Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

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DerSparHase
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Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von DerSparHase »

Hallo zusammen,

mittlerweile ist es nun auch bei mir soweit - seit letzter Woche wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, heute hat mich der Brief vom Amtsgericht erreicht. Mit meinem Schulkdnerberater war ich bereits seit Ende 2023 an der Angelegenheit dran: Erst alle Außenstände, Verbindlichkeiten, Einkommen ect. aufnehmen, anschließend den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellen und den Gläubigern vorlegen (welcher abgelehnt wurde) - ihr kennt das ja.

Jetzt wurde mir ein IV genannt, bei dem ich mich proaktiv am Montag melden werde. Allgemein bin ich in dieser Angelegenheit bemüht, alles ordentlich und fristgerecht zu erfüllen bzw. erledigen.

Daher hab ich hier vorab ein paar Fragen an die erfahrenen User hier unter uns. Und ja, ich denke einiges kann mir sicherlich auch der IV beantworten. Aber vielleicht habt ihr weitere Tipps oder Hilfestellungen, die auf Euren Erfahrungen heraus beruhen.

- Thema Pfändungsfreigrenze: Ich habe auf Anraten meines Schuldnerberaters ein P-Konto eröffnet und mit der P-Konto Bescheinigung die Pfändungsfreigrenze anpassen lassen. Mein mtl. Nettogehalt deckt sich fast mit der Freigrenze, liegt aber ohne Überstunden sogar drunter. Nun habe ich gelesen dass man erst ab der WVP den unpfändbaren Teil "ansparen" kann. Oder gilt das auch im Insolvenzverfahren, wenn ich nicht über den Pfändbaren betrag komme?

- Thema Auto: Ich fahre einen Kleinwagen aus dem Jahr 2001. Mein SB hat ihn auf 900€ Wert geschätzt. Ich kann zwar auch aus dem Home Office arbeiten, allerdings nicht gänzlich. Zudem lebe ich eher ländlich und brauche mit den öffentlichen morgens ca. 2,5 Stunden um zur Arbeit zu kommen, Nachmittags bzw. am frühen Abend komme ich dann gar nicht mehr bis ins Dorf. Ich denke hier sollte ich mir weniger Sorgen um den Behalt des Autos machen. Zumindest waren das auch die Worte meines SB. Wie seht ihr das?

- Thema Einkommen aus Selbstständigkeit: Ich arbeite als Angestellter in Vollzeit. Zudem war ich vor der Insolvenzantragstellung als Content Creator mit einem Kleingewerbe selbstständig und habe dort monatlich ca. 50-80€ an Einnahmen generiert. Dies habe ich vor der Antragstellung natürlich ordnungsgemäß abgemeldet. Nun war mein Gedanke, dies im Sinne der Insolvenzmasse nach Absprache mit dem IV wieder aufleben zu lassen und diese Einnahmen dann gänzlich dem IV zu übersenden, wobei hier ja auch die Hälfte fürs Finanzamt zurückgelegt werden sollte.
Wenn hier aber dadurch zu viel Durcheinander entsteht, kann ich die kommenden 3 Jahre auch gut darauf verzichten und gehe es erst nach der RSB wieder an.

- Thema Steuerrückzahlung: Wie verhält es sich mit der jährlichen Steuerrückzahlung aus der Einkommenssteuer? Die Steuer für das letzte Jahr habe ich vor einigen Tagen eingereicht und hier bereits eine getrennte Veranlagung für mich und meine Frau gewählt, so dass die hälftigen Erstattungen auf die jeweiligen getrennten Konten gehen. Ich würde meine Erstattung so lange beiseite legen, bis ich vom IV erfahre, was damit passiert - ich rechne aber schon damit, dass die Erstattung in Richtung IV geht, womit ich absolut gut leben kann.

- Thema Urlaub: Wie wird es mit Urlauben gehandhabt, die man wie gehabt als Familie geplant hat? Bislang haben sich meine Frau und ich hälftig beteiligt, zudem haben wir eine gemeinsame Tochter. Ich spreche hier erstmal von kleineren Urlauben im Inland wie z.B. eine Woche auf einem Bauernhof, der für mich Anteilig ca. 700€ an Kosten bedeuten würde. Darf ich das ausgeben, wenn dies aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens bedient wird? Ich sehe es absolut ein dass Sommerurlaube wie 5 Sterne auf den Balearen für 3000€ pro Kopf erstmal nicht drin sind.

- Thema Miete von Elektronischen Geräten: Im Zuge meiner Selbstständigkeit habe ich mir diverse technische Gerätschaften wie einen Laptop, Desktop Rechner und Tablet gemietet - dies konnte ich durch die monatlichen Einnahmen aus der Selbstständigkeit bzw. aber auch meinem Gehalt finanzieren.
Diese monatlichen Mietbeträge sind aber noch da, da diese Gerätschaften mit Laufzeiten gemietet wurden.
Mein SB sagte mir, ich kann diese Mieten weiterlaufen lassen. Kann der IV diese Mieten außerordentlich kündigen oder ich diese mit kleinen Raten aus der IV herauskaufen? Bzw. werden diese Geräte denn überhaupt zur Insolvenzmasse gezählt? Denn rein faktisch gehören sie ja noch nicht einmal mir.

- Thema Erstgespräch mit dem IV: Dem sehe ich eigentlich gelassen gegenüber. Alles was der IV an Infos von mir haben möchte, werde ich vollständig und wahrheitsgemäß darlegen. Mein SB sagte mir, dass dies in der Regel auch telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei durchgeführt wird - Hausbesuche seien in der Regel nicht mehr an der Tagesordnung. Und ich habe hier weder wertvolle Gemälde, noch Schmuck oder andere teure Luxusartikel. Eine PlayStation 5 (keine Pro) sowie eine Nintendo Switch stehen hier aber schon im Arbeitszimmer.

Wie waren Eure Erstgespräche mit dem IV? Ich denke eine gesunde Wachsamkeit ist völlig normal, aber ich bin jetzt nicht aufgeregt oder gar ängstlich - eher freue ich mich dass das Verfahren nun offiziell eröffnet ist. Da wäre mir jetzt ein Besuch von einem GV unangenehmer - dieser darf ja jetzt aber rein rechtlich auch nichts mehr unternehmen, oder?

Ich denke dass waren erstmal so die wichtigsten Fragen, die mir im Kopf sitzen und das eine oder andere Fragezeichen leuchten lassen. Ich bin gespannt auf Eure Ratschläge sowie Erfahrungen und freue mich auf einen Austausch!

Beste Grüße,
DerSparHase!
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

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Hi DerSparHase,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!" geschaut?
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mischa1981
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von mischa1981 »

Hi und erstmal Willkommen in der Community :)
Keine Sorge, niemand wird dich irgendwie verurteilen, schließlich sind wir alles aus dem gleichen Grund hier gelandet.

Ich versuche mal deine Fragen zu beantworten:

Thema Auto:
Da brauchst du dir wirklich gar keine Gedanken machen. Dein Auto ist heuer 24 Jahre alt, da kommt kein Insolvenzverwalter auf die Idee, das zu Geld machen zu wollen. Alleine der Aufwand das Auto zu pfänden und zu Geld zu machen rechtfertigt den sehr geringen Erlös von maximal ein paar hundert Euro überhaupt nicht.

An deiner Stelle würde ich mir tatsächlich eher Sorgen drum machen, Versicherung und Steuern zahlen zu können sowie das Benzin / Diesel.

Steuererklärung:
Ist in der Insolvenz Thema des Insolvenzverwalters. Zumindest bei Angestellten. Bei Selbstständigen weiß ich es nicht. Da ich ohnehin Steuerklasse1 war und ich mit die höchsten Abgaben hatte sowie einen Dienstwagen vom Arbeitgeber fahre und ich somit keine Fahrtstrecke steuerlich absetzen kann, hat auch kein Hahn danach gekräht. Ansonsten: Thema deiner Insolvenzverwalters.

Er wird dir im Erstgespräch im Normalfall auch sagen, was er von dir regelmäßig benötigt und halte diese Fristen bitte ein. Einfach um zu zeigen, dass du kooperationsgewillt bist und dass du eine ehrliche Haut bist. Meistens wirst du nach dem Erstgespräch nichts mehr vom Verwalter hören, es sei denn, es fehlen ihm Unterlagen.

Generell Geld und Sparen und somit auch Urlaube:
Vergiss das erstmal. Geld ansparen bis auf die berühmte "Brotdose" ist nicht. Solange du dich im Insolvenzverfahren befindest wird alles, was sich über der Freigrenze befindet, nach spätestens 3 Monaten von der Bank an das Insolvenzkonto abgeführt, das geschieht vollautomatisch.

Kleinere Urlaube wie auf den Bauernhof sehe ich jetzt nicht ganz so streng, aber wen du 3x pro Jahr in die USA fliegst mit Familie dann stimmt natürlich was nicht.

Generell kann man sagen, der Insolvenzverwalter ist NICHT dein persönlicher Berater sondern er hat schlicht die Aufgabe, so viel wie möglich Geld rauszuholen um die Gläubiger zu befriedigen. Wenn du Fragen zur Insolvenz hast entweder hier oder bei der Schuldnerberatung nachfragen.

Miete von Geräten:
Frag am besten beim Vermieter nach. Aus deinem unpfändbaren Einkommen kannst du bezahlen, was du willst. Kann aber sein, dass der Vermieter bei der SCHUFA Abfrage mitbekommt, dass dein Schufa Score miserabel ist und dir somit keine Geräte mehr vermietet.

Elektronische Geräte generell:
Interessiert den IV nur dann, wenn sie hochwertig und neuwertig sind. Hast du jetzt die PS5 vor 2, 3 Jahren gekauft interessiert das auch niemanden mehr.

Generell ist das Erstgespräch mit dem IV in ca. 20 - 30 Minuten erledigt. Meine Insolvenz war damals in der Corona Phase (2021) und er meinte nur zu mir, die 3 Jahre kriegen wir locker rum und das Gespräch war gefühlt in 5 Minuten beendet. Er hat mir dann eine Liste mit Dingen zugeschickt, die ich ihm alle 6 Monate vorlegen soll und danach hab ich nie wieder was von ihm gehört.
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glatteis
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von glatteis »

Zum Thema Gespräch...
Das war bei mir auch in wenigen Minuten erledigt. Als ich auf die Frage ob ich irgendwelche nennenswerte Gegenstände hätte und da mit gebrauchte PS5 und einen LED-TV antwortete, lachte die Inso-Verwalterin und meinte, dass sie damit nichts anfangen könnte...

Lg
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mischa1981
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von mischa1981 »

Früher war das mit den Elektrogegenständen wohl mal anders, aber selbst eine neue PS5 kostet derzeit 550 Euro und das ist schon grenzwertig.
Insolvenzverwalter gehen nach echten Werten wie beispielsweise einem hochwertigen Auto oder Gold und Silberschmuck, Aktien und generell Wertpapieren.

Ein Handy für 200 Euro interessiert auch niemanden. Ich würde mal sagen, pi mal Daumen, ab 1.000 Euro Wert wird es eher interessant. Wenn du jetzt noch eine hochwertige Rolex Uhr hast ist das natürlich was anderes, das sind ja meist zehn bis hunderttausende Euro an Wert.
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Itak65
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von Itak65 »

Ich musste damals mein komplettes leben offen legen ich hatte unbeabsichtigt eine kleine Lücke im Lebenslauf das ist dem insoverwalter aufgefallen und ich musste überlegen auf den monat genau wo ich vor 34 jahren gearbeitet habe. Die Dame war in der frage sehr anstrengend.
Itak65
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mischa1981
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von mischa1981 »

Schon interessant, welch unterschiedliche Erfahrungen wir alle machen. Mein Gespräch mit dem Insoverwalter waren nicht mal 10 Minuten und basierte auf "Wir kommen in Corona Zeiten nicht auf Hausbesuch vorbei" und "Die 3 Jahre kriegen wir locker rum". Fertig. Ich war im Endeffekt auch nur ein weiterer Fall von Dutzenden.
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glatteis
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von glatteis »

@mischa1981
ja richtig ! Ich hatte vor meinem Termin auch total Bammel, weil auf vielen Seiten einiges stand was alles gefordert wird usw.. Und dann ist es doch total unterschiedlich.
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mischa1981
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von mischa1981 »

Meine Mutter ging 2004 in die Insolvenz und sie meinte, als der Insolvenzverwalter vorbeikam hat der die komplette Wohnung auf den Kopf gestellt um vielleicht doch ein Geldversteck zu finden. Das ist schon anders wild.
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Itak65
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von Itak65 »

Hi mischa1981 das ist interessant dürfen die das überhaupt? Oder darf das nicht nur der Gerichtsvollzieher?
Lg itak65
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!

Beitrag von SchuldenMeister »

Itak65 hat geschrieben: 20. Feb 2025, 14:36 Hi mischa1981 das ist interessant dürfen die das überhaupt? Oder darf das nicht nur der Gerichtsvollzieher?
Lg itak65
Bei einer Privatinsolvenz heute nicht mehr. Dazu gibt es mittlerweile entsprechende Rechtsprechung.
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