Forderung aus unerlaubter Handlung

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Andante69
Fortgeschrittener
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Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Andante69 »

Guten Tag,

Ich hatte heute Post vom Insolvenzgericht das ein Gläubiger ( Jobcenter) zwei Forderungen aus unerlaubter Handlung geltend gemacht hat. Insgesamt habe ich 8 Forderungen vom JC.

Da ich mehrere Forderungen des Jobcenters habe und die aus der unerlaubten Handlung ( ich wurde 2017/18 durch Arbeitsaufnahme überzahlt , da ich die Arbeitsaufnahme zu spät gemeldet habe und da wurde mir von seitens des JC Betrug angelastet) mit in die Forderungsliste geraten sind.

Ich kann bis 30.12.24 einen Widerspruch einlegen. Wird mir nunmehr die Restschuldbefreiung versagt?


Liebe Grüße
A.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderung aus unerlaubter Handlung" geschaut?
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von tidus82 »

Nein, die restschuldbefreiung wird nicht versagt, nur weil du Forderungen aus unerlaubten Handlungen hast.
Diese Forderungen werden - sofern du keinen Widerspruch einlegst - die Restschuldbefreiung überleben und am Ende, nach der Restschuldbefreiung, wieder durchsetzbar werden.

Nun stellt sich die Frage: ergibt es Sinn gegen das Merkmal „vbuH“ Widerspruch einzulegen? (Wichtig, wenn du das machst, dann nur gegen das Merkmal - nicht gegen die Forderung an sich!) oder soll diese Forderung am Ende die RSB überleben?
Das musst du entscheiden.
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robo
Allwissender
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Beiträge: 942
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von robo »

Gab es nicht neulich mal ein Urteil (von Graf Wadula hier verlinkt), wonach man eben nicht nur dem vbuH-Zusatz widersprechen sollte, sondern auch der Forderung ?
Selbst dann, wenn diese berechtigt ist.

Ich geh mal suchen, wenn ich Zeit hab, hab ich aber gerade nicht.
Vielleicht jemand anderes?

@Andante69: Ansonsten bin ich bei tidus82, wenn der Zusatz Bestand hat, also wenn Du dem nicht (erfolgreich) widersprichst, dann bleibt Dir diese Forderung (aber auch NUR diese) erhalten.
Sprich: Der Gläubiger kann sie nach Deiner RSB wieder gegen Dich vollstrecken.
Falls es was zum Vollstrecken gibt.

Die JobCenter melden den Zusatz gern, hört man, ob zu recht oder nicht, ist denen oft egal.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Graf Wadula »

robo hat geschrieben: 16. Dez 2024, 20:27 Gab es nicht neulich mal ein Urteil (von Graf Wadula hier verlinkt), wonach man eben nicht nur dem vbuH-Zusatz widersprechen sollte, sondern auch der Forderung ?
Selbst dann, wenn diese berechtigt ist.

...
Naja, man muss beidem widersprechen, wenn man nach der RSB nicht gleich eine Vollstreckung gegen sich haben will. Das ganze ist etwas kompliziert und aus der Praxis wurde der Beschluss des BGH auch heftig kritisiert, weil es keiner außerhalb der Insolvenz versteht.
ABER: wenn man auch dem Betrag widerspricht und der/die Gläubigerin klagt, verliert man den Prozess und muss die Prozesskosten zahlen. Man sollte sich schon genau überlegen, ob die der Rechtsgrund berechtigt ist und ob es sich lohnt, zu widersprechen.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1299
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von imker »

Wenn das alles 2017 schon passiert sein soll, ist die Frage der Verjährung für den Schadensersatzasnpruch vielleicht der Joker..., um davon runterzukommen und einen Prozess zu gewinnen.
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