Kontopfändung und Gehaltseingang
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Kontopfändung und Gehaltseingang
Hallo Zusammen,
ich bin seit geraumer Zeit ein stiller Mitleser in diesem Forum und finde hier reichlich Informationen die mir weiterhelfen.
Nun möchte ich selber eine Frage stellen, da sich hier sicherlich jemand finden lässt, der mir weiterhelfen kann.
Ich habe im Dezember eine Kontopfändung erhalten, hier werden mir sämtliche Geldeingänge bis zu einem Betrag von 1500€ gepfändet. Mein Gehalt ist deutlich höher ca. 3014€ und laut Pfändungstabelle (keine Unterhaltspflichten) steht mir ein höherer Betrag als die durch das P-Konto geschützten 1500€ zu.
Die örtliche Schuldnerberatung ist sich hier auch nicht ganz einig und meinte, dass das so richtig ist. Auf meinen Einwand, dass ich somit ja schlechter gestellt sei, als jemand der „nur“ eine Gehaltspfändung hat und es sich für mich dann ja nicht mehr „lohnen“ würde Vollzeit zu arbeiten, entgegnete man mit „ja keine Ahnung“.
Meine Fragen ans Forum:
Ist die Aussage der Schuldnerberatung korrekt oder besteht die Möglichkeit das Einkommen was über die durch das P-Konto geschützten 1500€ liegt zu sichern?
Ich freue mich auf eine klärende Antwort, Hilfestellungen und einen freundlichen Austausch.
LG
ich bin seit geraumer Zeit ein stiller Mitleser in diesem Forum und finde hier reichlich Informationen die mir weiterhelfen.
Nun möchte ich selber eine Frage stellen, da sich hier sicherlich jemand finden lässt, der mir weiterhelfen kann.
Ich habe im Dezember eine Kontopfändung erhalten, hier werden mir sämtliche Geldeingänge bis zu einem Betrag von 1500€ gepfändet. Mein Gehalt ist deutlich höher ca. 3014€ und laut Pfändungstabelle (keine Unterhaltspflichten) steht mir ein höherer Betrag als die durch das P-Konto geschützten 1500€ zu.
Die örtliche Schuldnerberatung ist sich hier auch nicht ganz einig und meinte, dass das so richtig ist. Auf meinen Einwand, dass ich somit ja schlechter gestellt sei, als jemand der „nur“ eine Gehaltspfändung hat und es sich für mich dann ja nicht mehr „lohnen“ würde Vollzeit zu arbeiten, entgegnete man mit „ja keine Ahnung“.
Meine Fragen ans Forum:
Ist die Aussage der Schuldnerberatung korrekt oder besteht die Möglichkeit das Einkommen was über die durch das P-Konto geschützten 1500€ liegt zu sichern?
Ich freue mich auf eine klärende Antwort, Hilfestellungen und einen freundlichen Austausch.
LG
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Hi Newbee82,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung und Gehaltseingang" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung und Gehaltseingang" geschaut?
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Hallo Newbee,
genau daran bin ich zu Beginn meines Verfahrens auch fast verzweifelt, und einige andere bestimmt auch.
Bei eine Kontopfändung wird nicht die Pfändungstabelle herangezogen. Die gilt bei Lohnpfändungen. Das ist total ätzend gemacht finde ich. Bis mir das damals jemand mal erklären konnte...
Wenn Du googlest nach Paragraf 902 ZPO findest Du die Möglichkeiten einer Erhöhung also Anhebung des Grund Freibetrags.
genau daran bin ich zu Beginn meines Verfahrens auch fast verzweifelt, und einige andere bestimmt auch.
Bei eine Kontopfändung wird nicht die Pfändungstabelle herangezogen. Die gilt bei Lohnpfändungen. Das ist total ätzend gemacht finde ich. Bis mir das damals jemand mal erklären konnte...
Wenn Du googlest nach Paragraf 902 ZPO findest Du die Möglichkeiten einer Erhöhung also Anhebung des Grund Freibetrags.
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Vielen Dank @danielwillig für deine schnelle Antwort.
Ich habe ein wenig gehofft, dass es hierzu doch den ein oder anderen Forumsleser/Schreiber gibt
Leider werde ich aus dem Paragrafen 902 ZPO nicht schlauer, da ich ja keine Leistung beziehe bzw. die einzige Einnahmequelle mein Gehalt ist. Verstehe ich das also richtig, dass es die Kontopfändung der „worst case“ ist, da man so sein gesamtes Einkommen bis auf die Grenze von 1500€ abgeben muss? Mir erschließt sich dann nicht warum es so etwas wie eine Doppelpfändung oder Gehaltspfändung überhaupt gibt. Für den Gläubiger wäre es doch einfacher ausschließlich auf die Kontopfändung zu setzen um das bestmögliche für sich „rauszuholen“.
Versteht mich bitte nicht falsch. Der Gläubiger hat natürlich sein Recht darauf seine Forderungen einzuholen. Aber so ganz schlau werde ich daraus nicht.
LG
Ich habe ein wenig gehofft, dass es hierzu doch den ein oder anderen Forumsleser/Schreiber gibt

Leider werde ich aus dem Paragrafen 902 ZPO nicht schlauer, da ich ja keine Leistung beziehe bzw. die einzige Einnahmequelle mein Gehalt ist. Verstehe ich das also richtig, dass es die Kontopfändung der „worst case“ ist, da man so sein gesamtes Einkommen bis auf die Grenze von 1500€ abgeben muss? Mir erschließt sich dann nicht warum es so etwas wie eine Doppelpfändung oder Gehaltspfändung überhaupt gibt. Für den Gläubiger wäre es doch einfacher ausschließlich auf die Kontopfändung zu setzen um das bestmögliche für sich „rauszuholen“.
Versteht mich bitte nicht falsch. Der Gläubiger hat natürlich sein Recht darauf seine Forderungen einzuholen. Aber so ganz schlau werde ich daraus nicht.
LG
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Wenn Gehalt UND Konto gepfändet werden, ist ein Antrag ans Gericht möglich das alles was vom Arbeitgeber xyz aufs Konto kommt unpfändbar ist, da der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil bereits abgeführt hat. So soll keine Doppel Pfändung entstehen. Das Thema ist wirklich für Einsteiger kompliziert und schwer zu durchschauen finde ich.
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Ich glaube das habe ich soweit auch verstanden. Somit würden dem Schuldner ja „mehr“ als der vom P-Konto geschützte Freibetrag von 1500€ bleiben, oder? Ich verstehe dann nur nicht ganz warum man den Freibetrag auf dem P-Konto bei einem gleichbleibenden, regelmäßigen Einkommen nicht ebenfalls anheben kann/darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Gesetzgebers bzw. des Gläubigers ist den Schuldner vor die Möglichkeit zu stellen, sein Arbeitsvolumen soweit zu reduzieren, dass er nur gering über den geschützten Betrag von 1500€ auf seinem P-Konto verdient. Das wäre ja durch eine Kündigung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit möglich.Wenn Gehalt UND Konto gepfändet werden, ist ein Antrag ans Gericht möglich das alles was vom Arbeitgeber xyz aufs Konto kommt unpfändbar ist, da der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil bereits abgeführt hat. So soll keine Doppel Pfändung entstehen.
Das der Gläubiger seine ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzt um an sein Geld zu kommen, steht hier natürlich völlig außer Frage. Aber warum dann die Möglichkeit einer Gehaltspfändung, Kontopfändung bzw. Doppelpfändung? Um an das Maximum zu gelangen würde in diesem Fall doch die Kontopfändung reichen.
Das Thema ist wirklich für Einsteiger kompliziert und schwer zu durchschauen finde ich.
Absolut.

LG
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Bestimmt findet sich noch jemand, hier sind wirklich viele hilfsbereite und geduldige Menschen, die auch immer wieder mit einer Engelsgeduld dasselbe erklären
Ich bin auch nur blutiger Laie, hier gibts echte Profis.

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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Idee:
Lass dir dein Gehalt bar auszahlen oder eröffne woanders ein Konto..
Solange nicht beim Arbeitgeber gepfändet wird ist das nicht verboten. Soll sich der Gläubiger doch an den Arbeitgeber wenden.
Lass dir dein Gehalt bar auszahlen oder eröffne woanders ein Konto..
Solange nicht beim Arbeitgeber gepfändet wird ist das nicht verboten. Soll sich der Gläubiger doch an den Arbeitgeber wenden.

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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Wenn du ein höheres Einkommen als die Pfändungsfreigrenze hast steht dir auch ein höher Freibetrag zu. Diesen musst du aber bei der Vollstreckungsstelle (welche die Pfändung angeordnet hat) durch einen Antrag freigeben lassen. Hier musst du dann einen Antrag auf einen individuellen pfändungsfreien Betrag beantragen. Schau mal im Google da findest du bestimmt eine Formulierung oder du kannst auch mal dort anrufen ggf. können sie dir auch ein Formular zur Verfügung stellen.
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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Hehe, danke für diesen Tipp. Aber das fühlt sich für mich falsch an.Lass dir dein Gehalt bar auszahlen oder eröffne woanders ein Konto..
Solange nicht beim Arbeitgeber gepfändet wird ist das nicht verboten. Soll sich der Gläubiger doch an den Arbeitgeber wenden.

Aber trotzdem danke für die Ideengebung. Ich glaube was das Thema Schulden/Pfändung usw. angeht muss man auch ein wenig „abgebrüht“ werden. Ich lerne.

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Re: Kontopfändung und Gehaltseingang
Wenn du ein höheres Einkommen als die Pfändungsfreigrenze hast steht dir auch ein höher Freibetrag zu. Diesen musst du aber bei der Vollstreckungsstelle (welche die Pfändung angeordnet hat) durch einen Antrag freigeben lassen. Hier musst du dann einen Antrag auf einen individuellen pfändungsfreien Betrag beantragen. Schau mal im Google da findest du bestimmt eine Formulierung oder du kannst auch mal dort anrufen ggf. können sie dir auch ein Formular zur Verfügung stellen.
Stark. Das ist schonmal ein guter Hinweis. Ich finde es ein wenig „wild“ das mir bei der Schuldnerberatungsstelle etwas anderes gesagt wurde. Aber diesem Hinweis werde ich mal nachgehen. Vielen Dank.
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