Ärger mit dem IV bekommen und fragen daher mal ob ihr dazu was wisst?
Lieben Dank im Voraus für die Hilfe
Er hat schon seit längerem ein Pfändungsschutzkonto.
Er hat schon im Monat Julu alles Geld, was über seiner Freigrenze lag und einbehalten wurde, wieder auf sein Konto gutgeschrieben bekommen. Wir dachten es lag daran, dass die PI erst Anfang Julu eröffnet wurde. Aber jetzt ist wieder alles auf seinem Konto gutgeschrieben worden. Nun ist unsere Frage, hätte dies nicht an den IV gehen müssen? Oder pfändet er nur den Lohn? Muss er das dem IV melden?
Momentan legen wir das Geld separat zur Seite damit, falls der IV das Geld einfordert, wir es parat haben. Wir wollen aber auch keinen Ärger mit dem IV bekommen und fragen daher mal ob ihr dazu was wisst?
Lieben Dank im Voraus für die Hilfe
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Hi sunny_1978,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?" geschaut?
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Nein, erst wenn etwas ausgekehrt wird.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 11:49 Nun ist unsere Frage, hätte dies nicht an den IV gehen müssen?
Vermutlich nein. Ich gehe davon aus, dass das Konto nicht vom Insolvenzbeschlag freigegeben wurde.
Nein
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Vielen Dank für die wieder mal super schnellen Antworten .
Eine Frage doch noch, können wir nun über das Geld verfügen oder kann er es nachträglich einfordern?
Und eine Frage ist mir noch eingefallen, mein LP bekommt unregelmäßig eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt, wenn diese eingeht auf sein Konto, muss er das dem IV dann umgehend mitteilen?
Vielen Dank noch mal für die super Hilfe.
Eine Frage doch noch, können wir nun über das Geld verfügen oder kann er es nachträglich einfordern?
Und eine Frage ist mir noch eingefallen, mein LP bekommt unregelmäßig eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt, wenn diese eingeht auf sein Konto, muss er das dem IV dann umgehend mitteilen?
Vielen Dank noch mal für die super Hilfe.
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Nein, ihr könnts verprassen.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 12:06 Eine Frage doch noch, können wir nun über das Geld verfügen oder kann er es nachträglich einfordern?
Nein. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig die pfändbaren Lohnanteile zu berechnen und abzuführen. Aufwandsentschädigungen sind nicht pfändbar - § 850a Nr. 3 ZPOsunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 12:06 Und eine Frage ist mir noch eingefallen, mein LP bekommt unregelmäßig eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt, wenn diese eingeht auf sein Konto, muss er das dem IV dann umgehend mitteilen?
Ganz allgemein ist aber nie etwas dagegen auszusetzen dem IV alles mitzuteilen bei dem man sich selbst nicht ganz sicher ist. Lieber einmal mehr Dinge mitteilen als einmal zu wenig. Der IV wird schon sagen, wenn er was nicht mehr wissen will. Eine "Strafe" für unnütze Mitteilungen gibt es auf jeden Fall nicht;)
Es sei mir erlaubt zu erwähnen, dass Deine Fragen m.E. im Prinzip alle in die falsche Richtung führen. Auch sind es eher P-Konto-Fragen als Insolvenzfragen.
Das soll kein Vorwurf sein - so schätze ich Dein Ansinnen nichts falsch machen zu wollen sehr. Das ist in aller Regel ein untrügliches Zeichen dafür, dass das Insolvenzverfahren erfolgreich sein wird.
Die Fragen sollten aus meiner Sicht eher in die Richtung gehen, wie ihr in absehbarer Zeit verhindern könnt, dass eigentlich unpfändbarer Lohn vom P-Konto durch Auskehrung in der Masse landet;)
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Ja uns liegt viel daran, nichts falsch zu machen um die Sache erfolgreich über die Bühne zu bringen. Allerdings steht er ja noch ganz am Anfang.
Diese Aufwandsentschädigung erhält er allerdings nicht vom Arbeitgeber sondern von einer separaten Behörde.
Es ist so, dass er der IV beim AG beantragt hat, dass sein Lohn und eine BG-Verletztenrente als Bemessung für die Berechnumg des pfändbaren Teils des Einkommens genommen wird.
Da er mit den beiden Summen nur unwesentlich über dem Freibetrag liegt (lt dem Antrag beim AG hat der IV einen Freibetrag von ca 1600€ berechnet da seine Tochter bei ihm lebt) wird davon nicht viel gepfändet werden.
Auf seinem P-Konto hat er einen Freibetrag von 1826€ da wir uns über den Schuldnerberater damals eine Bescheinigung haben ausstellen lassen, diese belief sich auf 1754€ und wurde nach dem 1.7. erhöht auf die o.g. Summe von 1826€ .
Dort gehen dann zusätzlich noch das KG und Unterhaltsvorschuss ein.
Ich denke mal mehr wird er nicht pfändungsfrei gestellt bekommen.
Diese Aufwandsentschädigung erhält er allerdings nicht vom Arbeitgeber sondern von einer separaten Behörde.
Es ist so, dass er der IV beim AG beantragt hat, dass sein Lohn und eine BG-Verletztenrente als Bemessung für die Berechnumg des pfändbaren Teils des Einkommens genommen wird.
Da er mit den beiden Summen nur unwesentlich über dem Freibetrag liegt (lt dem Antrag beim AG hat der IV einen Freibetrag von ca 1600€ berechnet da seine Tochter bei ihm lebt) wird davon nicht viel gepfändet werden.
Auf seinem P-Konto hat er einen Freibetrag von 1826€ da wir uns über den Schuldnerberater damals eine Bescheinigung haben ausstellen lassen, diese belief sich auf 1754€ und wurde nach dem 1.7. erhöht auf die o.g. Summe von 1826€ .
Dort gehen dann zusätzlich noch das KG und Unterhaltsvorschuss ein.
Ich denke mal mehr wird er nicht pfändungsfrei gestellt bekommen.
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Na gut. Kann ich mir jetzt natürlich so nichts drunter vorstellen. Dann teile es mal lieber mit - und auch gleich warum es eine Aufwandsentschädigung sein soll und wofür es ist.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 12:48 Diese Aufwandsentschädigung erhält er allerdings nicht vom Arbeitgeber sondern von einer separaten Behörde.
Tjo, hier gehts um die Abtretung des pfändbaren Lohns. Das hat aber alles nichts mit dem P-Konto zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 12:48 Es ist so, dass er der IV beim AG beantragt hat, dass sein Lohn und eine BG-Verletztenrente als Bemessung für die Berechnumg des pfändbaren Teils des Einkommens genommen wird. Da er mit den beiden Summen nur unwesentlich über dem Freibetrag liegt (lt dem Antrag beim AG hat der IV einen Freibetrag von ca 1600€ berechnet da seine Tochter bei ihm lebt) wird davon nicht viel gepfändet werden.
Das ist der normale Freibetrag+ 1x Unterhalt + 1x Kindergeldsunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 12:48 Auf seinem P-Konto hat er einen Freibetrag von 1826€ da wir uns über den Schuldnerberater damals eine Bescheinigung haben ausstellen lassen, diese belief sich auf 1754€ und wurde nach dem 1.7. erhöht auf die o.g. Summe von 1826€ .
Dort gehen dann zusätzlich noch das KG und Unterhaltsvorschuss ein.
Ja sicher. Durch Bescheinigung nicht, aber durch Gerichtsbeschluss. Wenn ihr nichts unternehmt, wird z.b. der Zwischenbetrag von Pfändungstabelle und P-Kontobescheinigung irgendwann in der Masse landen - obwohl er eigentlich unpfändbar ist. Genauso wie die "Aufwandsentschädigung" - wenn es denn wirklich eine ist.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 12:48 Ich denke mal mehr wird er nicht pfändungsfrei gestellt bekommen.
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Okay .
Also sollten wir bei Gericht beantragen, dass auch wirklich der Freibetrag vom P-Konto 1826€ pfändungsfrei bleibt?
Stellt man da einfach formlos einen Antrag bei Gericht?
Wir haben nämlich für diese neue Summe keine Bescheinigung da die Bank diesen Freibetrag automatisch angehoben hat.
Das mit der Entschädigung probieren wir dann auch gleich mit pfändungsfrei stellen zu lassen über das Gericht.
Sorry für die vielen Fragen aber man ist echt schon etwas hilflos und ich bin mega froh über dieses Forum .
LG
Also sollten wir bei Gericht beantragen, dass auch wirklich der Freibetrag vom P-Konto 1826€ pfändungsfrei bleibt?
Stellt man da einfach formlos einen Antrag bei Gericht?
Wir haben nämlich für diese neue Summe keine Bescheinigung da die Bank diesen Freibetrag automatisch angehoben hat.
Das mit der Entschädigung probieren wir dann auch gleich mit pfändungsfrei stellen zu lassen über das Gericht.
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
*öhm* Nein. Wo wäre denn hier der Sinn? *am Kopf kratzt*sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 13:20 Also sollten wir bei Gericht beantragen, dass auch wirklich der Freibetrag vom P-Konto 1826€ pfändungsfrei bleibt?
Im Prinzip ja. Aber gewisse Formalien und Belege sollte er natürlich schon enthalten.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 13:20 Stellt man da einfach formlos einen Antrag bei Gericht?
Habt ihr keinen Berater der euch ins Verfahren gebracht hat oder sonst einen persönlichen Ansprechpartner? Es ist schwer jetzt so aus der Ferne und dem Kaffeesatz die richtige Vorgehensweise für Deinen Einzelfall herauszuraten.sunny_1978 hat geschrieben: ↑1. Aug 2019, 13:20 Das mit der Entschädigung probieren wir dann auch gleich mit pfändungsfrei stellen zu lassen über das Gericht.
... zumal hier (nicht böse gemeint) bereits etwas Basiswissen zu fehlen scheint.
Vielleicht sucht ihr diesbezüglich nochmal eine Beratungsstelle auf?
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Ja ich glaub, dass sollten wir wie sich grad herausstellt . Der SB hat damals nur alle Unterlagen genommen und gesagt, dass es auf eine PI hinausläuft. Aber wie das dann alles weiterläuft hat er nicht erwähnt.
Hatte dich so verstanden, dass evtl der Betrag zwischen Pfänungstabelle (lt IV ca 1600€) und P-Konto (1826€) evtl in der Masse landet.
Na werd mich mal mit dem SB in Verbindung setzen, ob wir dort nochmal ein paar Fragen klären können .
Aber trotzdem vielen lieben Dank für die Hilfe.
LG
Hatte dich so verstanden, dass evtl der Betrag zwischen Pfänungstabelle (lt IV ca 1600€) und P-Konto (1826€) evtl in der Masse landet.
Na werd mich mal mit dem SB in Verbindung setzen, ob wir dort nochmal ein paar Fragen klären können .
Aber trotzdem vielen lieben Dank für die Hilfe.
LG
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Re: Pfändungsschutzkonto Gutahben ausgezahlt trotz PI?
Was Caffery versucht zu erklären: Der Freibetrag auf dem P-Konto und der Pfändungsfreie Betrag des Lohns sind zwei paar Schuhe und müssen auch nicht zwangsläufig identisch sein.
Der pfändungsfreie Betrag des Lohnes ergibt sich aus der Pfändungstabelle je nach Nettolohn und Unterhaltspflichten.
Beim P-Konto gibt es einen Grundfreibetrag, der durch eine Bescheinigung der SB oder durch einen Antrag und Beschluss bei Gericht erhöht werden kann. Meist ist der pfändungsfreie Betrag vom Lohn höher als der Freibetrag auf dem P-Konto und auch höher als das, was die SB bescheinigen kann, somit muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden.
https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/
Der pfändungsfreie Betrag des Lohnes ergibt sich aus der Pfändungstabelle je nach Nettolohn und Unterhaltspflichten.
Beim P-Konto gibt es einen Grundfreibetrag, der durch eine Bescheinigung der SB oder durch einen Antrag und Beschluss bei Gericht erhöht werden kann. Meist ist der pfändungsfreie Betrag vom Lohn höher als der Freibetrag auf dem P-Konto und auch höher als das, was die SB bescheinigen kann, somit muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden.
https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/
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