Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

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_nordwind_
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Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von _nordwind_ »

Hallo in die Runde,

kurz zu mir: ich bin mit knapp 100.000 Euro verschuldet. Bei einem Nettoverdienst von 2.400 Euro zahlte ich 1.400 Euro Raten im Monat. Die meisten kennen es, durch die Zinsen werden die Schulden eher mehr als weniger. Ich habe mich deshalb getraut, den Weg zur Schuldnerberatung zu suchen. Die erste Maßnahme: Bitte stellen sie alle Zahlungen ein und wenn möglich buchen sie auch einige Raten zurück. Dies war ein schwerer Schritt, da ich bis dato alles gezahlt hatte.
Langsam kommen die ersten Mahnungen. …

Meine eigentliche Frage: Ich habe seit vielen vielen Jahren nun jeden Monat, für mich eine Menge Geld übrig. Gibt es Erfahrungsberichte? Sollte ich das Geld in die Zuckerdose legen? Geld drauf lassen um es in die Insolvenzmasse zu geben? Einfach über meine Verhältnisse leben (Theater Essen gehen, was ich bisher nicht mehr konnte?!)

Die Schuldnerberatung meinte: was weg ist, ist weg bis zur Eröffnung der PI? Aber ein schlechtes Gewissen habe ich dennoch … was und wielang zurück und wie genau prüft ein IV? Muss ich mich dann rechtfertigen, warum ich im Monat viermal im Kino war?

Lieben Dank für euer Feedback
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

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Hi _nordwind_,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“" geschaut?
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Shopgirl
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Shopgirl »

Hallo!

Also du wirst dich sicher nicht für Kinobesuche rechtfertigen müssen - auch wenn die bei den derzeitigen Preisen sicher schon Luxus sind ;)

Wenn du ansparst, wird das Geld mit Eröffnung der Insolvenz zur Masse gezogen. Gibst du es allerdings aus, ist es halt weg, wie die Schuldnerberatung es auch sagt.

Neue Waschmaschine? Irgendwelche anderen Sachen, die eventuell vor der Insolvenz noch ersetzt werden sollten? Ein paar Mal nett essen gehen, klingt doch auch nicht schlecht. Dir wird sicher was einfallen, um den einen oder anderen Euro auszugeben.
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SchuldenMeister
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von SchuldenMeister »

Bitte nicht "einfach ausgeben". Beachte § 290 Abs. 1 Nr. 4 Inso!
Ich gehe auch davon aus, dass der Insolvenzverwalter die Kontoauszüge für mindestens drei Monate vor Eröffnung sehen möchte, einfach um evtl. Anfechtungsansprüche zu finden.
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Shopgirl »

Wo genau ist das für dich denn ein Fall für für § 290 Abs. 1 Nr. 4? Wir reden hier doch nicht von einer Weltreise für 100k.
Sein Gehalt für lebensnotwendige Dinge auszugeben (Beispiel Waschmaschine) fällt da doch nicht drunter. Das gleiche Spiel mit Kino oder einem Restaurantbesuch.
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_nordwind_
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von _nordwind_ »

Danke schonmal für das Feedback.

Ich hab mich als Laie belesen und auch den 290er, deswegen auch die Nachfrage. Was heißt Geld verschwendet … wenn man es ganz ganz streng ließt, könnte es auch das dritte Buch sein, Netflix oder die BahnCard die man nur zwei oder dreimal im Jahr benötigt. Oder auch der zweite „Urlaub“ den man sich gönnt.

Ich persönlich gebe beiden Seiten recht. Allerdings liest man auch, dass der Gesetzgeber den pfändungsfreien Betrag immer weiter erhöht, weil Schuldner „belohnt“ werden sollen, wenn sie mehr verdienen. Ob nun gerecht oder ungerecht sei dahingestellt. Mir würden knapp 1800 Euro monatlich übrig bleiben, was ich als absoluten Luxus in meiner Situation sehe.

Deshalb war auch eher die Frage, ob schon jemand speziell Erfahrungen mit dem plötzlichen „Reichtum“ vor einem Insolvenzantrag hat.
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Schuldigung »

Die Frage finde ich ebenfalls sehr interessant. Mir fielen da auch Dinge ein, die im Grunde "kurz vor kaputt" sind - wie bspw. das inzwischen fünf Jahre alte Notebook, das an seine Grenzen stößt. "verschwenden" ist da ein sehr dehnbarer Begriff.
Aber das ist vielleicht eine Frage, die man auch beim Schuldenberater stellen kann, oder?
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SchuldenMeister
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von SchuldenMeister »

Shopgirl hat geschrieben: 12. Feb 2025, 00:02 Wo genau ist das für dich denn ein Fall für für § 290 Abs. 1 Nr. 4? Wir reden hier doch nicht von einer Weltreise für 100k.
Sein Gehalt für lebensnotwendige Dinge auszugeben (Beispiel Waschmaschine) fällt da doch nicht drunter. Das gleiche Spiel mit Kino oder einem Restaurantbesuch.
Es ist der Kontext, den Du geschrieben hattest: "Ein paar Mal nett Essen gehen, klingt doch auch nicht schlecht. Dir wird schon einfallen, den ein oder anderen Euro auszugeben."

Lebensmittel, Dinge, die ersetzt werden müssen; Alles gut. Aber große Neuanschaffungen kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sehe ich als schwierig an.
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Itak65 »

Hi das Thema ist sehr interessant , auch in der whp darf kein Geld verschwendet werden, man darf ja auch von seinem unpfändbaren wieder sparen.
Aber was ist mit Geldverschwendung in der whp gemeint? Es interessiert doch eigentlich keinen mehr was ich mit meinem unpfändbarem lohn mache wenn ich z.b mtl meinen alleinstehenden Sohn mit 2 Kleinkindern 100 Euro überweise zur Unterstützung. Ist das Geldverschwendung?
Itak65
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von SchuldenMeister »

Grundsätzilch ist es für Gläubiger schwierig, einen Antrag auf Versagung mit der Begründung von Verschwendung durchzubekommen.
Bei der Thematik ist die Relation "Ausgabe zu Einkommen" zu berücksichtigen.
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Zuletzt geändert von SchuldenMeister am 12. Feb 2025, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von SchuldenMeister »

Itak65 hat geschrieben: 12. Feb 2025, 10:38 Hi das Thema ist sehr interessant , auch in der whp darf kein Geld verschwendet werden, man darf ja auch von seinem unpfändbaren wieder sparen.
Aber was ist mit Geldverschwendung in der whp gemeint? Es interessiert doch eigentlich keinen mehr was ich mit meinem unpfändbarem lohn mache wenn ich z.b mtl meinen alleinstehenden Sohn mit 2 Kleinkindern 100 Euro überweise zur Unterstützung. Ist das Geldverschwendung?
Itak65
Nein, keine Geldverschwendung.
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