Hallo,
Ich habe letzte Woche eine Steuerrückerstattung erhalten, und habe leider Schulden weshalb ich am 01.04 zum Gerichtsvollzieher muss um eine Vermögensauskunft abzugeben.
bin derzeit arbeitslos.
Auf meinem Konto habe ich 867€ durch Lohn und Steuerrückerstattung.(p Konto) aber es ist auf dem psk auskehrungskonto das wird ja erst am 01 freigegeben.
Lohn war 347 da ich gekündigt wurde.
Steuerrückerstattung war 1220€
Ich habe etwas von den Steuern ausgeben, und bin unter den 1400 Pfändungsgrenze.
Meine Frage ist jetzt ob das Geld trotzdem wenn ich zu dem Termin gehe gepfändet werden kann obwohl es unter der pfändungsgrenze ist, da es eine Rückerstattung war.
Oder bekomme ich Probleme weil ich das Geld ausgeben habe ? Ich habe davon auch andere Schulden noch die kleiner waren bezahlt.
Danke und liebe Grüße
Schulden
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Re: Schulden
Hallo Juliette.
ich nehme mal an, du befindest dich nicht in einer Privatinsolvenz.
Alles was unter der Pfändungsgrenze ist kannst du natürlich behalten. Das Geld kann nicht gepfändet werden.
ich nehme mal an, du befindest dich nicht in einer Privatinsolvenz.
Alles was unter der Pfändungsgrenze ist kannst du natürlich behalten. Das Geld kann nicht gepfändet werden.
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Re: Schulden
Sollte doch jemand auf die Idee kommen an die Steuererstattung ran zu wollen, sollte bei dem dargelegten Szenario § 850i ZPO den Angriff abwehren.
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