Frage zur Wohlverhaltensphase
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Wissender
- Reaktionen: 60
- Beiträge: 441
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Der Unterschied zwischen Insolvenzphase und WVP ist seit der Reform ziemlich marginal. Für mich gab es keinen Unterschied.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 55
- Beiträge: 364
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Naja gibt schon Unterschiede. Klar ändert sich primär die Begrifflichkeit. In der eigentlichen Insolvenzphase wird dein Gehalt gepfändet, in der WVP wird das Gehalt abgetreten. Ist im Grunde was das Geld angeht aber das gleiche, es richtet sich weiterhin nach der Pfändungstabelle.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 15:10 Der Unterschied zwischen Insolvenzphase und WVP ist seit der Reform ziemlich marginal. Für mich gab es keinen Unterschied.
Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
Bin jedenfalls froh, dass der ganze Murks inzwischen rum ist und mir keiner mehr was kann. Laut Schufa liegen ich inzwischen auch bei 96,3%. Aber Kredite werde ich ganz sicherlich nicht mehr aufnehmen. Entweder ich hab die Kohle oder ich hab sie nicht.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 55
- Beiträge: 364
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Genau, bei wenig dringlichen und eher allgemeinen Fragen gerne hier fragen. Wenn es sich um dringliche Sachen handelt kannst du gerne fragen aber primär deine Beraterin kontaktieren, die sollten sich mit sowas in der Regel auskennen.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 60
- Beiträge: 441
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
https://rothe-schuldnerberatung.de/rat- ... g-gewinne/mischa1981 hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 16:17 Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
Nein, Gewinne darfst du in keinem Fall behalten, egal in welcher Phase du bist. Bei der Erbschaft darf man zumindest die Hälfte behalten, da hast du Recht.
0
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Das ist nicht richtig was du hier schreibst.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 18:16https://rothe-schuldnerberatung.de/rat- ... g-gewinne/mischa1981 hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 16:17 Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
Nein, Gewinne darfst du in keinem Fall behalten, egal in welcher Phase du bist. Bei der Erbschaft darf man zumindest die Hälfte behalten, da hast du Recht.
In der wohlverhaltensphase gehört der Gewinn zu 100 Prozent dir.
Google hilft.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 60
- Beiträge: 441
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Ja genau, deshalb habe ich den Link gepostet. Früher war es so, das der Gewinn dir zu 100 Prozent gehört. Nach dem 01.10.2020 nicht mehr.
0
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Genau, seit der insolvenzreform müssen Gewinne rausgerückt werden, sofern sie „geringen Wert“ übersteigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
0
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Also ich bin seit Ende Februar in der Privatnsolvenz und habe letzte Woche ein Schreiben vom IV erhalten in dem steht das er den Schlussbericht vorbereitet, was wohl bedeutet das bald die Wohlverhaltensphase beginnen sollte. Wie lange das nun letztlich noch dauern wird kann ich nicht sagen. Mein Anwalt meinte es kann schon nächsten Monat der Fall sein oder auch noch 2-3 Monate dauern, je nachdem wie schnell das Gericht arbeitet.
0
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Sorry und danke für die Richtigstellung.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 18:36 Ja genau, deshalb habe ich den Link gepostet. Früher war es so, das der Gewinn dir zu 100 Prozent gehört. Nach dem 01.10.2020 nicht mehr.
Wenn, dann sollte ich richtig googlen.
Du hast vollkommen recht.
2
2
![Bild](./ext/steve/postreactions/images/emoji/1f44d.png)
-
- Wissender
- Reaktionen: 55
- Beiträge: 364
- Registriert: 17. Jan 2024, 12:23
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Achwas okay. Aber gut macht auch Sinn. Früher waren es ja regulär 6 Jahre Restschuldbefreiung. Heute sind es 3 und es wäre auch irgendwo nicht ganz fair, wenn man dann nach der eigentlichen Insolvenzphase auch noch die Lottogewinne behalten dürfte.Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 18:16https://rothe-schuldnerberatung.de/rat- ... g-gewinne/mischa1981 hat geschrieben: ↑19. Dez 2024, 16:17 Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
Nein, Gewinne darfst du in keinem Fall behalten, egal in welcher Phase du bist. Bei der Erbschaft darf man zumindest die Hälfte behalten, da hast du Recht.
0