Differenz Pfändungsfreibetrag
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Differenz Pfändungsfreibetrag
Wenn Sie Unterhalt zahlen (Bar- oder Naturalunterhalt), ist die Ehefrau auch zu berücksichtigen. Und dann kann der Insolvenzverwalter einen Antrag gemäß § 850c VI ZPO (Nichtberücksichtigung einer an sich unterhaltsberechtigten Person) bei Gericht stellen. Und das Gericht entscheidet dann, ob Ihre Ehefrau ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben soll. Da geht es dann nach gerichtlichem Ermessen. Sie sollten sich eine neue Bescheinigung bei einer Schuldnerberatungsstelle holen. Im Notfall einen Antrag auf Höhersetzung des Betrags bei Gericht stellen.
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Re: Re: Differenz Pfändungsfreibetrag
Hi Graf Wadula,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Re: Differenz Pfändungsfreibetrag" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Re: Differenz Pfändungsfreibetrag" geschaut?
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Re: Differenz Pfändungsfreibetrag
Ich habe meinen Insolvenzverwalter über diese Doppelpfändung informiert und ihn darum gebeten mein Konto freizugeben. Er hat darauf hin die Bank über die Freigabe via Fax informiert.
Wie lange dauert das idR?
Wenn ich es richtig verstanden habe, bedeutet diese Freigabe, das ich über mein ganzes Gehalt verfügen kann, korrekt?
Von meinem Konto wurde bereits 3 mal vom IV gepfändet, da sich in den letzten Monaten natürlich Geld angesammelt hat, da ich eben diese Differenz von ausbezahltem Gehalt und unpfändbarem Betrag (2061€) entstanden ist. Kann ich dieses Geld zurückfordern? Wenn ja, tu ich das direkt beim IV oder beim Insolvenzgericht?
Wie lange dauert das idR?
Wenn ich es richtig verstanden habe, bedeutet diese Freigabe, das ich über mein ganzes Gehalt verfügen kann, korrekt?
Von meinem Konto wurde bereits 3 mal vom IV gepfändet, da sich in den letzten Monaten natürlich Geld angesammelt hat, da ich eben diese Differenz von ausbezahltem Gehalt und unpfändbarem Betrag (2061€) entstanden ist. Kann ich dieses Geld zurückfordern? Wenn ja, tu ich das direkt beim IV oder beim Insolvenzgericht?
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Re: Differenz Pfändungsfreibetrag
Ich möchte meine Situation nochmal etwas "aufdröseln".
Ich befinde mich seit August 2024 in der Insolvenz.
Mir werden seit beginn jeden Monat ca. 70€ vom Gehalt (ca. 2550€ netto) gepfändet. Allerdings konnte ich seit beginn monatlich nur über knapp 2060€ auf meinem Konto verfügen.
Demnach hat sich monatlich eine ordentliche Differenz angesammelt über die ich nicht verfügen konnte. In ca. 3 Monatsabständen wurde dann 3x von der Bank Geld von meinem Konto abgebucht.
Mittlerweile habe ich herausgefunden das diese Abbuchungen von der Bank wohl auf ein "Auskehrungskonto" gebucht wurden um sie dann an die Gläubiger zu verteilen.
Eine Freigabe habe ich mittlerweile vom IV für mein Konto erhalten und kann nun über mein volles Gehalt verfügen.
Leider kann ich nichts dazu finden, ob und wie ich an das von der Bank abgebuchte Geld ran komme bzw zurückfordern kann.
Ich würde mich über Tipps diesbezüglich freuen.
Ich befinde mich seit August 2024 in der Insolvenz.
Mir werden seit beginn jeden Monat ca. 70€ vom Gehalt (ca. 2550€ netto) gepfändet. Allerdings konnte ich seit beginn monatlich nur über knapp 2060€ auf meinem Konto verfügen.
Demnach hat sich monatlich eine ordentliche Differenz angesammelt über die ich nicht verfügen konnte. In ca. 3 Monatsabständen wurde dann 3x von der Bank Geld von meinem Konto abgebucht.
Mittlerweile habe ich herausgefunden das diese Abbuchungen von der Bank wohl auf ein "Auskehrungskonto" gebucht wurden um sie dann an die Gläubiger zu verteilen.
Eine Freigabe habe ich mittlerweile vom IV für mein Konto erhalten und kann nun über mein volles Gehalt verfügen.
Leider kann ich nichts dazu finden, ob und wie ich an das von der Bank abgebuchte Geld ran komme bzw zurückfordern kann.
Ich würde mich über Tipps diesbezüglich freuen.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Differenz Pfändungsfreibetrag
Das ist schwierig. Sie hätten einen Antrag gemäß § 906 ZPO stellen können. Dieser wirkt nach allgemeiner Meinung aber immer nur auf den Antrag zurück (also seit Antragstellung). Allerdings ist Ihr Konto ja nun freigegeben und unterliegt nicht mehr dem Insolvenzbeschlag, so dass eigentlich auch diese Beträge frei sein sollten (denn das Auskehrkonto ist eine Konstruktion der Bank, Sie haben dieses Konto ja garnicht vereinbart mit denen).
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