Hallo an alle,
wie schon geschrieben, habe ich einen großen Fehler gemacht. Ich bin seit dem 7.3. in der Insolvenz, aber das wussten wir nicht. Wir hatten auch keine Ahnung, wo man dies einsehen konnte. Wir gingen bislang vom 6.6. aus, weil das der Termin ist, an dem die Gläubiger ihre Forderungen einreichen können.
Nun habe ich bislang keine Bewerbungen geschrieben - Das habe ich schleunigst nachgeholt. Kann mir dieser vergangene Zeitraum zum Verhängnis werden?
Bitte verurteilt mich nicht - im Nachhinein sind wir wirklich blauäugig an die Sache herangegangen.
Viele Grüße
Großen Fehler gemacht
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Re: Großen Fehler gemacht
Sorry, wenn die Frage zu lächerlich erscheint. Tut mir Leid. Bin halt in heller Aufregung.
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Re: Großen Fehler gemacht
Die Frage ist nicht lächerlich, aber ich weiß nicht recht, was man hier raten soll.
Du musst doch den Insolvenzantrag unterschrieben haben, bevor der bei Gericht eingereicht wurde. Hast du dir nicht angesehen, was du unterschreibst?
Ich denke übrigens nicht, dass die Bewerbungssache ein großes Problem sein wird, solange du dich ab jetzt darum kümmerst, einen Job zu finden /oder entsprechenden Atteste zu bekommen.
Du musst doch den Insolvenzantrag unterschrieben haben, bevor der bei Gericht eingereicht wurde. Hast du dir nicht angesehen, was du unterschreibst?
Ich denke übrigens nicht, dass die Bewerbungssache ein großes Problem sein wird, solange du dich ab jetzt darum kümmerst, einen Job zu finden /oder entsprechenden Atteste zu bekommen.
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Re: Großen Fehler gemacht
Vielen Dank für deine Antwort!
Die Gläubiger haben bis zum 6.6. Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Wir sind der fälschlichen Annahme aufgesessen, dass auch wir erst ab dann Bewerbungen einreichen müssten.
Ab jetzt schreibe ich fleißig. Den Insolvenzverwalter habe ich auch schon kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten. Am Montag geht's zum Arbeitsamt, um mich arbeitslos zu melden. Danach kommt das Jobcenter dran, damit ich einen Termin beim Amtsarzt bekomme.
Deine Zeilen beruhigen mich etwas, nochmals Danke!
Die Gläubiger haben bis zum 6.6. Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Wir sind der fälschlichen Annahme aufgesessen, dass auch wir erst ab dann Bewerbungen einreichen müssten.
Ab jetzt schreibe ich fleißig. Den Insolvenzverwalter habe ich auch schon kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten. Am Montag geht's zum Arbeitsamt, um mich arbeitslos zu melden. Danach kommt das Jobcenter dran, damit ich einen Termin beim Amtsarzt bekomme.
Deine Zeilen beruhigen mich etwas, nochmals Danke!
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