Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
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Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hallo zusammen,
bin jetzt seit Januar 2025 in der Privatinsolvenz und seit dem führt mein Arbeitgeber auch Lohn ab an den Insolvenzverwalter. Ich teilte damals meinem Arbeitgeber mit, ob ich eine Ehefrau und Kind mit versorge und sodann ging die Kohle direkt weg.
Zwischenzeitlich habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, dass aufgrund des Gehalts meiner Ehefrau der Unterhalt der Ehefrau nicht berücksichtigt wird und mein Kind nur zur Hälfte (Antrag des Insolvenzverwalters). Diesem habe ich widersprochen mehrmals mit ausführlichen Gründen und zwischenzeitlich kam auch ein Beschluss, dass meinem Antrag entsprochen wird.
Ein paar Wochen später (es war schon Sommer) kam dann wieder ein Beschluss, dass der vorherige Beschluss ungültig ist und dem Antrag des Insolvenzverwalters entsprochen wird. Auch dem habe ich widersprochen, das Ergebnis steht offen.
Währenddessen schwankten monatlich die Lohnabtretungen mal rauf und wieder runter, ich bin daher davon ausgegangen, dass hier Arbeitgeber / Amtsgericht und Insolvenzverwalter in Kontakt stehen.
Heute bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass der Insolvenzverwalter von meinem Arbeitgeber knapp 3.000€ nachgezahlt bekommen will, mit der Begründung, dass der Arbeitgeber seit Beginn viel zu wenig gezahlt hat.
Es wurden wohl stets zwei volle Unterhaltspflichten berücksichtigt, was auch im Sommer bestätigt worden ist. Aber die Aufhebung des Beschlusses war dort wohl nicht bekannt.
Was mich wundert, sind die monatlichen teilweise erheblichen Differenzen der Lohnabtretung, direkt zu Beginn waren diese am höchsten.
Nunmehr meine Frage, muss ich wirklich die Beträge nachzahlen ? Wer hat den den Hut auf ? Ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die eingehenden Zahlungen auf Korrektheit zu prüfen ? Insbesondere die Tatsache, dass dieser sich nun erst nach einem Jahr meldet, wundert und ärgert mich doch sehr.
Oder war mein Arbeitgeber nicht in der Lage, korrekt abzuführen ?
Wer trägt nun die Schuld / Verantwortung für das ?
Nachzahlen kann ich nichts, da ich noch in der Eröffnungsphase bin und vom P Konto lebe. Also alles, was über den Freibeträgen mehr gezahlt worden, unterliegt schon dem Insolvenzbeschlag.
Mein Arbeitgeber bietet "grosszügigerweise" einen Vorschuss an, um den an den Insolvenzverwalter zu zahlen, aber auch das Geld möchte er natürlich zurück. Wovon ich das zahlen soll, weiss ich nicht. Rücklagen gibt es natürlich nicht.
Danke für eure Zeit und das Lesen, vielleicht kann ja jemand helfen.
Gruß
Knibbels
bin jetzt seit Januar 2025 in der Privatinsolvenz und seit dem führt mein Arbeitgeber auch Lohn ab an den Insolvenzverwalter. Ich teilte damals meinem Arbeitgeber mit, ob ich eine Ehefrau und Kind mit versorge und sodann ging die Kohle direkt weg.
Zwischenzeitlich habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, dass aufgrund des Gehalts meiner Ehefrau der Unterhalt der Ehefrau nicht berücksichtigt wird und mein Kind nur zur Hälfte (Antrag des Insolvenzverwalters). Diesem habe ich widersprochen mehrmals mit ausführlichen Gründen und zwischenzeitlich kam auch ein Beschluss, dass meinem Antrag entsprochen wird.
Ein paar Wochen später (es war schon Sommer) kam dann wieder ein Beschluss, dass der vorherige Beschluss ungültig ist und dem Antrag des Insolvenzverwalters entsprochen wird. Auch dem habe ich widersprochen, das Ergebnis steht offen.
Währenddessen schwankten monatlich die Lohnabtretungen mal rauf und wieder runter, ich bin daher davon ausgegangen, dass hier Arbeitgeber / Amtsgericht und Insolvenzverwalter in Kontakt stehen.
Heute bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass der Insolvenzverwalter von meinem Arbeitgeber knapp 3.000€ nachgezahlt bekommen will, mit der Begründung, dass der Arbeitgeber seit Beginn viel zu wenig gezahlt hat.
Es wurden wohl stets zwei volle Unterhaltspflichten berücksichtigt, was auch im Sommer bestätigt worden ist. Aber die Aufhebung des Beschlusses war dort wohl nicht bekannt.
Was mich wundert, sind die monatlichen teilweise erheblichen Differenzen der Lohnabtretung, direkt zu Beginn waren diese am höchsten.
Nunmehr meine Frage, muss ich wirklich die Beträge nachzahlen ? Wer hat den den Hut auf ? Ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die eingehenden Zahlungen auf Korrektheit zu prüfen ? Insbesondere die Tatsache, dass dieser sich nun erst nach einem Jahr meldet, wundert und ärgert mich doch sehr.
Oder war mein Arbeitgeber nicht in der Lage, korrekt abzuführen ?
Wer trägt nun die Schuld / Verantwortung für das ?
Nachzahlen kann ich nichts, da ich noch in der Eröffnungsphase bin und vom P Konto lebe. Also alles, was über den Freibeträgen mehr gezahlt worden, unterliegt schon dem Insolvenzbeschlag.
Mein Arbeitgeber bietet "grosszügigerweise" einen Vorschuss an, um den an den Insolvenzverwalter zu zahlen, aber auch das Geld möchte er natürlich zurück. Wovon ich das zahlen soll, weiss ich nicht. Rücklagen gibt es natürlich nicht.
Danke für eure Zeit und das Lesen, vielleicht kann ja jemand helfen.
Gruß
Knibbels
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hi Knibbels79,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten" geschaut?
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Seit wann bist du in Insolvenz, seit Januar 25? Also seit gute 2 Wochen?Knibbels79 hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 15:00 Hallo zusammen,
bin jetzt seit Januar 2025 in der Privatinsolvenz und seit dem führt mein Arbeitgeber auch Lohn ab an den Insolvenzverwalter. Ich teilte damals meinem Arbeitgeber mit, ob ich eine Ehefrau und Kind mit versorge und sodann ging die Kohle direkt weg.
Zwischenzeitlich habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, dass aufgrund des Gehalts meiner Ehefrau der Unterhalt der Ehefrau nicht berücksichtigt wird und mein Kind nur zur Hälfte (Antrag des Insolvenzverwalters). Diesem habe ich widersprochen mehrmals mit ausführlichen Gründen und zwischenzeitlich kam auch ein Beschluss, dass meinem Antrag entsprochen wird.
Ein paar Wochen später (es war schon Sommer) kam dann wieder ein Beschluss, dass der vorherige Beschluss ungültig ist und dem Antrag des Insolvenzverwalters entsprochen wird. Auch dem habe ich widersprochen, das Ergebnis steht offen.
Währenddessen schwankten monatlich die Lohnabtretungen mal rauf und wieder runter, ich bin daher davon ausgegangen, dass hier Arbeitgeber / Amtsgericht und Insolvenzverwalter in Kontakt stehen.
Heute bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass der Insolvenzverwalter von meinem Arbeitgeber knapp 3.000€ nachgezahlt bekommen will, mit der Begründung, dass der Arbeitgeber seit Beginn viel zu wenig gezahlt hat.
Es wurden wohl stets zwei volle Unterhaltspflichten berücksichtigt, was auch im Sommer bestätigt worden ist. Aber die Aufhebung des Beschlusses war dort wohl nicht bekannt.
Was mich wundert, sind die monatlichen teilweise erheblichen Differenzen der Lohnabtretung, direkt zu Beginn waren diese am höchsten.
Nunmehr meine Frage, muss ich wirklich die Beträge nachzahlen ? Wer hat den den Hut auf ? Ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die eingehenden Zahlungen auf Korrektheit zu prüfen ? Insbesondere die Tatsache, dass dieser sich nun erst nach einem Jahr meldet, wundert und ärgert mich doch sehr.
Oder war mein Arbeitgeber nicht in der Lage, korrekt abzuführen ?
Wer trägt nun die Schuld / Verantwortung für das ?
Nachzahlen kann ich nichts, da ich noch in der Eröffnungsphase bin und vom P Konto lebe. Also alles, was über den Freibeträgen mehr gezahlt worden, unterliegt schon dem Insolvenzbeschlag.
Mein Arbeitgeber bietet "grosszügigerweise" einen Vorschuss an, um den an den Insolvenzverwalter zu zahlen, aber auch das Geld möchte er natürlich zurück. Wovon ich das zahlen soll, weiss ich nicht. Rücklagen gibt es natürlich nicht.
Danke für eure Zeit und das Lesen, vielleicht kann ja jemand helfen.
Gruß
Knibbels
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hi, Entschuldigung nein.
Seit Januar 2024, da ist das Verfahren eröffnet worden. Ich ändere das mal direkt, aber ich glaube, den Hauptbeitrag kann man nicht ändern, da fehlt der Button zu.
Seit Januar 2024, da ist das Verfahren eröffnet worden. Ich ändere das mal direkt, aber ich glaube, den Hauptbeitrag kann man nicht ändern, da fehlt der Button zu.
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Für mich liest sich das so, dass endgültig und ohne dass da jetzt noch ein Rechtsmittel möglich ist, die Unterhaltspflichten reduziert wurden - ist das so?Knibbels79 hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 15:00 Hallo zusammen,
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Ein paar Wochen später (es war schon Sommer) kam dann wieder ein Beschluss, dass der vorherige Beschluss ungültig ist und dem Antrag des Insolvenzverwalters entsprochen wird. Auch dem habe ich widersprochen, das Ergebnis steht offen.
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Heute bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass der Insolvenzverwalter von meinem Arbeitgeber knapp 3.000€ nachgezahlt bekommen will, mit der Begründung, dass der Arbeitgeber seit Beginn viel zu wenig gezahlt hat.
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Nunmehr meine Frage, muss ich wirklich die Beträge nachzahlen ? Wer hat den den Hut auf ? Ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die eingehenden Zahlungen auf Korrektheit zu prüfen ? Insbesondere die Tatsache, dass dieser sich nun erst nach einem Jahr meldet, wundert und ärgert mich doch sehr.
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Gruß
Knibbels
Den Hut hat der IV auf und ärgert den Arbeitgeber mit der Forderung. Der Arbeitgeber kann den Betrag von Dir als ungerechtfertige Bereicherung oä nach einer Korrektur der Gehaltsabrechnungen fordern. Irgendwannn könnte das verjähren.
Jetzt kann er - wenn er Dir ein Darlehen gibt, das Problem nur vergrößern. Das wäre wohl ein pfändbarer Geldzufluß.
Wegnehmen durch Aufrechnung oder Verrechnung kann der Arbeitgeber erst dann, wenn wenn bei Dir pfädbare Gelder auftauchen - also Jan 2024 und 36 Monate - bis dahin schafft er nichts.
Du kannst den Arbeitgeber auch wechseln - dann wird es für ihn noch umständlicher.
Üblich ist aber, das man kleine Brötchen in den Ofen schiebt und zahlt, weil der Arbeitsplatz auch was wert ist.
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hi, sowas ist für mich unverständlich, der Insolvenzverwalter möchte doch die Lohnzettel,ich dachte immer das wäre zur direkten Kontrolle ob das alles ordnungsgemäß abläuft.
Itak65
Itak65
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- Registriert: 16. Jan 2025, 14:17
Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hallo Imker, hi Itak65,
erst mal vielen Dank für eure Beiträge. Das Thema Unterhaltspflichten wurde zuletzt vom Landgericht zu meinen Ungunsten entschieden. Bzgl. Rechtsmittel steht dort nichts, ich weiß auch nicht, an wen ich mich noch wenden könnte.
Tatsächlich sehe ich hier aber auch eine grobe Pflichtverletzung des Insovlenzverwalters. Immerhin hat er monatlich die Abrechnungen bekommen und konnte genau prüfen, ob alles passt. Hat er erst ein Jahr später getan, daher der nun nicht unerhebliche Rückstand. Ich überlege, hiergegen ebenfalls sofortige Beschwerde einzulegen, aber meine google Recherchen auf Erfolg haben bisher keinen ähnlichen Fall hervorgebracht.
Vielleicht weiß noch jemand Rat ?
VG
Knibbels
erst mal vielen Dank für eure Beiträge. Das Thema Unterhaltspflichten wurde zuletzt vom Landgericht zu meinen Ungunsten entschieden. Bzgl. Rechtsmittel steht dort nichts, ich weiß auch nicht, an wen ich mich noch wenden könnte.
Tatsächlich sehe ich hier aber auch eine grobe Pflichtverletzung des Insovlenzverwalters. Immerhin hat er monatlich die Abrechnungen bekommen und konnte genau prüfen, ob alles passt. Hat er erst ein Jahr später getan, daher der nun nicht unerhebliche Rückstand. Ich überlege, hiergegen ebenfalls sofortige Beschwerde einzulegen, aber meine google Recherchen auf Erfolg haben bisher keinen ähnlichen Fall hervorgebracht.
Vielleicht weiß noch jemand Rat ?
VG
Knibbels
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Die Klage kannst du dir ersparen. Warum auch.Knibbels79 hat geschrieben: ↑16. Jan 2025, 19:30 Hallo Imker, hi Itak65,
erst mal vielen Dank für eure Beiträge. Das Thema Unterhaltspflichten wurde zuletzt vom Landgericht zu meinen Ungunsten entschieden. Bzgl. Rechtsmittel steht dort nichts, ich weiß auch nicht, an wen ich mich noch wenden könnte.
Tatsächlich sehe ich hier aber auch eine grobe Pflichtverletzung des Insovlenzverwalters. Immerhin hat er monatlich die Abrechnungen bekommen und konnte genau prüfen, ob alles passt. Hat er erst ein Jahr später getan, daher der nun nicht unerhebliche Rückstand. Ich überlege, hiergegen ebenfalls sofortige Beschwerde einzulegen, aber meine google Recherchen auf Erfolg haben bisher keinen ähnlichen Fall hervorgebracht.
Vielleicht weiß noch jemand Rat ?
VG
Knibbels
Du bist verpflichtet das der Insolvenzverwalter monatlich das pfändbare von dir bekommt.
Dir ist dich selber aufgefallen das dein Arbeitgeber jeden Monat unterschiedliche Zahlungen dem IV überweist.
Da hättest du ja nachfragen können/müssen.
Und woher soll dein Arbeitgeber wissen was mit Unterhaltverpflichtende Personen ist, was sich da geändert hat, ohne Bescheid?
Du hättest ihn informieren müssen!
Nun ist das KInd in den Brunnen gefallen.
Finde irgendeine Einigung zur Rückzahlung mit deinem Arbeitgeber/Insolvenzverwalter, z.B. monatl Gehaltsabzug/Ratenzahlung.
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Für mich ist hier einiges nicht klar herauszulesen.
Daher erstmal nur Allgemein: Beschlüsse über die Änderung von Unterhaltspflichten sind nicht rückwirkend. Hieraus kann sich also kein Rückstand ergeben.
Der IV hat den Arbeitgeber über das Insolvenzverfahren zu informieren. Der Schuldner ist verpflichtet, korrekte Angaben über seine Unterhaltspflichten abzugeben.
Insofern der IV - zu irgendeinem Zeitpunkt - Antrag auf Nichtberücksichtigung stellt und das Gericht diesem entspricht, muss der IV den Arbeitgeber informieren. Hat der IV das nicht getan, haftet dieser. Hat der IV dem Arbeitgeber Meldung gegeben, haftet der Arbeitgeber. Am Ende will aber entweder der eine oder der andere das Geld von Dir haben.
Zu prüfen ist, aus welchem Zeitraum der Anspruch geltend gemacht wird. VOR Beschluss dürfte nichtig sein.
Daher erstmal nur Allgemein: Beschlüsse über die Änderung von Unterhaltspflichten sind nicht rückwirkend. Hieraus kann sich also kein Rückstand ergeben.
Der IV hat den Arbeitgeber über das Insolvenzverfahren zu informieren. Der Schuldner ist verpflichtet, korrekte Angaben über seine Unterhaltspflichten abzugeben.
Insofern der IV - zu irgendeinem Zeitpunkt - Antrag auf Nichtberücksichtigung stellt und das Gericht diesem entspricht, muss der IV den Arbeitgeber informieren. Hat der IV das nicht getan, haftet dieser. Hat der IV dem Arbeitgeber Meldung gegeben, haftet der Arbeitgeber. Am Ende will aber entweder der eine oder der andere das Geld von Dir haben.
Zu prüfen ist, aus welchem Zeitraum der Anspruch geltend gemacht wird. VOR Beschluss dürfte nichtig sein.
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Hi hallo 26, ist der Schuldner wirklich dazu verpflichtet ? Der Insolvenzverwalter schreibt den Arbeitgeber an, das Amtsgericht schreibt den Arbeitgeber an, was da im Hintergrund passiert, bekomme ich ja gar nicht mit. Die Pflichten der monatlichen Gehaltsnachweise komme ich ja nach, auf der sind die Zahlungen ersichtlich.
Man muss sich nur mal vorstellen, dass in der ganzen Flut der Verbraucherinsolvenzen sehr viele Menschen dabei sind, die weder richtig lesen noch schreiben können. Sind die dann auch selber verantwortlich, dass alles richtig läuft ? Das stimmt mich doch sehr nachdenklich.
Man muss sich nur mal vorstellen, dass in der ganzen Flut der Verbraucherinsolvenzen sehr viele Menschen dabei sind, die weder richtig lesen noch schreiben können. Sind die dann auch selber verantwortlich, dass alles richtig läuft ? Das stimmt mich doch sehr nachdenklich.
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Re: Arbeitgeber führte bisher zu wenig Lohn ab, Nachzahlung zu meinen Lasten
Ich müsste jetzt den Kommentar raussuchen. Es fällt aber unter § 97 InsO.Knibbels79 hat geschrieben: ↑17. Jan 2025, 15:51 Hi hallo 26, ist der Schuldner wirklich dazu verpflichtet ?
Hast Du falsche Angaben beim Arbeitgeber gemacht?
Oder hat der IV einen Antrag gestellt, dass Frau und Kind nicht berücksichtigt werden sollen?
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