Frage zur Arbeitsobliegenheit

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Dieter1981
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Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte: Meine Frau ist seit letztem Jahr in der Privatinsolvenz und dürfte in den nächsten 2 Wochen in die Wohlverhaltensphase kommen. Derzeit ist sie krankgeschrieben und hofft, bald wieder arbeiten zu können. Sie arbeitet normalerweise 25 Stunden die Woche und das könnte ja zum Fallstrick werden, sofern ein Gläubiger dagegen vorgeht und anfechtet, warum sie nicht Vollzeit arbeiten gehen kann. Gesundheitlich ist das leider nicht möglich, ein gerichtsfester Nachweis würde jedoch sehr lange dauern.

Nun folgende Frage und unsere Idee: Wenn wir vorschlagen sollten, die Differenz zwischen Vollzeit und Teilzeit an den Treuhänder aus eigener Tasche zu zahlen, wäre das möglich? Wer wäre unser Ansprechpartner (ich vermute der Treuhänder)? Wäre das wirklich gerichtsfest oder würde das eventuell als freiwillige Zahlung deklariert und am Ende könnte ihr trotzdem die RSB versagt werden? Vielen Dank für Eure Mühe :)
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

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Hi Dieter1981,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Arbeitsobliegenheit" geschaut?
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SchuldenMeister
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von SchuldenMeister »

Ich würde Dir von eurer Idee abraten. Insofern es nachvollziehbare Gründe gibt, wieso Deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen kann, müsst ihr auch nicht befürchten, dass ein Gläubiger - wenn überhaupt ein entsprechender Antrag gestellt werden sollte - damit auch erfolgreich sein würde. Ergo gibt es keinen Grund, einen rechnerischen Differenzbetrag zu zahlen.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Shadow
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Shadow »

Ich würde mich da SchuldenMeister anschließen. Wenn ihr einen Arzt oder so etwas habt, der das auch bestätigen würde.... wozu freiwillig mehr bezahlen?
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Dieter1981
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Das Problem ist, es wird ihr nur aufgrund Depressionen vom Arzt empfohlen nicht mehr Vollzeit zu arbeiten, zumindest nicht in der jetzigen Firma, in der sie aber schon seit fast 20 Jahren ist. Hieb und stichfest ist es also nicht, sie könnte sich ja theoretisch was anderes suchen, was sie aber aufgrund der langen Zugehörigkeit nicht möchte. Um nicht in die Bredouille zu geraten haben wir das mit der Zahlung angedacht, eine Versagung der RSB wäre katastrophal. Dementsprechend die Frage wie rechtlich abgesichert man bei der Differenzzahlung wäre.

Danke euch beiden auf jeden Fall für eure Antwort :)
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Graf Wadula
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Graf Wadula »

In der höchstrichterlichen Rechtsprechung gibt es diesen Fall nicht, jedoch gab es den Fall, dass jemand die Aufnahme eines Jobs nicht angezeigt hat und dann aber vor Antrag auf Versagung eine Vereinbarung über monatliche Teilzahlungen mit dem Treuhänder geschlossen hat und die Teilzahlung bis zum vollständigen Ausgleich der vorenthaltenen Beträge geleistet hat (BGH, IX ZB 211/09-). wenn das geht, warum sollte man nicht von vorneherein Beträge zahlen können, die ansonsten bei Vollzeit als pfändbare Beträge zu zahlen wären ?!
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Dieter1981
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Auch dir ein Danke :)

Also trifft man praktisch ein schriftliches Abkommen mit dem Treuhänder, zahlt die Differenz und dann kann einem kein Gläubiger etwas? Sorry dass ich da so nachfrage, wir wollen da bloß keinen Fehler machen.
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Graf Wadula
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Graf Wadula »

Wie geschrieben: es gibt dazu keine Entscheidungen. Das ist eine Mutmaßung. Haben Sie denn überhaupt Gläubiger, die sich in dem Verfahren besonders interessieren?
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Dieter1981
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Bisher noch nicht, also zumindest haben wir nichts mitbekommen, der größte Gläubiger bekommt von mir aus unserem gemeinsamen Kredit schon ein gutes Sümmchen. Wir haben halt nur sehr viel Angst dass kurz vor Schluss ein Gläubiger querschiessen wird…
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Graf Wadula »

Das verstehe ich. da kann natürlich niemand für garantieren. Aber grundsätzlich sind es meist Gläubiger, die eh ein persönliches Problem mit dem Schuldner haben.
Es kann eben auch niemand garantieren, dass der von Ihnen beabsichtigte Weg funktioniert, da es eben keine gerichtlichen Entscheidungen dazu gibt. Man kann dann nur mutmaßen. Und da kann man eben sagen, Ihre Frau muss angemessen tätig sein. Das ist in den meisten Fällen eine sogenannte Vollzeitstelle. Es geht aber auch nur um den pfändbaren Betrag. Wenn Sie nicht arbeiten aber den pfändbaren Betrag aus der an sich angemessenen Stelle zahlen, dann benachteiligen sie ja nicht die Gläubiger; also wo soll dann da der Versagungsgrund sein? Und genau so ist es dann natürlich auch bei denen, die den pfändbaren Teil des Lohnen aus einer Ganztagsstelle freiwillig auffüllen? So war es eben auch in der BGH Entscheidung: dort hatte jemand eine Vollzeitstelle und nebenbei noch was gemacht. Die Nebenstelle hat er nicht angezeigt. Er hat aber dann später das dem Treuhänder mitgeteilt und errechnet, wie viel er hätte monatlich mehr abführen müssen. Diesen Betrag hat er freiwillig in die Masse geleistet. Also aus meiner Sicht nix anderes als Ihr Fall.
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Dieter1981
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Re: Frage zur Arbeitsobliegenheit

Beitrag von Dieter1981 »

Vielen vielen Dank, das war sehr aufschlussreich, dann werden wir wohl einen Teil abführen sobald meine Frau wieder arbeiten geht und sprechen das vorher mit dem Treuhänder ab.
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