Frage zur Arbeitsobliegenheit

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Dieter1981
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Nach langem Nachdenken haben wir uns jetzt entschlossen, auf Risiko zu spielen. Folgende Frage bleibt, auch wenn es eigentlich logisch sein sollte, man aber bei Gesetzen nie sicher sein kann: Wir hatten einen gemeinsamen Kredit, der jeweils bei uns beiden in die Tabelle eingetragen worden ist. Wenn ich in anderthalb Jahren die RSB bekomme, wurde ein guter Teil davon abbezahlt. Nehmen wir aber den Fall, dass die RSB meiner Frau abgewiesen wird: Welche Summe wäre dann noch zu zahlen? Die Summe, mit der sie in die Insolvenztabelle eingetragen worden ist oder die Summe, die abzüglich von dem, was ich während meiner Insolvenz bezahlt habe, übrig bleibt? Logisch wäre ja die Differenz, aber sicher ist sicher.
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AktiverRentner
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von AktiverRentner »

Mit welchem Grund soll der Gläubiger mehr bekommen als ihm zusteht?
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Dieter1981
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Einen direkten Grund wüsste ich keinen, aber ich gehe leider lieber immer auf Nummer sicher.
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