Differenz Pfändungsfreibetrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 564
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Differenz Pfändungsfreibetrag

Beitrag von Graf Wadula »

Wenn Sie Unterhalt zahlen (Bar- oder Naturalunterhalt), ist die Ehefrau auch zu berücksichtigen. Und dann kann der Insolvenzverwalter einen Antrag gemäß § 850c VI ZPO (Nichtberücksichtigung einer an sich unterhaltsberechtigten Person) bei Gericht stellen. Und das Gericht entscheidet dann, ob Ihre Ehefrau ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben soll. Da geht es dann nach gerichtlichem Ermessen. Sie sollten sich eine neue Bescheinigung bei einer Schuldnerberatungsstelle holen. Im Notfall einen Antrag auf Höhersetzung des Betrags bei Gericht stellen.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Re: Differenz Pfändungsfreibetrag

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Hi Graf Wadula,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Re: Differenz Pfändungsfreibetrag" geschaut?
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jeaba
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 24. Mär 2025, 16:25

Re: Differenz Pfändungsfreibetrag

Beitrag von jeaba »

Ich habe meinen Insolvenzverwalter über diese Doppelpfändung informiert und ihn darum gebeten mein Konto freizugeben. Er hat darauf hin die Bank über die Freigabe via Fax informiert.

Wie lange dauert das idR?

Wenn ich es richtig verstanden habe, bedeutet diese Freigabe, das ich über mein ganzes Gehalt verfügen kann, korrekt?

Von meinem Konto wurde bereits 3 mal vom IV gepfändet, da sich in den letzten Monaten natürlich Geld angesammelt hat, da ich eben diese Differenz von ausbezahltem Gehalt und unpfändbarem Betrag (2061€) entstanden ist. Kann ich dieses Geld zurückfordern? Wenn ja, tu ich das direkt beim IV oder beim Insolvenzgericht?
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