Hallo zusammen
Stimmt es das die Insolvenz ab dem 01.07.2025 wieder 6 Jahre läuft? Ich dachte die wurde jetzt Dauerhaft auf drei Jahre verkürzt.
Hat hier vielleicht jemand Informationen dazu?
Liebe Grüße
Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Hi AnDa85,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?" geschaut?
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Davon habe ich nichts gehört.
Woher hast du diese Information? Ich hoffe nicht irgendein Tiktoker...
Eine Befristung war damals vom Gesetzgeber vorgesehen, hat es aber dann nicht bis ins Gesetz geschafft.
Woher hast du diese Information? Ich hoffe nicht irgendein Tiktoker...

Eine Befristung war damals vom Gesetzgeber vorgesehen, hat es aber dann nicht bis ins Gesetz geschafft.
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Reform der Insolvenz soll vorerst nur befristet gelten
Ebenfalls bemerkenswert ist, dass das Gesetz zunächst zeitlich befristet ist. Es soll vorerst nur bis zum 1. Juli 2025 gelten, anschließend würde wieder die alte Regel mit einer grundsätzlichen Dauer von sechs Jahren gelten. Der Bundestag müsste also erneut beschließen, das Gesetz dauerhaft beizubehalten, ansonsten liefe es einfach aus.
Geplant ist, zu beobachten, ob die Verkürzung der Insolvenz zu einer höheren Zahl an Verbrauchern führt, die aufgrund von unangemessenem Konsum in finanzielle Probleme geraten. Es soll analysiert werden, ob es etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten gibt.
Diese Regelung ist deutlich zu kritisieren. Zunächst einmal würde eine Rückkehr zur alten Regelung die Empfehlung der EU-Richtlinie konterkarieren. Zudem würden dadurch Verbraucher benachteiligt, die ohne eigenes Verschulden, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Schicksalsschlägen in finanzielle Probleme geraten sind.
Quelle
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/ins ... #befristet
Ebenfalls bemerkenswert ist, dass das Gesetz zunächst zeitlich befristet ist. Es soll vorerst nur bis zum 1. Juli 2025 gelten, anschließend würde wieder die alte Regel mit einer grundsätzlichen Dauer von sechs Jahren gelten. Der Bundestag müsste also erneut beschließen, das Gesetz dauerhaft beizubehalten, ansonsten liefe es einfach aus.
Geplant ist, zu beobachten, ob die Verkürzung der Insolvenz zu einer höheren Zahl an Verbrauchern führt, die aufgrund von unangemessenem Konsum in finanzielle Probleme geraten. Es soll analysiert werden, ob es etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten gibt.
Diese Regelung ist deutlich zu kritisieren. Zunächst einmal würde eine Rückkehr zur alten Regelung die Empfehlung der EU-Richtlinie konterkarieren. Zudem würden dadurch Verbraucher benachteiligt, die ohne eigenes Verschulden, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Schicksalsschlägen in finanzielle Probleme geraten sind.
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https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/ins ... #befristet
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Bei Verbrauchern wurde die Verkürzung befristet für Insolvenzanträge, die ab dem 01.10.2020 bis zum 30.06.2025 gestellt werden. Ab dem 01.07.2025 soll dann wieder die bisherige Rechtslage gelten, d. h. die Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung beläuft ich dann wieder auf sechs Jahre.
https://www.rechtsanwalt-weiss-augsburg ... hs%20Jahre.
https://www.rechtsanwalt-weiss-augsburg ... hs%20Jahre.
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Die Befristung für Verbraucher wurde, anders als im Regierungsentwurf vorgesehen, nicht ins Gesetz übernommen. Siehe Veröffentlichung BMJ:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressearc ... lvenz.html
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressearc ... lvenz.html
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Also bleibt es jetzt Dauerhaft bei 3 Jahren ?
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Re: Insolvenz ab 01.07.25 wieder 6 Jahre statt 3 Jahre ?
Genau, es ist so wie AktiverRenter gesagt hat - die Befristung wurde ursprünglich vorgesehen, ist aber nicht ins Gesetz gekommen. Also bleibt es bei den aktuellen 3 Jahren
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