Hallo an alle,
ich bin aktuell verstärkt auf der Suche nach einem weit besser bezahlten Job (u.a. Vorgabe des Jobcenters um nicht mehr mit Bürgergeld aufstocken zu müssen).
Ich bin in der Insolvenz, aktuell Hauptverfahren, kann sich noch einige Zeit ziehen bis die WVP beginnt. Da ich vom Jobcenter aktuell nahezu Deutschlandweit Stellenanzeigen zugesandt bekomme und mich auch brav bewerbe, kam es nun schon mehrfach vor, dass ich Vorstellungsgespräche in hoher Entfernung und Übernachtung hatte. Die potentiellen Arbeitgeber zahlen diese Kosten natürlich im Nachgang. Das Jobcenter zahlt die Kosten nur, wenn die Firma nicht zahlt. Nun wird mir aber jene Bewerbungskosten auf mein P-Konto überwiesen, der Freibetrag überschritten und am Ende ausgekehrt.
Ist es tatsächlich so, dass ich da auf den ausgelegten Kosten sitzen bleibe? Die Firmen vorab fragen, ob diese für mich die Übernachtung buchen könnten, macht glaub auch nicht den besten Eindruck auf die Personaler.
Grüße franzk
Erstattung von Bewerbungskosten
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Erstattung von Bewerbungskosten
Ja, es ist tatsächlich so.franzk hat geschrieben: ↑20. Apr 2025, 01:51 Hallo an alle,
ich bin aktuell verstärkt auf der Suche nach einem weit besser bezahlten Job (u.a. Vorgabe des Jobcenters um nicht mehr mit Bürgergeld aufstocken zu müssen).
Ich bin in der Insolvenz, aktuell Hauptverfahren, kann sich noch einige Zeit ziehen bis die WVP beginnt. Da ich vom Jobcenter aktuell nahezu Deutschlandweit Stellenanzeigen zugesandt bekomme und mich auch brav bewerbe, kam es nun schon mehrfach vor, dass ich Vorstellungsgespräche in hoher Entfernung und Übernachtung hatte. Die potentiellen Arbeitgeber zahlen diese Kosten natürlich im Nachgang. Das Jobcenter zahlt die Kosten nur, wenn die Firma nicht zahlt. Nun wird mir aber jene Bewerbungskosten auf mein P-Konto überwiesen, der Freibetrag überschritten und am Ende ausgekehrt.
Ist es tatsächlich so, dass ich da auf den ausgelegten Kosten sitzen bleibe? Die Firmen vorab fragen, ob diese für mich die Übernachtung buchen könnten, macht glaub auch nicht den besten Eindruck auf die Personaler.
Grüße franzk
Lese bitte dazu mal den aktuellen Beitrag vom Herrn Graf hier im Forum in der Gruppe "Allgemein ".
0
Re: Erstattung von Bewerbungskosten
@Icke26
Meinst Du seinen Beitrag vom 8. April 2025 zum HGeldeingang auf einem P-Konto?
Meinst Du seinen Beitrag vom 8. April 2025 zum HGeldeingang auf einem P-Konto?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 93
- Beiträge: 570
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Erstattung von Bewerbungskosten
Nee, dann wurde das falsch verstanden. In dem obigen Fall ist der Geldeingang zunächst "weg", jedoch kann er natürlich einen Antrag stellen, dass dieser Geldeingang freigestellt wird; denn diese Kosten sind gemäß § 850a ZPO unpfändbar und können somit vom InsoGericht freigestellt werden.
Ich weiß nicht mehr, auf welchen Beitrag von mir hier verwiesen wird. Aber ich meine mich zu erinnern, da ging es um Erstattungen/Rückzahlungen etc.. Und diese Zahlungen sind eben nicht unpfändbar.
Ich weiß nicht mehr, auf welchen Beitrag von mir hier verwiesen wird. Aber ich meine mich zu erinnern, da ging es um Erstattungen/Rückzahlungen etc.. Und diese Zahlungen sind eben nicht unpfändbar.
0