Erbschaft während laufendem PI Verfahren

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Inso?
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Inso? »

arreis hat geschrieben: 20. Jul 2019, 17:24 Richtig oder falsch, die 16.000,- €, die noch an die Bank fließen, gehören ja erstmal zur Erbmasse, demnach müssten auch diese anteilmäßig an den TH fließen oder eher nicht?
Erstmal müsste man wissen ob es ein Testament gibt, und was darin geregelt ist.

Wenn es kein Testament ist das im BGB geregelt. Da das Erbe sowohl Vermögen als auch Schulden betrifft werden sowohl Schulden als auch Vermögen entsprechend verteilt. Zudem müssten man wissen auf wenn die Hypothek läuft usw. usw.

An den TH fliesst nur soviel wie für seine Kosten, die Gerichtskosten und die Schulden benötigt.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Das habe ich doch alles schon beschrieben:
  • Ich bin testamentarischer Alleinerbe
  • Es gibt neben mir zwei Geschwister plus den Ehemann
  • Die Wohnung wurde gemeinsam gekauft
  • Heißt, die Finanzierung der Immobilie läuft auf beide Ehepartner
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Inso?
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Inso? »

BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 18:46 Das habe ich doch alles schon beschrieben:
  • Ich bin testamentarischer Alleinerbe
  • Es gibt neben mir zwei Geschwister plus den Ehemann
  • Die Wohnung wurde gemeinsam gekauft
  • Heißt, die Finanzierung der Immobilie läuft auf beide Ehepartner
Ganz dämliche Regelung - ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen. Denn als Alleinerbe gehört dir das ganze Haus und solltest du dieses verkaufen bist du auch für die gesamten Schulden zuständig (obwohl sich der IV auf den Standpunkt stellen kann das du nur für 50% der Schulden verantwortlich bist).

Wenn ich der Ehemann wäre würde ich meine Pflichtanteil verlangen damit sichergestellt ist das ich damit sicher meine Schulden bezahlen kann. Gleiches gilt für die Geschwister - denn nur so ist sicher das sie auch einen Anteil bekommen. Kommt natürlich auf den Wert der Immobilie an, aber es hörte sich bisher so an als ob diese nicht besonders wertvoll ist.

Im Ergebnis heist das ganze jetzt, erst wenn der Hausverkauf mehr als 46000€ & Gerichtskosten einbringt bist du schuldenfrei, die Geschwister und der Vater haben dann noch nichts geerbt. Liegt der Verkaufspreis also so in der Region von 50000€- 52000€ bist du wohl raus.

Wenn der Wert des Hauses eh höher ist ist das ganze unproblematisch.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Als Alleinerbe gehört mir eben nicht die komplette Wohnung, sondern nur der Teil meiner Mutter.
Die restlichen 50% gehören ihrem Ehemann.

Ebenso bekommen meine Geschwister und der Ehemann ihren Pflichtanteil. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Und erst wenn der Pflichtanteil der Erben bezahlt wurde, bekommt der Verwalter das Geld.
Er mag zwar viele Rechte haben, aber ich glaube nicht, dass er ein Anrecht auf den Pflichtanteil der anderen Erben hat.

Nochmal:

Die Wohnung wird verkauft, die Verbindlichkeiten an die Bank werden beglichen. Dieser Betrag wird geteilt, die Hälfte bekommt ihr Ehemann.
Von der anderen Hälfte wird die passiva meiner Mutter abgezogen und unter den Erben aufgeteilt. Mein Erbe bekommt am Schluss komplett der Treuhänder.

Aber wie man darauf kommt, dass es sich um keine wertvolle Immobilie handelt, erschließt sich mir einfach nicht.
Und wie kommt man bitte auf 50000 Euro Immobilienwert? Raff ich nicht.
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Inso?
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Inso? »

Ich sag doch geh zum Anwalt. Keine wertvolle Immobilie - du hast gesagt dann bekommt das ganze Geld der IV.

Ja sorry das beiden die Immobilie gehört habe ich gerade übersehen.

Deine Geschwister und der Ehemann bekommen ihren Pflichtanteil nur wenn sie diesen einfordern. Erstmal gilt das Testament wie es ist und du bist Alleinerbe den automatisch bekommt niemand einen Pflichtanteil.

Wenn du aber die Pflichtanteile abziehst dann bleibt dir von dem Erlös ja ohnehin kein sonderlich grosser Anteil, da nur 50% der Wohnung vererbt wurden dann lass dir von einem Fachmann die Sache auseinander klamüsern.

Die 50000€ sind relativ einfach erklärt und waren natürlich auch mit einem Fehler belegt.

Du brauchst noch 19000€ für deine Schulden, 11000€ für den IV und dann sind da ebnen die 16000€ Hypothek - für die haftest du als Alleinerbe Gesamtschuldnerisch. Natürlich auch die Geschwister und der Ehemann so sie ihren Pflichtanteil einfordern - wenn nicht haftest du mit dem Ehemann Gesamtschuldnerisch. Dazu kommen die Gerichtskosten die du dir ja ausrechnen kannst.

Und nach meinem Dafürhalten kannst du eben keinen einzigen Cent aus deinem Anteil aus dem Verkauf verwenden um die Hypothek zu tilgen - das sind für dich neue Schulden und diese dürfen nicht bevorzugt bedient werden. Aber die Erlöse müssen dem Verwalter ausgeschüttet werden.
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 16:43 Diese möglichen Szenarien mache ich mir, um eventuell kostengünstig meine Schulden zu tilgen. Es geht mir nicht darum, das Erbe zu verprassen oder dergleichen.
Zunächst mal: Sorry, wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass ich der Ansicht war Du hättest absichtlich etwas verschweigen wollen oder Ähnliches. Dies war definitiv nicht meine Intention. Ich hatte erst kürzlich jemanden bei mir, der ein Erbe im eröffneten Verfahren nicht mitgeteilt hatte weil er nicht wusste, dass er es mitteilen und nichtmal "anfassen" darf. Er war auch irrtümlich der Ansicht (wie ein Forenteilnehmer hier auch) man könne es verwerten und müsse dann die Hälfte abgeben - was aber nur in der WVP so ist.

Deine Szenarien kamen mir wohl deswegen so "komisch" vor, weil Du eigentlich überhaupt nicht die Möglichkeit haben solltest Dir derartige Gedanken zu machen. Eigentlich sollte Dein IV in meiner Welt nach der Mitteilung über das Erbe Dir mitteilen, wie das jetzt zu laufen hat und wie er sich das mit der Verwertung vorstellt. Das dies scheinbar über 5 Monate nicht oder kaum passiert ist spricht scheinbar dafür, dass Dein Verwalter ein bisschen "entschelunigt" zu agieren scheint.

Von daher würde ich zunächst dort das Gespräch suchen.
BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 16:43 Wie kann er sich um die Verwertung einer Immobilie bemühen, wenn mir nur die Hälfte davon gehört? Wie gesagt, die andere Hälfte gehört dem Ehemann meiner Mutter. Dieser lebt im Pflegeheim und bekommt demnächst einen neuen Betreuer vom Gericht gestellt, da er nicht mehr Geschäftsfähig ist.
Verwertet wird bei sowas meines Wissens immer die komplette Immobilie. Dein Schwiegervater würde dann seinen Anteil am Verkauferlös erhalten.
Wie das aber Betreuungsrechtlich läuft und ob da zunächst vor der Verwertung in diese Richtung etwas passieren muss entzieht sich meiner Kenntnis.
BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 16:43 Also wäre es immernoch rein rechnerisch für mich möglich, noch dieses Jahr komplett fertig zu werden, sollte die Immobilienblase nicht platzen. Jedoch hat mein Verwalter dann mehr von meinem Erbe als ich :lol: :lol:
Das würde ich auch für ziemlich wahrscheinlich halten, ja.

Aber wie gesagt: Mir wäre am wichtigsten zu erfahren, wie sich Dein Verwalter das weitere Vorgehen jetzt so vorstellt. Ich würde also dort um ein klärendes Gespräch bitten was die nächsten Schritte und Deine Handlungsoptionen angeht.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo caffery,
caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 15:23 Zunächst mal: Sorry, wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass ich der Ansicht war Du hättest absichtlich etwas verschweigen wollen oder Ähnliches
dafür musst Du Dich nicht entschuldigen, alles gut. Ich hätte mich natürlich auch klarer ausdrücken können. Aber wie es oft ist im Internet, manchmal redet man einander vorbei.

caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 15:23 Eigentlich sollte Dein IV in meiner Welt nach der Mitteilung über das Erbe Dir mitteilen, wie das jetzt zu laufen hat und wie er sich das mit der Verwertung vorstellt. Das dies scheinbar über 5 Monate nicht oder kaum passiert ist spricht scheinbar dafür, dass Dein Verwalter ein bisschen "entschelunigt" zu agieren scheint.

Von daher würde ich zunächst dort das Gespräch suchen.
Das werde ich definitiv als erstes machen und kommende Wochen einen Termin mit ihm vereinbaren. Es kamen keine Briefe oder Anrufe, außer dem letzten vom 10.07.2019, in dem er darum bittet, alles offenzulegen (noch bestehende Schulden inkl. Anschriften und Az. meiner Mutter, Grundbucheintrag, Betreuer vom Ehemann).


caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 15:23 Aber wie gesagt: Mir wäre am wichtigsten zu erfahren, wie sich Dein Verwalter das weitere Vorgehen jetzt so vorstellt. Ich würde also dort um ein klärendes Gespräch bitten was die nächsten Schritte und Deine Handlungsoptionen angeht.
Diesen Rat werde ich mir definitiv zu Herzen nehmen und auch umsetzen. Ich weiß, ich habe viele Pflichten als Schuldner in der PI, aber ich denke, ich kann auch auf ein paar Rechte pochen. Wie eben, was sind die nächsten Schritte etc.

Ich danke Dir caffery :)
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

Spannend dürfte bei Dir zudem die Schlusstabelle werden aus der abschließend hervorgehen wird welche Gläubiger in welcher genauen Höhe ihre Forderung erfolgreich angemeldet haben. In sehr vielen Fällen geht dabei einiges an Schulden "verloren" die man mit ins Verfahren gebracht hat. In Deinem Fall wäre ja praktisch jeder Euro der da weniger steht als zuvor gedacht doppelt so viel wert.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Nun, durch die Schufa Selbstauskunft (online) weiß ich, dass mindestens ein Gläubiger die Forderung als erledigt vermerkt hat.
Was aber nicht repräsentativ ist, da dort nur 3 Negativmerkmale vermerkt waren. Die anderen Auskunfteien habe ich jetzt nicht im Kopf, müsste ich erst nachschauen.

Es sind insgesamt 31 Gläubiger, davon vorallem viel kleinkruscht, also im Bereich bis 250,00 Euro.

Jetzt werde ich aber erstmal kommende Wochen einen Termin mit dem Herren vereinbaren. Und falls gewünscht, würde ich das Ergebnis hier zum Besten geben.

Denn vielleicht hilft das ja auch mal anderen Hilfesuchenden.
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

Mit der Schufa Auskunft hat das nichts zu tun. Jeder Gläubiger muss nach Beginn des Verfahrens nochmal extra seine Forderung bei Gericht anmelden. Oftmals passiert das aber nicht, weil Gläubiger das oft verbaseln oder es nicht für wirtschaftlich erachten.

Auch werden die Forderungen geprüft, wobei dann etwaiger Spesenkäse und verjährte Zinsen wegfallen sollten.

An einem bestimmten Punkt des Verfahrens kann niemand mehr an- oder nachmelden und es gibt eine abschließende Insolvenztabelle - dann hast Du Gewissheit darüber.
BrickFanatic hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:06 Es sind insgesamt 31 Gläubiger, davon vorallem viel kleinkruscht, also im Bereich bis 250,00 Euro.
Dabei wird sicher einiges verloren gehen. Besonders Kleinforderungen werden sehr häufig nicht angemeldet. Ich bin mir sehr sicher, dass die zu Deinem Verfahren angemeldeten Forderungen deutlich unter 23000 Euro liegen werden - und etliche Kleingläubiger da nicht mehr auftauchen werden.

Nur mal so als Beispiel: Ich mache grade einen Insolvenzvergleich für eine Dame die mit 48 Forderungen (keine EInzelforderung über 2000 Euro - ohne Ende alter Kleinscheiß) bei mir ankam. 17 davon hatten bereits nach meinem Nullplan inkl. Standardeinreden schriftlich verzichtet. Von den 31 die im Antrag standen haben es ganze 3 in die Insolvenztabelle geschafft.
Veranschlagte Gesamtverschuldung als sie zum ersten Mal bei mir war: ca. 20000 Euro. Zur Insolvenztabelle festgestellte Forderungshöhe: knapp 3000 Euro.
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