Erstattung von Bewerbungskosten

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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franzk
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Erstattung von Bewerbungskosten

Beitrag von franzk »

Hallo an alle,

ich bin aktuell verstärkt auf der Suche nach einem weit besser bezahlten Job (u.a. Vorgabe des Jobcenters um nicht mehr mit Bürgergeld aufstocken zu müssen).
Ich bin in der Insolvenz, aktuell Hauptverfahren, kann sich noch einige Zeit ziehen bis die WVP beginnt. Da ich vom Jobcenter aktuell nahezu Deutschlandweit Stellenanzeigen zugesandt bekomme und mich auch brav bewerbe, kam es nun schon mehrfach vor, dass ich Vorstellungsgespräche in hoher Entfernung und Übernachtung hatte. Die potentiellen Arbeitgeber zahlen diese Kosten natürlich im Nachgang. Das Jobcenter zahlt die Kosten nur, wenn die Firma nicht zahlt. Nun wird mir aber jene Bewerbungskosten auf mein P-Konto überwiesen, der Freibetrag überschritten und am Ende ausgekehrt.

Ist es tatsächlich so, dass ich da auf den ausgelegten Kosten sitzen bleibe? Die Firmen vorab fragen, ob diese für mich die Übernachtung buchen könnten, macht glaub auch nicht den besten Eindruck auf die Personaler.

Grüße franzk
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Re: Erstattung von Bewerbungskosten

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Hi franzk,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erstattung von Bewerbungskosten" geschaut?
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Icke26
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Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Erstattung von Bewerbungskosten

Beitrag von Icke26 »

franzk hat geschrieben: 20. Apr 2025, 01:51 Hallo an alle,

ich bin aktuell verstärkt auf der Suche nach einem weit besser bezahlten Job (u.a. Vorgabe des Jobcenters um nicht mehr mit Bürgergeld aufstocken zu müssen).
Ich bin in der Insolvenz, aktuell Hauptverfahren, kann sich noch einige Zeit ziehen bis die WVP beginnt. Da ich vom Jobcenter aktuell nahezu Deutschlandweit Stellenanzeigen zugesandt bekomme und mich auch brav bewerbe, kam es nun schon mehrfach vor, dass ich Vorstellungsgespräche in hoher Entfernung und Übernachtung hatte. Die potentiellen Arbeitgeber zahlen diese Kosten natürlich im Nachgang. Das Jobcenter zahlt die Kosten nur, wenn die Firma nicht zahlt. Nun wird mir aber jene Bewerbungskosten auf mein P-Konto überwiesen, der Freibetrag überschritten und am Ende ausgekehrt.

Ist es tatsächlich so, dass ich da auf den ausgelegten Kosten sitzen bleibe? Die Firmen vorab fragen, ob diese für mich die Übernachtung buchen könnten, macht glaub auch nicht den besten Eindruck auf die Personaler.

Grüße franzk
Ja, es ist tatsächlich so.
Lese bitte dazu mal den aktuellen Beitrag vom Herrn Graf hier im Forum in der Gruppe "Allgemein ".
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Erstattung von Bewerbungskosten

Beitrag von imker »

@Icke26
Meinst Du seinen Beitrag vom 8. April 2025 zum HGeldeingang auf einem P-Konto?
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Icke26
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Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Erstattung von Bewerbungskosten

Beitrag von Icke26 »

Ja?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 571
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erstattung von Bewerbungskosten

Beitrag von Graf Wadula »

Nee, dann wurde das falsch verstanden. In dem obigen Fall ist der Geldeingang zunächst "weg", jedoch kann er natürlich einen Antrag stellen, dass dieser Geldeingang freigestellt wird; denn diese Kosten sind gemäß § 850a ZPO unpfändbar und können somit vom InsoGericht freigestellt werden.
Ich weiß nicht mehr, auf welchen Beitrag von mir hier verwiesen wird. Aber ich meine mich zu erinnern, da ging es um Erstattungen/Rückzahlungen etc.. Und diese Zahlungen sind eben nicht unpfändbar.
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