Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

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Itak65
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Itak65 »

Danke für die Antwort SchuldenMeister.
Itak65
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Shopgirl
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Shopgirl »

SchuldenMeister hat geschrieben: 12. Feb 2025, 10:22
Shopgirl hat geschrieben: 12. Feb 2025, 00:02 Wo genau ist das für dich denn ein Fall für für § 290 Abs. 1 Nr. 4? Wir reden hier doch nicht von einer Weltreise für 100k.
Sein Gehalt für lebensnotwendige Dinge auszugeben (Beispiel Waschmaschine) fällt da doch nicht drunter. Das gleiche Spiel mit Kino oder einem Restaurantbesuch.
Es ist der Kontext, den Du geschrieben hattest: "Ein paar Mal nett Essen gehen, klingt doch auch nicht schlecht. Dir wird schon einfallen, den ein oder anderen Euro auszugeben."

Lebensmittel, Dinge, die ersetzt werden müssen; Alles gut. Aber große Neuanschaffungen kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sehe ich als schwierig an.
Jetzt müsste man "groß" definieren. Was zu einer normalen Haushalts- und Lebensführung gehört, sollte nicht beanstandet werden können. Dass ich keine 5 MacBooks meinte, wurde hoffentlich deutlich.
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Schuldigung
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Schuldigung »

Itak65 hat geschrieben: 12. Feb 2025, 10:38 Hi das Thema ist sehr interessant , auch in der whp darf kein Geld verschwendet werden, man darf ja auch von seinem unpfändbaren wieder sparen.
Aber was ist mit Geldverschwendung in der whp gemeint? Es interessiert doch eigentlich keinen mehr was ich mit meinem unpfändbarem lohn mache wenn ich z.b mtl meinen alleinstehenden Sohn mit 2 Kleinkindern 100 Euro überweise zur Unterstützung. Ist das Geldverschwendung?
Itak65
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Das, was einem in der Wohlverhaltensphase übrig bleibt, kann man doch verwenden, wie man will, oder? "Verschwenden" ist mit dem, was übrig bleibt, vermutlich eh etwas schwer.
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Darnox
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Re: Frage zu eingestellten Zahlungen / „Geld übrig“

Beitrag von Darnox »

Man kann sich ja mal den Insolvenzantrag anschauen, da wird explizit nach Wertgegenständen gefragt, die "eine bescheidene Lebensführung" übersteigen. Elektrogeräte sind da auch erwähnt. Also ob ich mir jetzt einen neuen Laptop kaufe, würde ich mir vielleicht noch überlegen. Bei einer Waschmaschine wird dagegen niemand was sagen. Aber der Ausdruck "bescheidene Lebensführung" ist ja eh schon schwammig genug.

Generell würde ich dir den Tipp geben, die Form von Bargeld zu nutzen und nicht alles vom Konto per Abbuchung zu bezahlen. Und was du dann mit dem Bargeld machst, ob ausgeben oder irgendwo in einer Dose vergessen... naja, weißt du selbst.
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