Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

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Schuldigung
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

Nachdem ich vor etwa drei Wochen bei der Schuldnerberatung war, hab ich heute wegen einer Frage die Beraterin angemailt und bei der Antwort zudem erfahren, dass sie bisher keinerlei Schriftverkehr rausgeschickt hat.

Ist das normal, dass erst einmal gewartet wird? Ich will da gar nicht ungeduldig sein, ich hab Zeit. ;) Aber ich frag mich nur, wie der zeitliche Rahmen ist... Wird erst einmal gewartet, bevor die Forderungen ermittelt werden?

Würde mich freuen, wenn wer weiterhelfen kann. :)
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Darnox
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Darnox »

Der bisherige Thread hat mir bisher noch nicht alles über deinen aktuellen Stand verraten, nur dass du jetzt bei der Schuldnerberatung bist und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit anschließender Insolvenz geplant ist.

Bei mir war es so, dass ich zuerst von der Schuldnerberatung ein Musterschreiben erhalten habe und es selbst an alle Gläubiger versendet habe, um eine Forderungsaufstellung zu bekommen. Da sich daraufhin einige Gläubiger nicht gemeldet haben (oder wie die VW Bank eine Ausstellung einer Forderungsaufstellung an den Schuldner abgelehnt haben), hat dann die Schuldnerberatung die restlichen Gläubiger selbst nochmal angeschrieben. Ich denke an dem Punkt solltest du gerade sein, entweder du oder die Schuldnerberatung müsste erstmal die Forderungsaufstellungen einholen.
Erst danach kann dann der außergerichtliche Einigungsversuch gestartet werden, weil ja erstmal die Höhe der Schulden bekannt sein muss.
Aber was in deinem Fall abgesprochen wurde mit der Schuldnerberatung weiß ich natürlich nicht. Normalerweise gibt es keinen Grund auf irgendwas zu warten. Entweder du oder die Schuldnerberatung müsste erstmal alle Gläubiger anschreiben.
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Schuldigung
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

Danke für die Antwort!

Im Grunde ist das auch der aktuelle Stand: Ich war bei der Schuldnerberatung, mir wurde gesagt, ich solle ab sofort die Zahlungen einstellen und sie würde die Gläubiger anschreiben. Das war jetzt vor drei Wochen.
Bisher wurde aber noch keiner angeschrieben. Ich vermute da jetzt mal, dass da gar keine taktische Erwägung hintersteckt, sondern es eher einfach nur ein Kapazitäten-Thema der Beraterin ist.
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Icke26
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Icke26 »

Schuldigung hat geschrieben: 9. Apr 2025, 10:57 Danke für die Antwort!

Im Grunde ist das auch der aktuelle Stand: Ich war bei der Schuldnerberatung, mir wurde gesagt, ich solle ab sofort die Zahlungen einstellen und sie würde die Gläubiger anschreiben. Das war jetzt vor drei Wochen.
Bisher wurde aber noch keiner angeschrieben. Ich vermute da jetzt mal, dass da gar keine taktische Erwägung hintersteckt, sondern es eher einfach nur ein Kapazitäten-Thema der Beraterin ist.
Ich verstehe hier manche Sachen nicht.
Sorry, aber woher soll man hier wissen warum das bei dir so ist.
Das ist doch bestimmt von Fall zu Fall anders.
Ich an deiner Stelle, hätte da angerufen, oder bei deinem Besuch, höfflich gefragt warum nach drei Wochen noch keiner angeschrieben wurde. Dann hätte ich eine persönliche Antwort bekommen.
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Schuldigung
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Schuldigung »

Ich dachte, so ein Forum ist ein Ort zum Erfahrungsaustausch. Daher hab ich gedacht, es gibt vielleicht Erfahrungswerte.

Dass jeder Fall anders ist, ist mir selbstverständlich völlig klar. Hätte ja sein können, dass es normal ist, dass erstmal gewartet wird. Daher fragte ich in diesem Forum, um eventuell von Erfahrungen anderer zu hören.

Wenn die Lösung immer ist, hier oder da anzurufen, versteh ich nicht, welchen Sinn ein derartiges Forum haben soll.
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Hans18059
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Hans18059 »

Guten Abend Schuldigung, ich möchte ein wenig von meinen Erfahrungen in Sachen Insolvenz berichten. In der Regel wird die Schuldnerberatung nach dem Platzen der eingegangenen Verbindlichkeiten aktiv. Bei Krediten passiert das in der Regel nach Kündigung und Fälligstellung. Da sich die meisten Gläubiger (insbesondere Banken) nicht die Mühe machen, selbst mit der Schuldnerberatung in Vergleichsverhandlungen einzutreten, geben sie die Eintreibung ihrer Forderungen an Inkassounternehmen ab. Dazu müssen die Schuldnerberater erstmal deren Anschrift haben. Dazu das Aktenzeichen des jeweiligen Vorganges und dann natürlich die Forderungshöhe. Das kann sich mitunter über einen längeren Zeitraum hinziehen. Als Klient kann Mann oder Frau selbst aktiv werden, wenn eingegangene Schreiben von Gläubigern und deren Vertretern (Inkasso) an die Schuldnerberatung weitergereicht bzw. zu Gesprächsterminen mitgenommen werden.
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Hans18059
Neuankömmling
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Hans18059 »

Schuldigung hat geschrieben: 8. Feb 2025, 10:05 Ein zusätzlicher Punkt, der mir immer mal Sorgen macht, ist neben der rein finanziellen Betrachtung auch das Thema Schufa. Ich finde es einfach äußerst ungerecht, dass eine Insolvenz deutlich weniger Spuren hinterlässt als eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Die Insolvenz ist deutlich schneller wieder raus als wenn ich sechs Jahre lang einen Vergleich abbezahle und das Ganze selbst nach dem Erledigungsvermerk noch drei Jahre lang in der Schufa zu sehen ist. Sollte ich mal die Wohnung wechseln wollen oder müssen, wäre ich auf diese Weise neun Jahre lang benachteiligt.
Hinweis zum Thema Schufa-Einträge: Es gibt in Deutschland nicht nur die Schufa als Auskunftei. Die Schufa ist die einzige Auskunftei, die nach einem halben Jahr nach Erteilung der Restschuldbefreiung, alle mit dem Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren zusammenhängenden Einträge löscht. Das machen die anderen Auskunfteien nicht.
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Icke26
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Icke26 »

Ich dachte immer es gibt nur den Osterhase, aber ein Ostertroll? :lol:
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Hans18059
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von Hans18059 »

Schuldigung hat geschrieben: 9. Apr 2025, 22:06 Ich dachte, so ein Forum ist ein Ort zum Erfahrungsaustausch. Daher hab ich gedacht, es gibt vielleicht Erfahrungswerte.

Dass jeder Fall anders ist, ist mir selbstverständlich völlig klar. Hätte ja sein können, dass es normal ist, dass erstmal gewartet wird. Daher fragte ich in diesem Forum, um eventuell von Erfahrungen anderer zu hören.

Wenn die Lösung immer ist, hier oder da anzurufen, versteh ich nicht, welchen Sinn ein derartiges Forum haben soll.
Ein Internetforum ersetzt keine Beratung in einer seriösen Stelle. Eigentlich solltest du die Antworten auf die meisten deiner Fragen selbst kennen. So große Unterschiede gibt beim Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs eigentlich nicht. Egal welche Stelle diesen durchführt. Der einzige Unterschied: Die Berater in den sozialen Stellen loten erstmal aus, ob ein außergerichtlicher Einigungsversuch überhaupt Aussicht auf einen Erfolg hat. Da spielen einige Faktoren wie das Einkommen, Lebenshaltungskosten, Sicherheit des Arbeitsplatzes und ähnliches eine Rolle. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, muss auch das Geld kommen. Das sind Faktoren, die in kostenpflichtigen Stellen oft keine Rolle spielen.
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MeierMüllerSchulze
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Re: Doch Insolvenz nach außergerichtlicher Bereinigung?

Beitrag von MeierMüllerSchulze »

@Icke26 Was schreibst Du da? Was hat das mit dem zu tun was die anderen schreiben?
Machst Du Dich über die anderen Leute lustig? :evil:
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