Liebes Forum,
ich habe da eine Verständnisfrage, die ich einfach nicht verstehe.
Ich bin kurz vor der Privatinsolvenz und alles hat seinen Weg genommen.
Nun kommt auch die erste kontopfändung.
Mein Einkommen beträgt, ca 2350 Euro.
Da die Freibetragsgrenze des p-Kontos bei ca. 1500 Euro liegt würden ca. 850 Euro gepfändet werden.
Jetzt wurde mir gesagt, dass bei Lohn und kontopfändung die Freibetragstabelle eintritt. Somit würde bei einer lohnpfändung bei 2350 Euro laut der Tabelle nur ca 600 Euro gepfändet werden. Die restlichen 1750 Euro wurden dann auf mein Bankkonto gehen. Davon könnte man dann nochmal die 250 pfänden, da ja auch eine kontopfändung ist. Allerdings könnte ich hier beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Freibetrags um diese 250 Euro einreichen, da laut der Tabelle ja nur ca. 600 Euro von meinem Lohn gepfändet werden darf.
Jetzt kommt meine Frage, wieso kann ich diese Tabelle nur anwenden und einen Vorteil von 250 Euro monatlich haben, wenn auch eine Lohnpfändung stattfindet aber bei der alleinigen kontopfändung nicht...
Oder umgekehrt, wieso hat man dann bei einer Lohn und kontopfändung die Möglichkeit diese 250 Euro erhöhen zu lassen ohne dass es dann gepfändet wird und Mann trotzdem nur auf seine 1500 Euro kommt?
Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)
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Re: Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)
Hi Amk36,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)" geschaut?
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Re: Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)
Hi Ammk36, ja wenn beim Arbeitgeber während der inso gepfändet wird, musst du zum Amtsgericht und eine Quellenfreigabe beantragen, mit der Begründung das an der Quelle also beim Arbeitgeber gepfändet wird. Dann wird dein kompletter lohn der auf dein Konto kommt für dich freigegeben. Nimm Kontoauszüge er letzten drei Monate und die Lohnzettel mit
Itak65
Itak65
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Re: Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)
Ich glaub die Frage zielte mehr darauf ab warum das so ist - aber ich kann das ehrlich gesagt nicht wirklich beantworten
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Re: Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)
(Doch.)Das geht über § 906 Abs. 2 ZPO.Amk36 hat geschrieben: ↑9. Jan 2025, 16:43 ....
Jetzt kommt meine Frage, wieso kann ich diese Tabelle nur anwenden und einen Vorteil von 250 Euro monatlich haben, wenn auch eine Lohnpfändung stattfindet aber bei der alleinigen kontopfändung nicht...
Oder umgekehrt, wieso hat man dann bei einer Lohn und kontopfändung die Möglichkeit diese 250 Euro erhöhen zu lassen ohne dass es dann gepfändet wird und Mann trotzdem nur auf seine 1500 Euro kommt?
Aber warum interessiert Dich das, wenn doch beim Arbeitgeber eine Pfändung Deines Lohnes eingetrudelt ist??
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Re: Kontopfändung ohne lohnpfändung (Freibetragstabelle)
- Hi,
Du vermischst den pfändbaren Betrag gem. 850 c ZPO und den individuellen Freibetrag (D)eines Pfändungsschutzkontos.
Was ist denn Deine entscheidende Frage, womit Dir schlussendlich "mehr" bleibt?
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