Hallo zusammen mein Insolvenzverwalter möchte das ich ein
antrag auf verfahrenskostenstundung Wohlverhaltensphase stelle.wo bekomme ich den Antrag dafür
verfahrenskostenstundung
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Re: verfahrenskostenstundung
Hallo,
da musst du mal googlen.
Hab da sofort was gefunden, war aber ein Antrag für Berliner.
da musst du mal googlen.
Hab da sofort was gefunden, war aber ein Antrag für Berliner.
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Re: verfahrenskostenstundung
Danke leider gibt's das nicht für meine Region. Daher Zähne ich die TH Gebühren
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: verfahrenskostenstundung
Da besteht keine Formvorschrift. Sie können einfach formlos an das Gericht schreiben, dass Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Aber haben Sie den Antrag nicht bereits bei Inso-Antragstellung gestellt?
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Re: verfahrenskostenstundung
Nur für den 1. Teil der Insolvenzverwalter möchte das ich die Stundung für Restschuldbefreiungsverfahrens beantrage oder 170 Euro TH Gebühr
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: verfahrenskostenstundung
Die normale Gebühr beträgt 140,00 € plus Umsatzsteuer. Das andere habe ich nicht verstanden.
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Re: verfahrenskostenstundung
Dankeschön.Kann ich die Kostenstundung für die Wohlverhaltensphase jetzt schon Formlos einreichen beim Gericht
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Re: verfahrenskostenstundung
Natürlich.
Aber wie der Herr Graf auch schon geschrieben hat.
Diesen Antrag stellt man eigentlich schon zusammen mit dem Antrag zur Eröffnung einer Insolvenz. Also ganz am Anfang.
Aber wie der Herr Graf auch schon geschrieben hat.
Diesen Antrag stellt man eigentlich schon zusammen mit dem Antrag zur Eröffnung einer Insolvenz. Also ganz am Anfang.
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