Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
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Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Hallo zusammen,
vor 12 Monaten habe ich meine Restschuldbefreiung (RSB) erhalten. Nach meinem Verständnis sollte der "harte" Eintrag in den Auskunftsdateien bereits sechs Monate nach der RSB entfernt worden sein. Dennoch scheint mein Eintrag weiterhin in Bonitätsauskünften zu erscheinen: Vor etwa 4 Monaten (also 8 Monate nach der RSB) wurde mir sowohl von Vodafone als auch von der Telekom ein DSL-Vertrag aufgrund angeblich mangelhafter Bonität verweigert. Auf telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es sich dabei um „harte“ Merkmale wie Vermögensauskünfte oder Insolvenzanträge handele. Bei der Telekom wurde mir zumindest angeboten, den Vertrag gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung abzuschließen, was ich dann auch gemacht habe.
Mein jetzt akutes Problem: Letzte Woche wurde mein Girokonto gepfändet, es sind etwa 1.000 €. Die Schuld stammt tatsächlich aus der Zeit vor meinem Insolvenzantrag, allerdings kann ich mich nicht mehr genau erinnern, ob ich den betreffenden Gläubiger damals im Insolvenzantrag aufgeführt habe. Diese Situation ist für mich schwer nachvollziehbar, da ich doch bereits die RSB erlangt habe.
Meine Fragen an euch:
1. was mache ich jetzt?
2. Ich mache mir um meine Zukunft Sorgen, denn ich kann nicht alles Geld das ich in Zukunft verdienen werde als Bargeld horten, nur um solchen Pfändungen zu entgehen.
Ich freue mich über jede Hilfestellung und eure Erfahrungen in dieser Situation. Vielen Dank im Voraus!
vor 12 Monaten habe ich meine Restschuldbefreiung (RSB) erhalten. Nach meinem Verständnis sollte der "harte" Eintrag in den Auskunftsdateien bereits sechs Monate nach der RSB entfernt worden sein. Dennoch scheint mein Eintrag weiterhin in Bonitätsauskünften zu erscheinen: Vor etwa 4 Monaten (also 8 Monate nach der RSB) wurde mir sowohl von Vodafone als auch von der Telekom ein DSL-Vertrag aufgrund angeblich mangelhafter Bonität verweigert. Auf telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es sich dabei um „harte“ Merkmale wie Vermögensauskünfte oder Insolvenzanträge handele. Bei der Telekom wurde mir zumindest angeboten, den Vertrag gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung abzuschließen, was ich dann auch gemacht habe.
Mein jetzt akutes Problem: Letzte Woche wurde mein Girokonto gepfändet, es sind etwa 1.000 €. Die Schuld stammt tatsächlich aus der Zeit vor meinem Insolvenzantrag, allerdings kann ich mich nicht mehr genau erinnern, ob ich den betreffenden Gläubiger damals im Insolvenzantrag aufgeführt habe. Diese Situation ist für mich schwer nachvollziehbar, da ich doch bereits die RSB erlangt habe.
Meine Fragen an euch:
1. was mache ich jetzt?
2. Ich mache mir um meine Zukunft Sorgen, denn ich kann nicht alles Geld das ich in Zukunft verdienen werde als Bargeld horten, nur um solchen Pfändungen zu entgehen.
Ich freue mich über jede Hilfestellung und eure Erfahrungen in dieser Situation. Vielen Dank im Voraus!
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Hi rotschopf,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen" geschaut?
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Wenn Du in Deinen Angaben sicher bist, heißt: Forderung ist Insolvenzforderung und Schufa hat harte Einträge nach Erteilung der RSB, würde ich darauf tippen, dass die Pfändung des Gläubigers bereits VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Deinem Konto gesessen hat und durch die Erteilung der Restschuldbefreiung aufgrund der Verstrickung wieder aufgelebt ist.
Schreib den Gläubiger an und weise ihn darauf hin, dass er die Pfändung wieder runternehmen lassen muss, ansonsten müsstest Du Vollstreckungsabwehrklage einreichen.
Oder Dir ein neues Konto eröffnen lassen.
Schreib den Gläubiger an und weise ihn darauf hin, dass er die Pfändung wieder runternehmen lassen muss, ansonsten müsstest Du Vollstreckungsabwehrklage einreichen.
Oder Dir ein neues Konto eröffnen lassen.
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„Es ist nur bedrucktes Papier – solange die Zahl am Monatsende nicht rot ist.“ - SchuldenMeister.de
Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Hallo..
Was du dringenst machen solltest,,,
von den 4 grossen Auskunfteien Datenkopien deiner Eintraege anfordern...
und dann eventuell negative Eintraege wegen der Insolvenz löschen lassen...und veraltete Eintraege.
1. Schufa
2. Boniversum
3. Infoscore
4.Crif Bürgel
Das geht auf den jeweiligen Webseiten.
Bei der Schufa geht es schnell, bei den anderen kann es 2 bis 3 Monate dauern.
Warum alle 4?
Weil Unterschiedliche Unternehmen bei 1 oder 2 Auskunfteien anfragen, manche sogar bei 3 Auskunfteien, daher alle 4 grossen abfragen...
Nach dem Code of Conduct müssten alle 4 die gleichen Löschfrieten der RSB und Insolvenzdaten haben..
Code of Conduct heisst, das die Auskunfteien sich verpflichtet haben, gleiches Vorgehen bei Eintraegen, positiv wie negativ einfach erklärt...
MfG
El Torro
Was du dringenst machen solltest,,,
von den 4 grossen Auskunfteien Datenkopien deiner Eintraege anfordern...
und dann eventuell negative Eintraege wegen der Insolvenz löschen lassen...und veraltete Eintraege.
1. Schufa
2. Boniversum
3. Infoscore
4.Crif Bürgel
Das geht auf den jeweiligen Webseiten.
Bei der Schufa geht es schnell, bei den anderen kann es 2 bis 3 Monate dauern.
Warum alle 4?
Weil Unterschiedliche Unternehmen bei 1 oder 2 Auskunfteien anfragen, manche sogar bei 3 Auskunfteien, daher alle 4 grossen abfragen...
Nach dem Code of Conduct müssten alle 4 die gleichen Löschfrieten der RSB und Insolvenzdaten haben..
Code of Conduct heisst, das die Auskunfteien sich verpflichtet haben, gleiches Vorgehen bei Eintraegen, positiv wie negativ einfach erklärt...
MfG
El Torro
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Danke für deine Antwort SchuldenMeister! Ich hab mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen und sehe ein paar Punkte, die nicht ganz passen.
Du meintest, dass die Pfändung „wieder aufgelebt“ sein könnte. Ich dachte aber, mit der RSB sind alle Insolvenzforderungen erloschen (§301 InsO). Eine alte Pfändung kann doch dann eigentlich nicht einfach weiterlaufen, oder? Wenn die Forderung unter die RSB fällt, dürfte der Gläubiger nicht mehr vollstrecken. Im Übrigen habe ich die gepfändeten Girokonten nicht übernommen. Die Pfändung kann also nicht schon vor der Insolvenz schon drauf gewesen sein! Aber selbst wenn das zutreffen würde, auch dann wäre sie ja nicht mehr gültig.
- Muss ich die Kosten für eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zunächst selbst tragen?
- Was kann ich tun, wenn ich in Zukunft nicht innerhalb von zwei Wochen reagieren kann, z. B. weil ich mich im Ausland (Drittland) aufhalte?
Auch dir El Torro danke ich für die Tipps.
Ich werde den Gläubiger erstmal direkt anschreiben und mich auf § 301 InsO berufen.SchuldenMeister hat geschrieben: ↑24. Feb 2025, 11:44würde ich darauf tippen, dass die Pfändung des Gläubigers bereits VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Deinem Konto gesessen hat und durch die Erteilung der Restschuldbefreiung aufgrund der Verstrickung wieder aufgelebt ist.
Du meintest, dass die Pfändung „wieder aufgelebt“ sein könnte. Ich dachte aber, mit der RSB sind alle Insolvenzforderungen erloschen (§301 InsO). Eine alte Pfändung kann doch dann eigentlich nicht einfach weiterlaufen, oder? Wenn die Forderung unter die RSB fällt, dürfte der Gläubiger nicht mehr vollstrecken. Im Übrigen habe ich die gepfändeten Girokonten nicht übernommen. Die Pfändung kann also nicht schon vor der Insolvenz schon drauf gewesen sein! Aber selbst wenn das zutreffen würde, auch dann wäre sie ja nicht mehr gültig.
Ich hätte Fragen dazu:SchuldenMeister hat geschrieben: ↑24. Feb 2025, 11:44 Schreib den Gläubiger an und weise ihn darauf hin, dass er die Pfändung wieder runternehmen lassen muss, ansonsten müsstest Du Vollstreckungsabwehrklage einreichen.
Oder Dir ein neues Konto eröffnen lassen.
- Muss ich die Kosten für eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zunächst selbst tragen?
- Was kann ich tun, wenn ich in Zukunft nicht innerhalb von zwei Wochen reagieren kann, z. B. weil ich mich im Ausland (Drittland) aufhalte?
Auch dir El Torro danke ich für die Tipps.
Habe ich nach Art. 82 DSGVO nun Anspruch auf Schadensersatz, weil mir durch die rechtswidrige Speicherung Schaden entstehen. Gesetzlich ist die Auskunfteien verpflichtet, sechs Monaten nach der RSB, die NegativEinträge zu löschen.
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Wo hast du das Gesetz gelesen, dass die Auskunfteien das nach 6 Monaten löschen müssen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein solches Gesetz nicht gibt und die 6 Monate eine freiwillige Selbstverpflichtung der Auskunfteien (insbesondere der Schufa) ist.
Gesetzlich müssten die Auskunfteien nach 3 Jahren löschen.
Aber evtl gibt es tatsächlich eine Änderung im Gesetz, die an mir vorbei gegangen ist?
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Du hast vollkommen recht, die verkürzte sechsmonatige Löschfrist gilt tatsächlich nur für die SCHUFA. Vielen Dank für den Hinweis!tidus82 hat geschrieben: ↑27. Feb 2025, 10:42 Wo hast du das Gesetz gelesen, dass die Auskunfteien das nach 6 Monaten löschen müssen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein solches Gesetz nicht gibt und die 6 Monate eine freiwillige Selbstverpflichtung der Auskunfteien (insbesondere der Schufa) ist.
Gesetzlich müssten die Auskunfteien nach 3 Jahren löschen.
Aber evtl gibt es tatsächlich eine Änderung im Gesetz, die an mir vorbei gegangen ist?
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Zuletzt geändert von tidus82 am 27. Feb 2025, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bild und link entfernt
Grund: Bild und link entfernt
Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Das gilt für die anderen Auskufteien auch...Stichwort Code of Conduct..Bei mir löscheten alle Auskufteien nach 6 Monaten
Die RSB.
MFg
El Torro
Die RSB.
MFg
El Torro
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Danke für das teilen deiner Erfahrung!
Ich habe die Befürchtung, dass andere Auskunfteien wie Creditreform etc. sich noch an die alten Regeln des Code of Conduct halten, da sie derzeit nicht verpflichtet sind, die Einträge nach sechs Monaten zu löschen. Und wie sich bereits abzeichnet, wohl auch nicht einmal Freiwillig wie es beispielsweise bereits die SCHUFA handhabt!
Sogar bei der SCHUFA war es letztendlich eine freiwillige Entscheidung die Frist von 3 Jahre auf 6 Monate zu verkürzen (Quelle in meinem vorherigen Post), nachdem sich entsprechende EU-weite Gerichtsverfahren abzeichneten. Auch hier gab es keine Verpflichtung seitens des Gesetzgebers oder der Gerichte, die SCHUFA hatte lediglich Angst beklagt zu werden und hat prophylaktisch gehandelt
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Hallo..
Ich glaube, jetzt drehen wir uns im Kreis...
Dafür gibt es ja den Code of Conduct...das ist ja zum wiederholten Male gesagt, die Selbstverpflichtung der auskunfteien untereinander, und ja, man kann sich auf diese auch berufen...klar ist aber auch, das diese keinen
Gesetzes Charakter hat...Geh vor wie oben von mir beschrieben...und dann siehste wie es funktioniert..
Also Ich meine , mal was gelesen zu haben, das die anderen nach der Schufa auch nach 6 Monaten löschen..im Zusammenhang von Infoscore.wurde mir auch so bestaetigt bei meiner Anfrage bei Infosccore...
MfG
El Torro
Ich glaube, jetzt drehen wir uns im Kreis...
Dafür gibt es ja den Code of Conduct...das ist ja zum wiederholten Male gesagt, die Selbstverpflichtung der auskunfteien untereinander, und ja, man kann sich auf diese auch berufen...klar ist aber auch, das diese keinen
Gesetzes Charakter hat...Geh vor wie oben von mir beschrieben...und dann siehste wie es funktioniert..
Also Ich meine , mal was gelesen zu haben, das die anderen nach der Schufa auch nach 6 Monaten löschen..im Zusammenhang von Infoscore.wurde mir auch so bestaetigt bei meiner Anfrage bei Infosccore...
MfG
El Torro
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Re: Trotz RSB, Probleme mit Bonitätsauskünften und Kontopfändungen
Da die Frage aktuell mich auch betrifft,kann ich dazu sagen das ich heute von Infoscore und Boniversum Post der Auskunftdatein bekommen habe. Es ist nichts drin gespeichert,keine negativen Dinge sonst was. Auch die Schufa hat taggenau 6 Monate nach der RSB alles rausgelöscht was negativ war.
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