Schulden

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Juliette
Neuankömmling
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Registriert: 26. Mär 2025, 18:10

Schulden

Beitrag von Juliette »

Hallo,

Ich habe letzte Woche eine Steuerrückerstattung erhalten, und habe leider Schulden weshalb ich am 01.04 zum Gerichtsvollzieher muss um eine Vermögensauskunft abzugeben.
bin derzeit arbeitslos.

Auf meinem Konto habe ich 867€ durch Lohn und Steuerrückerstattung.(p Konto) aber es ist auf dem psk auskehrungskonto das wird ja erst am 01 freigegeben.

Lohn war 347 da ich gekündigt wurde.

Steuerrückerstattung war 1220€

Ich habe etwas von den Steuern ausgeben, und bin unter den 1400 Pfändungsgrenze.

Meine Frage ist jetzt ob das Geld trotzdem wenn ich zu dem Termin gehe gepfändet werden kann obwohl es unter der pfändungsgrenze ist, da es eine Rückerstattung war.

Oder bekomme ich Probleme weil ich das Geld ausgeben habe ? Ich habe davon auch andere Schulden noch die kleiner waren bezahlt.

Danke und liebe Grüße
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schulden

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Hi Juliette,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schulden" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Schulden

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Juliette.

ich nehme mal an, du befindest dich nicht in einer Privatinsolvenz.
Alles was unter der Pfändungsgrenze ist kannst du natürlich behalten. Das Geld kann nicht gepfändet werden.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2637
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Schulden

Beitrag von caffery »

Sollte doch jemand auf die Idee kommen an die Steuererstattung ran zu wollen, sollte bei dem dargelegten Szenario § 850i ZPO den Angriff abwehren.
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