Zum Thema Steuererklärung hat mich mein IV aufgefordert, die Steuererklärung fürs letzte Jahr auszufüllen (falls noch nicht abgegeben) und die ausgefüllten Formulare an ihn und nicht ans Finanzamt zu übergeben. Er trägt dann die Bankdaten (seine) ein und gibt die Steuererklärung ab. Dementsprechend würde er auch die Erstattung erhalten.
In deinem Fall, wo die Steuererklärung schon abgegeben wurde, wird die mögliche Erstattung dann auch an den IV überweisen zu sein. Er sieht es ja an den Kontoauszügen. Mein IV hat Kontoauszüge der letzten 6 Monate verlangt.
Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Potzblitz, ich wollte Euch ja doch gerne noch ein Update von mir mitteilen:
Also ich kann sagen, dass soweit alles in geregelten Bahnen läuft. Nachdem mir ja der Insolvenzverwalter zugeteilt wurde, habe ich mich auch direkt bei ihm gemeldet. Er sagte mir es ging ein Schreiben an den Schuldnerberater raus - dieser wiederum meinte, es sei noch nichts angekommen. Nun ja, das ging eine Woche so hin und her, danach lag mir dann aber auch das Schreiben vor und ich konnte mir ein genaueres Bild machen, was ich darzulegen bzw. einzureichen habe.
Die folgenden Punkte aus einem Eingangspost haben sich wie folgt gestaltet:
- Thema Pfändungsfreigrenze: Bei der N26 Bank habe ich nach der Insolvenzeröffnung ein Konto beantragt und dieses nach der Einrichtung direkt auf ein P-Konto umgestellt. Und dank der P-Konto Bescheinigung meines Schuldnerberaters auch direkt den entsprechenden Pfändungsfreibetrag einrichten lassen. Das war anfangs etwas holprig dank der fehlenden telefonischen Erreichbarkeit der N26 Bank, aber nach einigen Support Chats und Mails war das auch erledigt.
- Thema Auto: Hier wollte der IV eine Kopie des Fahrzeugbriefes und eine eine Begründung warum ich auf das Auto angewiesen bin. Nach meiner Erläuterung bzgl. meines Wohnortes auf dem Dorf und der mehr als schlechten Erreichbarkeit meiner Arbeitsstelle mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln habe ich die Bestätigung erhalten, dass das Auto in meinem Besitz bleiben darf.
- Thema Einkommen aus Selbstständigkeit: Auch hier habe ich vom IV die Erlaubnis bekommen, eine solche Nebentätigkeit wieder auszuüben. Dafür muss ich dann monatlich Einnahmen / Ausgaben darlegen sowie die jährliche EÜR einreichen. Bislang habe ich aber noch nichts in diese Richtung übernommen.
Da sich mein Gehalt aus meiner Vollzeitbeschäftigung fast genau mit der Pfändungsfreigrenze aus der P-Konto Bescheinigung deckt, würde ich die aus den Content Creation erzielten Einnahmen vollständig an den IV abtreten, um hier zumindest auch von meiner Seite etwas Geld beizusteuern.
- Thema Steuerrückzahlung: Bislang habe ich meine Steuer für 2024 (eingereicht im Februar 2025) noch nicht zurück - da ich die Veranlagung aufgrund der Insolvenz von gemeinsam auf getrennt geändert habe. Denn meine Frau soll ihren Teil ja bekommen, während ich meine Erstattung komplett an den IV abgeben werde. Das FA sagte mir nach der Änderung der Veranlagung nimmt dies mehr zeit in Anspruch, hier warte ich noch auf eine Rückmeldung des FA.
- Thema Urlaub: Auch hier hat mir mein IV grünes Licht gegeben. Ich darf mir vom unpfändbaren Anteil etwas beiseite legen und mir davon auch einen Urlaub leisten. Und es darf sogar ein Urlaub am Meer sein, damit hätte ich nicht gerechnet.
- Thema Miete von Elektronischen Geräten: Hierbei bin ich ganz transparent an den Dienstleister gegangen - dieser hatte mir nach der Information der Privatinsolvenz daraufhin den Mietvertrag fristlos gekündigt, womit ich aber auch gerechnet habe. Also sind die entsprechenden Endgeräte an den Anbieter zurückgegangen. Für die noch offene Mietdauer hat der Anbieter eine Summe als Schadenersatz genannt, diese habe an den IV weitergegeben, damit diese in die Insolvenymasse miteinfließen kann.
- Thema Erstgespräch mit dem IV: ...war telefonisch, wobei ich von mir aus auch angeboten habe, persönlich in der Kanzlei zu erscheinen, falls das dem Klärungsablauf behilflich sein könnte. War aber insgesamt "angenehmer" als ich es mir vorab vorgestellt habe, aber ich denke das ist ganz normal, wenn man mit dieser Thematik das Erste Mal zu tun hat.
Wie geht es nun weiter?
Mein Gehalt wird vom AG direkt an den IV überwiesen - auch schon mit Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze. So kommt beim IV effektiv tatsächlich auch nur das an, was gepfändet werden darf.
Ich verschicke monatlich per E-Mail meinen Gehaltsnachweis und einen Kontoauszug vom Vormonat an den IV. Außerdem gebe ich vor Abwesenheiten wie Urlaub proaktiv beim IV Bescheid. Sie sagte mir dass sie dann zeitkritische Post nicht versenden wurde, damit wir hier keine Fristen überziehen.
Bei meinem SB habe ich für einen kleinen monatlichen Betrag quasi rechtlichen Beistand für die gesamte Länge des Verfahrens beantragt. Falls doch noch gerichtliche Dokumente geklärt, erläutert oder besprochen werden müssen.
Alles in allem hat sich die Situation für mich aus finanzieller Sicht dramatisch verbessert. Es kommt keine "böse" Post mehr ins Haus, es ist eine wahre Befreiung mein Konto nun seit Februar im Plus zu führen und die Aussicht dass ich planmäßig in knapp 3 Jahren damit durch bin, lässt einen großen Brocken an Belastung von mir fallen.
Ich hatte nie viel Geld für mich übrig und konnte auch nie wirklich etwas ansparen. Dennoch wird mir die Art, wie ich gewirtschaftet habe, eine Lehre sein und ich werde mir die Möglichkeit des finanziellen Neuanfanges stets bewusst machen.
Gerne berichte ich hier weiter, sollten sich Dinge ändern oder ich Fragen haben!
Also ich kann sagen, dass soweit alles in geregelten Bahnen läuft. Nachdem mir ja der Insolvenzverwalter zugeteilt wurde, habe ich mich auch direkt bei ihm gemeldet. Er sagte mir es ging ein Schreiben an den Schuldnerberater raus - dieser wiederum meinte, es sei noch nichts angekommen. Nun ja, das ging eine Woche so hin und her, danach lag mir dann aber auch das Schreiben vor und ich konnte mir ein genaueres Bild machen, was ich darzulegen bzw. einzureichen habe.
Die folgenden Punkte aus einem Eingangspost haben sich wie folgt gestaltet:
- Thema Pfändungsfreigrenze: Bei der N26 Bank habe ich nach der Insolvenzeröffnung ein Konto beantragt und dieses nach der Einrichtung direkt auf ein P-Konto umgestellt. Und dank der P-Konto Bescheinigung meines Schuldnerberaters auch direkt den entsprechenden Pfändungsfreibetrag einrichten lassen. Das war anfangs etwas holprig dank der fehlenden telefonischen Erreichbarkeit der N26 Bank, aber nach einigen Support Chats und Mails war das auch erledigt.
- Thema Auto: Hier wollte der IV eine Kopie des Fahrzeugbriefes und eine eine Begründung warum ich auf das Auto angewiesen bin. Nach meiner Erläuterung bzgl. meines Wohnortes auf dem Dorf und der mehr als schlechten Erreichbarkeit meiner Arbeitsstelle mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln habe ich die Bestätigung erhalten, dass das Auto in meinem Besitz bleiben darf.
- Thema Einkommen aus Selbstständigkeit: Auch hier habe ich vom IV die Erlaubnis bekommen, eine solche Nebentätigkeit wieder auszuüben. Dafür muss ich dann monatlich Einnahmen / Ausgaben darlegen sowie die jährliche EÜR einreichen. Bislang habe ich aber noch nichts in diese Richtung übernommen.
Da sich mein Gehalt aus meiner Vollzeitbeschäftigung fast genau mit der Pfändungsfreigrenze aus der P-Konto Bescheinigung deckt, würde ich die aus den Content Creation erzielten Einnahmen vollständig an den IV abtreten, um hier zumindest auch von meiner Seite etwas Geld beizusteuern.
- Thema Steuerrückzahlung: Bislang habe ich meine Steuer für 2024 (eingereicht im Februar 2025) noch nicht zurück - da ich die Veranlagung aufgrund der Insolvenz von gemeinsam auf getrennt geändert habe. Denn meine Frau soll ihren Teil ja bekommen, während ich meine Erstattung komplett an den IV abgeben werde. Das FA sagte mir nach der Änderung der Veranlagung nimmt dies mehr zeit in Anspruch, hier warte ich noch auf eine Rückmeldung des FA.
- Thema Urlaub: Auch hier hat mir mein IV grünes Licht gegeben. Ich darf mir vom unpfändbaren Anteil etwas beiseite legen und mir davon auch einen Urlaub leisten. Und es darf sogar ein Urlaub am Meer sein, damit hätte ich nicht gerechnet.
- Thema Miete von Elektronischen Geräten: Hierbei bin ich ganz transparent an den Dienstleister gegangen - dieser hatte mir nach der Information der Privatinsolvenz daraufhin den Mietvertrag fristlos gekündigt, womit ich aber auch gerechnet habe. Also sind die entsprechenden Endgeräte an den Anbieter zurückgegangen. Für die noch offene Mietdauer hat der Anbieter eine Summe als Schadenersatz genannt, diese habe an den IV weitergegeben, damit diese in die Insolvenymasse miteinfließen kann.
- Thema Erstgespräch mit dem IV: ...war telefonisch, wobei ich von mir aus auch angeboten habe, persönlich in der Kanzlei zu erscheinen, falls das dem Klärungsablauf behilflich sein könnte. War aber insgesamt "angenehmer" als ich es mir vorab vorgestellt habe, aber ich denke das ist ganz normal, wenn man mit dieser Thematik das Erste Mal zu tun hat.
Wie geht es nun weiter?
Mein Gehalt wird vom AG direkt an den IV überwiesen - auch schon mit Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze. So kommt beim IV effektiv tatsächlich auch nur das an, was gepfändet werden darf.
Ich verschicke monatlich per E-Mail meinen Gehaltsnachweis und einen Kontoauszug vom Vormonat an den IV. Außerdem gebe ich vor Abwesenheiten wie Urlaub proaktiv beim IV Bescheid. Sie sagte mir dass sie dann zeitkritische Post nicht versenden wurde, damit wir hier keine Fristen überziehen.
Bei meinem SB habe ich für einen kleinen monatlichen Betrag quasi rechtlichen Beistand für die gesamte Länge des Verfahrens beantragt. Falls doch noch gerichtliche Dokumente geklärt, erläutert oder besprochen werden müssen.
Alles in allem hat sich die Situation für mich aus finanzieller Sicht dramatisch verbessert. Es kommt keine "böse" Post mehr ins Haus, es ist eine wahre Befreiung mein Konto nun seit Februar im Plus zu führen und die Aussicht dass ich planmäßig in knapp 3 Jahren damit durch bin, lässt einen großen Brocken an Belastung von mir fallen.
Ich hatte nie viel Geld für mich übrig und konnte auch nie wirklich etwas ansparen. Dennoch wird mir die Art, wie ich gewirtschaftet habe, eine Lehre sein und ich werde mir die Möglichkeit des finanziellen Neuanfanges stets bewusst machen.
Gerne berichte ich hier weiter, sollten sich Dinge ändern oder ich Fragen haben!
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Das muss ein IV nicht "erlauben", das ist allein Deine Entscheidung.DerSparHase hat geschrieben: ↑21. Mai 2025, 11:04 ...
- Thema Einkommen aus Selbstständigkeit: Auch hier habe ich vom IV die Erlaubnis bekommen, eine solche Nebentätigkeit wieder auszuüben.
...
Wie hat sich Dein IV denn zu Deiner Selbständigkeit geäussert ?DerSparHase hat geschrieben: ↑21. Mai 2025, 11:04 ...
Dafür muss ich dann monatlich Einnahmen / Ausgaben darlegen sowie die jährliche EÜR einreichen. Bislang habe ich aber noch nichts in diese Richtung übernommen.
Da sich mein Gehalt aus meiner Vollzeitbeschäftigung fast genau mit der Pfändungsfreigrenze aus der P-Konto Bescheinigung deckt, würde ich die aus den Content Creation erzielten Einnahmen vollständig an den IV abtreten, um hier zumindest auch von meiner Seite etwas Geld beizusteuern.
...
Will er sie "freigeben" gem. InsO § 35 (2) oder nicht ?
Und warum willst Du von Deiner Seite etwas Geld beisteuern ?
Hast Du, trotz Inso, zuviel Geld ?
Doch kein 'SparHase' ?
Deinen IV wird es freuen, denn er bekommt davon 40%.
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Tatsächlich war mir das vorher nicht klar bzw. bekannt.
Und bevor ich hier etwas in Eigenregie starte, frage ich doch lieber einmal mehr als zu wenig nach.
Vielleicht hatte ich das etwas missverständlich formuliert:robo hat geschrieben: ↑21. Mai 2025, 20:40 ...
Wie hat sich Dein IV denn zu Deiner Selbständigkeit geäussert ?
Will er sie "freigeben" gem. InsO § 35 (2) oder nicht ?
Und warum willst Du von Deiner Seite etwas Geld beisteuern ?
Hast Du, trotz Inso, zuviel Geld ?
Doch kein 'SparHase' ?
Deinen IV wird es freuen, denn er bekommt davon 40%.
...
Ich arbeite aktuell in einem Vollzeitjob, von diesem kann monatlich +- 40-80€ gepfändet werden.
Das Nebengewerbe (wenn ich es denn eröffnen würde) kann dann monatlich noch mal einen kleinen Betrag abwerfen. Warum sollte ich diesen dann nicht abgeben? Auch wenn ich in der Privatinsolvenz bin kann ich doch nach eigenen Kräften dazu beitragen, dass zumindest ein kleiner Teil von mir kommt, um die Summe abzutragen.
Ich habe also trotz "Inso" weder zu viel Geld, eher ein gesundes Pflichtbewusstsein.
Du darfst mich daher also weiterhin gerne SparHase nennen
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Schade, dass Du meine Frage nicht beantwortet hast, ob Dein IV sich bereits zur Freigabe geäussert hat.
Gibt er nämlich nicht frei, dann kann er ja sowieso über die gesamten Einnahmen ( = Bruttoumsatz inclusive. ggf. USt) verfügen und der Schuldner muß den IV vor jeder Ausgabe fragen (egal ob Wareneinkauf oder Betriebskosten, selbst ggf. Umsatzsteuervorauszahlung), ob der IV die Ausgabe erlaubt.
Gibt er nämlich nicht frei, dann kann er ja sowieso über die gesamten Einnahmen ( = Bruttoumsatz inclusive. ggf. USt) verfügen und der Schuldner muß den IV vor jeder Ausgabe fragen (egal ob Wareneinkauf oder Betriebskosten, selbst ggf. Umsatzsteuervorauszahlung), ob der IV die Ausgabe erlaubt.
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Hallo Robo,
entschuldige wenn ich hier nicht darauf eingegangen bin.
Auf Nachfrage beim IV heißt es wörtlich:
"Nebengewerbe: Sie können ein Gewerbe erneut anmelden. Was wir benötigen: Gewerbeanmeldung, Rechnungen (pro Monat), Kontoauszüge (pro Monat)"
Beste Grüße
DerSparHase
entschuldige wenn ich hier nicht darauf eingegangen bin.
Auf Nachfrage beim IV heißt es wörtlich:
"Nebengewerbe: Sie können ein Gewerbe erneut anmelden. Was wir benötigen: Gewerbeanmeldung, Rechnungen (pro Monat), Kontoauszüge (pro Monat)"
Beste Grüße
DerSparHase
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Ich habe nun aber doch noch mal eine Frage an Euch - eingangs hatte ich ja erwähnt dass ich diverse elektronische Mietgeräte hatte. Über die Insolvenzeröffnung habe ich den Anbieter auch informiert.
Die Insolvenzeröffnung wurde am 12.02.25 per Beschluss bestätigt, die fristlose Kündigung der Mietgeräte zum 24.02.25. Auch wenn nun nur wenige Tage dazwischenliegen wird dies wohl nicht mehr zur Insolvenzmasse dazugerechnet werden, oder?
Der Fall liegt nun bei einer Kanzlei, diese möchte das Mahnverfahren eröffnen sofern ich keine Zahlung leiste. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf knapp 2.500€.
Mein Schuldnerberater sagte ich müsse dies mit meiner IV klären, eine Antwort zu meiner Anfrage steht noch aus. Ich versuche sie heute telefonisch zu erreichen.
Danach gebe ich Euch hier ein Update, wie es in dem Fall weiter geht.
Die Insolvenzeröffnung wurde am 12.02.25 per Beschluss bestätigt, die fristlose Kündigung der Mietgeräte zum 24.02.25. Auch wenn nun nur wenige Tage dazwischenliegen wird dies wohl nicht mehr zur Insolvenzmasse dazugerechnet werden, oder?
Der Fall liegt nun bei einer Kanzlei, diese möchte das Mahnverfahren eröffnen sofern ich keine Zahlung leiste. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf knapp 2.500€.
Mein Schuldnerberater sagte ich müsse dies mit meiner IV klären, eine Antwort zu meiner Anfrage steht noch aus. Ich versuche sie heute telefonisch zu erreichen.
Danach gebe ich Euch hier ein Update, wie es in dem Fall weiter geht.
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Wer hat die fristlose Kündigung am/zum 24.2. ausgesprochen ?
Deine Vertragspartner oder Du ?
Du hattest ja eigentlich kein Verfügungsrecht mehr, also Dein IV ?
Deine Vertragspartner oder Du ?
Du hattest ja eigentlich kein Verfügungsrecht mehr, also Dein IV ?
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Re: Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Hallo Robo,
die fristlose Kündigung hat der Vertragspartner ausgesprochen.
Habe eben aber auch schon eine Mail meiner IV bekommen, sie haben den Gläubiger (in dem Fall eben die vertretende Kanzlei) angeschrieben.
die fristlose Kündigung hat der Vertragspartner ausgesprochen.
Habe eben aber auch schon eine Mail meiner IV bekommen, sie haben den Gläubiger (in dem Fall eben die vertretende Kanzlei) angeschrieben.
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