Danke SchuldenMeister.SchuldenMeister hat geschrieben: ↑17. Jan 2025, 15:59Ich müsste jetzt den Kommentar raussuchen. Es fällt aber unter § 97 InsO.Knibbels79 hat geschrieben: ↑17. Jan 2025, 15:51 Hi hallo 26, ist der Schuldner wirklich dazu verpflichtet ?
Hast Du falsche Angaben beim Arbeitgeber gemacht?
Oder hat der IV einen Antrag gestellt, dass Frau und Kind nicht berücksichtigt werden sollen?
Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hi Schuldenmeister,
ja die Mitwirkungspflicht zur Unterstützung des Insolvenzverwalters. Da bisher JEGLICHER Schriftverkehr zwischen Arbeitgeber / Insolvenzverwalter / Amtsgericht an mir vorbei ging, fällt es da natürlich schwer zu unterstützen.
Der Arbeitgeber hatte mich im Februar 2024 aufgefordert, die Unterhaltspflichten mitzuteilen. Das habe ich gemacht, 1 Frau und 1 Tochter.
Im März bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben, dass der IV einen Antrags gestellt hat, Frau zu 100% nicht und Kind zu 38% vom Unterhalt zu berücksichtigen. Ich sollte Stellung nehmen. Habe ich getan.
Im Juni kam der Beschluss, dass dem Antrag vom IV entsprochen wird. Dem habe ich sofortige Beschwerde gegenüber eingelegt.
Im August bekam ich zwei Schreiben, einmal als Beschluss dass die Unterhaltspflichten von zwei Personen anerkannt werden, aber die Tochter nur zu 38%. Weiterhin ein Schreiben, dass mein Einwand dem Langgericht vorgelegt wird.
Also wollte man die endgültige Entscheidung dem Landgericht überlassen.
Diese Entscheidung kam im Dezember.
Da sofortige Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben, sehe ich das wie folgt:
Ab Juni Beschluss nur eine Unterhaltspflicht zu 38%
Ab August Beschluss eine volle und eine Unterhaltspflicht zu 38 %
Ab Dezember Beschluss (Landgericht) wieder nur eine Unterhaltspflicht zu 38%
Sehe ich das richtig ?
Generell bin ich für alle eure Tipps und Hinweise sehr dankbar, jedem einzelnen !
Da Bald im Unternehmen Jahresgespräche mit Gehaltsverhandlungen anstehen, im Falle einer Erhöhung des Arbeitsentgeltes, muss damit rechnen, dass das Unterhaltsthema wieder ausgegraben wird ? Oder richtet sich das nicht nach der Höhe des Entgeltes ? Ich frage deswegen, warum sollte ich hart in Verhandlungen gehen, wenn es mir wieder weg genommen wird und nicht anhand Pfändungstabelle "geteilt" wird ?
Danke euch allen vorab und schönen Abend / Wochenende !
ja die Mitwirkungspflicht zur Unterstützung des Insolvenzverwalters. Da bisher JEGLICHER Schriftverkehr zwischen Arbeitgeber / Insolvenzverwalter / Amtsgericht an mir vorbei ging, fällt es da natürlich schwer zu unterstützen.
Der Arbeitgeber hatte mich im Februar 2024 aufgefordert, die Unterhaltspflichten mitzuteilen. Das habe ich gemacht, 1 Frau und 1 Tochter.
Im März bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben, dass der IV einen Antrags gestellt hat, Frau zu 100% nicht und Kind zu 38% vom Unterhalt zu berücksichtigen. Ich sollte Stellung nehmen. Habe ich getan.
Im Juni kam der Beschluss, dass dem Antrag vom IV entsprochen wird. Dem habe ich sofortige Beschwerde gegenüber eingelegt.
Im August bekam ich zwei Schreiben, einmal als Beschluss dass die Unterhaltspflichten von zwei Personen anerkannt werden, aber die Tochter nur zu 38%. Weiterhin ein Schreiben, dass mein Einwand dem Langgericht vorgelegt wird.
Also wollte man die endgültige Entscheidung dem Landgericht überlassen.
Diese Entscheidung kam im Dezember.
Da sofortige Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben, sehe ich das wie folgt:
Ab Juni Beschluss nur eine Unterhaltspflicht zu 38%
Ab August Beschluss eine volle und eine Unterhaltspflicht zu 38 %
Ab Dezember Beschluss (Landgericht) wieder nur eine Unterhaltspflicht zu 38%
Sehe ich das richtig ?
Generell bin ich für alle eure Tipps und Hinweise sehr dankbar, jedem einzelnen !
Da Bald im Unternehmen Jahresgespräche mit Gehaltsverhandlungen anstehen, im Falle einer Erhöhung des Arbeitsentgeltes, muss damit rechnen, dass das Unterhaltsthema wieder ausgegraben wird ? Oder richtet sich das nicht nach der Höhe des Entgeltes ? Ich frage deswegen, warum sollte ich hart in Verhandlungen gehen, wenn es mir wieder weg genommen wird und nicht anhand Pfändungstabelle "geteilt" wird ?
Danke euch allen vorab und schönen Abend / Wochenende !
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Und was hast Du geschrieben? Was schreibt das Landgericht zu Deinen "Ausführungen" ?Knibbels79 hat geschrieben: ↑17. Jan 2025, 18:24 ...
Im März bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben, dass der IV einen Antrags gestellt hat, Frau zu 100% nicht und Kind zu 38% vom Unterhalt zu berücksichtigen. Ich sollte Stellung nehmen. Habe ich getan.
....
Danke euch allen vorab und schönen Abend / Wochenende !
Bei zwei Unterhaltspflichten geht es mE um viel Geld. Ohne Beratung tätig zu werden, hat sich irgendwie nicht gelohnt - das ist doch schade.
Welche Steuerklasse -3,4 oder 5??
Einkommen des Ehepartnern knapp über 1.000 pro Monat oder wie bei Dir 3.000???
Und: Gehaltserhöhungen lohnen sich schon. Die Rente wird erhöht. Der Betrag über den 1.500 oder mehr bleibt Dir zu 30%, 50 oder sogar 60% - da ist nichts zu 100% weg.
Und verkneifen kann ich mir die Frage nicht: Warst Du mit der Begleitung oder Beratung bei der Antragsvorbereitung zufrieden? Hast Du viel oder gar nichts gefragt? Du hast doch zu den Unterhaltspflicten Angaben im Antrag gemacht!!!!
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hi Imker,
da fange ich am besten mal hinten an;
Anfangs war ich sehr zufrieden mit der Begleitung und Beratung der staatlichen Schuldnerberatung. Im letzten Drittel wurden mir allerdings erklärt, dass im Insolvenzverfahren ja auch der Geldwerte Vorteil eines Dienstwagens in Abzug gebracht wird. Davon war 8 Monate lang nie die Rede. Zwischenzeitlich haben natürlich alle Gläubiger alles was noch an Vertragsverhältnissen gekündigt. Da die Bemühungen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung dann irgendwann sinnlos waren, ging es in die Antragsvorbereitung.
Da wurde dann erklärt, dass die Unterhaltspflicht meiner Frau "vermutlich" nur zu 1/3 anerkannt wird, meine Tochter zu 100%. "Man könne ja mit dem Insolvenzverwalter drüber sprechen"
Nach heutiger Kenntnis, alles erlogen, stimmt nicht.
Steuerklasse habe ich 4, meine Frau liegt bei etwas über 2.000€
Tatsächlich habe ich im Rahmen des Widerspruches, mangels Rechtsschutzversicherung, wieder auf die Schuldenberatung zurück gegriffen. Hier wurde mir geraten "einfach Widerspruch" einzulegen, dann prüft das nochmal eine separate Stelle.
Nun weiß ich, dass das das Landgericht ist, welche meine sofortige Beschwerde abgeschmettert haben. Dafür soll ich nun auch noch Prozesskosten zahlen, das war in keinem Beschluss / Schreiben vom Amtsgericht ersichtlich.
Wer hätte sonst besser beraten können, als die Schuldnerberatung ?
An wen kann ich mich danach wenden, weder ist auf dem Beschluss vom Landgericht ein Hinweis noch eine Einspruchmöglichkeit.
da fange ich am besten mal hinten an;
Anfangs war ich sehr zufrieden mit der Begleitung und Beratung der staatlichen Schuldnerberatung. Im letzten Drittel wurden mir allerdings erklärt, dass im Insolvenzverfahren ja auch der Geldwerte Vorteil eines Dienstwagens in Abzug gebracht wird. Davon war 8 Monate lang nie die Rede. Zwischenzeitlich haben natürlich alle Gläubiger alles was noch an Vertragsverhältnissen gekündigt. Da die Bemühungen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung dann irgendwann sinnlos waren, ging es in die Antragsvorbereitung.
Da wurde dann erklärt, dass die Unterhaltspflicht meiner Frau "vermutlich" nur zu 1/3 anerkannt wird, meine Tochter zu 100%. "Man könne ja mit dem Insolvenzverwalter drüber sprechen"
Nach heutiger Kenntnis, alles erlogen, stimmt nicht.
Steuerklasse habe ich 4, meine Frau liegt bei etwas über 2.000€
Tatsächlich habe ich im Rahmen des Widerspruches, mangels Rechtsschutzversicherung, wieder auf die Schuldenberatung zurück gegriffen. Hier wurde mir geraten "einfach Widerspruch" einzulegen, dann prüft das nochmal eine separate Stelle.
Nun weiß ich, dass das das Landgericht ist, welche meine sofortige Beschwerde abgeschmettert haben. Dafür soll ich nun auch noch Prozesskosten zahlen, das war in keinem Beschluss / Schreiben vom Amtsgericht ersichtlich.
Wer hätte sonst besser beraten können, als die Schuldnerberatung ?
An wen kann ich mich danach wenden, weder ist auf dem Beschluss vom Landgericht ein Hinweis noch eine Einspruchmöglichkeit.
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