verfahrenskostenstundung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Naomi
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verfahrenskostenstundung

Beitrag von Naomi »

Hallo zusammen mein Insolvenzverwalter möchte das ich ein
antrag auf verfahrenskostenstundung Wohlverhaltensphase stelle.wo bekomme ich den Antrag dafür
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Re: verfahrenskostenstundung

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Hi Naomi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "verfahrenskostenstundung" geschaut?
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Icke26
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Icke26 »

Hallo,
da musst du mal googlen.
Hab da sofort was gefunden, war aber ein Antrag für Berliner.
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Naomi
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Naomi »

Danke leider gibt's das nicht für meine Region. Daher Zähne ich die TH Gebühren
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Graf Wadula »

Naomi hat geschrieben: 8. Mär 2025, 10:16 Hallo zusammen mein Insolvenzverwalter möchte das ich ein
antrag auf verfahrenskostenstundung Wohlverhaltensphase stelle.wo bekomme ich den Antrag dafür
Da besteht keine Formvorschrift. Sie können einfach formlos an das Gericht schreiben, dass Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Aber haben Sie den Antrag nicht bereits bei Inso-Antragstellung gestellt?
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Naomi
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Naomi »

Nur für den 1. Teil der Insolvenzverwalter möchte das ich die Stundung für Restschuldbefreiungsverfahrens beantrage oder 170 Euro TH Gebühr
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Graf Wadula »

Die normale Gebühr beträgt 140,00 € plus Umsatzsteuer. Das andere habe ich nicht verstanden.
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Naomi
Mitglied
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Naomi »

Dankeschön.Kann ich die Kostenstundung für die Wohlverhaltensphase jetzt schon Formlos einreichen beim Gericht
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Icke26
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Icke26 »

Natürlich.
Aber wie der Herr Graf auch schon geschrieben hat.
Diesen Antrag stellt man eigentlich schon zusammen mit dem Antrag zur Eröffnung einer Insolvenz. Also ganz am Anfang.
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Naomi
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Re: verfahrenskostenstundung

Beitrag von Naomi »

Danke schön . gibt's da für eine Vorlage
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