Kontopfändung und Gehaltseingang
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Klasse wie das hier läufthttps://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... l.-gfb.pdf

Die PDF habe ich auch schon gefunden. Mich irritierte nur die Floskel bzgl. der Unterhaltspflichtigen Personen. Kann ich damit den Freibetrag erhöhen, wenn ich nicht Unterhaltspflichtig bin, keine sonstigen Leistungen beziehe und ausschließlich Gehalt durch meinen Arbeitgeber erhalte?
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Hallo Ihr Lieben,
nun muss ich mich doch nochmal an euch wenden. Bei meinem Arbeitgeber ist nun auch eine Gehaltspfändung eingegangen? Wie verhält es sich nun mit dem Pfändbaren Einkommen, was auf mein Konto eingeht?
Mein Arbeitgeber wird mir nun wohl den unpfändbaren Teil meines Arbeitseinkommen auf mein Konto überweisen und den Pfändbaren Teil an den einen Gläubiger abtreten. Auf meinem Konto liegt eine andere Pfändung eines anderen Gläubiger vor. Kann ich den unpfändbaren Teil meines Einkommens sichern oder sind das zwei unterschiedliche Sachverhalte, was zur Folge hat, dass ich nun mit dem unpfändbaren Betrag von 1500€ die durch das P-Konto geschützt sind leben muss? Ich bin da restlos überfragt und finde im Netz unterschiedliche Aussagen.
Ich wünsche euch einen schönen Sonntagabend und freue mich über eure Antworten.
LG
nun muss ich mich doch nochmal an euch wenden. Bei meinem Arbeitgeber ist nun auch eine Gehaltspfändung eingegangen? Wie verhält es sich nun mit dem Pfändbaren Einkommen, was auf mein Konto eingeht?
Mein Arbeitgeber wird mir nun wohl den unpfändbaren Teil meines Arbeitseinkommen auf mein Konto überweisen und den Pfändbaren Teil an den einen Gläubiger abtreten. Auf meinem Konto liegt eine andere Pfändung eines anderen Gläubiger vor. Kann ich den unpfändbaren Teil meines Einkommens sichern oder sind das zwei unterschiedliche Sachverhalte, was zur Folge hat, dass ich nun mit dem unpfändbaren Betrag von 1500€ die durch das P-Konto geschützt sind leben muss? Ich bin da restlos überfragt und finde im Netz unterschiedliche Aussagen.
Ich wünsche euch einen schönen Sonntagabend und freue mich über eure Antworten.
LG
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Es handelt sich hierbei um eine Doppelpfändung (Lohn- und Konto). Auch hier musst du wieder einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen damit du diese beim Kontoführenden Kreditinstitut vorlegen kannst.Schau mal oben bei dem Formular vom Robo, da steht doch als Begründung auch, dass bereits eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber vorliegt.Somit kannst du auch wieder den Vordruck nutzen.
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