Frage zur Wohlverhaltensphase

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Nie_mehr_Schulden
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Der Unterschied zwischen Insolvenzphase und WVP ist seit der Reform ziemlich marginal. Für mich gab es keinen Unterschied.
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mischa1981
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von mischa1981 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 19. Dez 2024, 15:10 Der Unterschied zwischen Insolvenzphase und WVP ist seit der Reform ziemlich marginal. Für mich gab es keinen Unterschied.
Naja gibt schon Unterschiede. Klar ändert sich primär die Begrifflichkeit. In der eigentlichen Insolvenzphase wird dein Gehalt gepfändet, in der WVP wird das Gehalt abgetreten. Ist im Grunde was das Geld angeht aber das gleiche, es richtet sich weiterhin nach der Pfändungstabelle.

Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.

Bin jedenfalls froh, dass der ganze Murks inzwischen rum ist und mir keiner mehr was kann. Laut Schufa liegen ich inzwischen auch bei 96,3%. Aber Kredite werde ich ganz sicherlich nicht mehr aufnehmen. Entweder ich hab die Kohle oder ich hab sie nicht.
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mischa1981
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von mischa1981 »

derpaul hat geschrieben: 19. Dez 2024, 03:55@ mischa1981: danke für die Infos ! Ja, da wurde ich durch meine Beraterin schon "gewarnt", dass der Insoverwalter nicht mein Freund ist :D
Genau, bei wenig dringlichen und eher allgemeinen Fragen gerne hier fragen. Wenn es sich um dringliche Sachen handelt kannst du gerne fragen aber primär deine Beraterin kontaktieren, die sollten sich mit sowas in der Regel auskennen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

mischa1981 hat geschrieben: 19. Dez 2024, 16:17 Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
https://rothe-schuldnerberatung.de/rat- ... g-gewinne/

Nein, Gewinne darfst du in keinem Fall behalten, egal in welcher Phase du bist. Bei der Erbschaft darf man zumindest die Hälfte behalten, da hast du Recht.
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hallo26
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von hallo26 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 19. Dez 2024, 18:16
mischa1981 hat geschrieben: 19. Dez 2024, 16:17 Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
https://rothe-schuldnerberatung.de/rat- ... g-gewinne/

Nein, Gewinne darfst du in keinem Fall behalten, egal in welcher Phase du bist. Bei der Erbschaft darf man zumindest die Hälfte behalten, da hast du Recht.
Das ist nicht richtig was du hier schreibst.
In der wohlverhaltensphase gehört der Gewinn zu 100 Prozent dir.
Google hilft.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ja genau, deshalb habe ich den Link gepostet. Früher war es so, das der Gewinn dir zu 100 Prozent gehört. Nach dem 01.10.2020 nicht mehr.
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tidus82
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von tidus82 »

Genau, seit der insolvenzreform müssen Gewinne rausgerückt werden, sofern sie „geringen Wert“ übersteigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
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ToniD
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von ToniD »

Also ich bin seit Ende Februar in der Privatnsolvenz und habe letzte Woche ein Schreiben vom IV erhalten in dem steht das er den Schlussbericht vorbereitet, was wohl bedeutet das bald die Wohlverhaltensphase beginnen sollte. Wie lange das nun letztlich noch dauern wird kann ich nicht sagen. Mein Anwalt meinte es kann schon nächsten Monat der Fall sein oder auch noch 2-3 Monate dauern, je nachdem wie schnell das Gericht arbeitet.
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hallo26
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von hallo26 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 19. Dez 2024, 18:36 Ja genau, deshalb habe ich den Link gepostet. Früher war es so, das der Gewinn dir zu 100 Prozent gehört. Nach dem 01.10.2020 nicht mehr.
Sorry und danke für die Richtigstellung.
Wenn, dann sollte ich richtig googlen.
Du hast vollkommen recht.
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mischa1981
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Re: Frage zur Wohlverhaltensphase

Beitrag von mischa1981 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 19. Dez 2024, 18:16
mischa1981 hat geschrieben: 19. Dez 2024, 16:17 Was sich aber ändert ist, du darfst meines Wissens nach Gewinne vom Lotto behalten, falls du erben sollst musst du aber nicht mehr das volle Erbe (Inso) sondern nur noch die Hälfte (WVP) abgeben. Und obwohl mich mein Vater schriftlich enterbt hatte musste ich auf Anweisung des Insolvenzverwalters zum Notar und meinen Pflichtteil ausschlagen. Auch der Notar meinte, das sei keine Pflicht, aber seis drum.
https://rothe-schuldnerberatung.de/rat- ... g-gewinne/

Nein, Gewinne darfst du in keinem Fall behalten, egal in welcher Phase du bist. Bei der Erbschaft darf man zumindest die Hälfte behalten, da hast du Recht.
Achwas okay. Aber gut macht auch Sinn. Früher waren es ja regulär 6 Jahre Restschuldbefreiung. Heute sind es 3 und es wäre auch irgendwo nicht ganz fair, wenn man dann nach der eigentlichen Insolvenzphase auch noch die Lottogewinne behalten dürfte.
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