Unpfändbare Lohnbestandteile - P Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Andante69
Fortgeschrittener
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Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Unpfändbare Lohnbestandteile - P Konto

Beitrag von Andante69 »

Guten Abend ,

Bin ja seit Oktober in der Privatinsolvenz.
Der Insolvenzverwalter pfändet beim Arbeitgeber.
Da ich unpfändbare Lohnbestandteile habe ( Nachtzuschlag ,Feiertage) übersteigt mein Lohn den P Konto Freibetrag ( 1.500 Euro ) .


Kann ich nunmehr diesen Blankettbeschluss beim Insolvenzgericht beantragen oder was sollte ich nunmehr tun?
Bin etwas ratlos. Meine Schuldenberaterin ist in Urlaub - kann sie nicht fragen.

Lg A.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Unpfändbare Lohnbestandteile - P Konto

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unpfändbare Lohnbestandteile - P Konto" geschaut?
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Itak65
Wissender
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Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Unpfändbare Lohnbestandteile - P Konto

Beitrag von Itak65 »

Hi adante69
Bei mir war es genauso ja stelle einen antrag das nennt sich quellenfreigabe. Nimm am besten die letzten drei lohnzettel und die letzten kontoauszüge mit. Bei mir wollte das gericht das sehen.schreib das bei dir an der Quelle also beim Arbeitgeber gepfändet wird und du bittest darum das das komplette arbeitseinkommen das auf dein Konto eingeht freigegeben wird. Bei mir hat das keine 3 Wochen gedauert.anschliessend schickst du den Bescheid an deine Bank. Ich gene schreiben immer persönlich bei Gericht ab.
Am besten du gehst zur rechtsantragsstelle.
Itak65
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 454
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Unpfändbare Lohnbestandteile - P Konto

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

- Du machst auf jeden Fall ein Kreuz bei "sämtliche Gutschriften, überwiesen von: (Arbeitgeber, Arbeitsagentur, Jobcenter, Familienkasse, Krankenkasse etc.)"

- Noch ein Kreuz bei "Es handelt sich bei der Zahlung, welche den monatlichen Freibetrag
übersteigt, um folgende Geldleistung (Gehaltszahlung vom Arbeitgeber,
Sozialleistung, Krankengeld etc.):"

In einem Textfeld kannst du nochmals zur Sicherheit erläutern, dass du beim Arbeitgeber bereits gepfändet wirst und eine Pfändung von deiner Bank eine Doppelpfändung wäre.

Du musst natürlich dein zuständiges Insolvenzgericht anschreiben. ;-)
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