Hallo zusammen,
ich habe während meines laufenden IVs einen Zwangsvollstreckungsbescheid für eine Forderung erhalten, die vor Eröffnung des Verfahrens entstand. Ich habe bereits einen Einspruch zum betroffenen Amtsgericht geschickt und dies mit §89 ZPO begründet.
Zieht dies ein Gerichtsverfahren nach sich, wie es sonst bei Einsprüchen der Fall ist oder lässt der Gläubiger dies dann für gewöhnlich fallen? Da er auf den Kosten sitzen bleiben würde, halte ich es für Unsinn, wenn er versucht, den ZVB durchzusetzen.
Sollte ich noch etwas tun?
Vielen Dank vorab!
Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Hi bys,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren" geschaut?
0
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Steht diese Forderung auf Deiner Liste ?
Dann reich den ZVB doch einfach an Deinen IV weiter.
Und fertig.
Dann reich den ZVB doch einfach an Deinen IV weiter.
Und fertig.
0
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Ja, steht sie.
Aber das Rechtsmittel kann der IV doch gar nicht einlegen oder?
Und sollte ich dem IV das Original zukommen lassen oder eine Kopie (was sich schwierig darstellt bei dem Format)
0
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Wozu 'Rechtsmittel' einlegen ?
Wenn Du nett bist, teils Du dem Gläubiger mit, dass Dein Inso-Verfahren am ... eröffnet wurde (plus Aktenzeichen) - und fertig.
Dein IV wird sich schon bei ihm melden.
Wenn Du nett bist, teils Du dem Gläubiger mit, dass Dein Inso-Verfahren am ... eröffnet wurde (plus Aktenzeichen) - und fertig.
Dein IV wird sich schon bei ihm melden.
0
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Ich habe dem Gläubiger das bereits nach Erhalt des Mahnbescheides mitgeteilt.
Trotzalledem trudelte dann der ZVB ein.
Und warum Rechtsmittel einlegen?
> https://infodienst-schuldnerberatung.de ... g-was-tun/
Versäumt man aber beim Vollstreckungsbescheid die Einspruchsfrist, so hat dieser grundsätzlich sowohl eine formelle und eine materielle Rechtskraft.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 88
- Beiträge: 537
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Es ist tatsächlich egal, ob Sie Rechtsmittel (= Einspruch) einlegen. Eigentlich kann das gar nicht mehr bearbeitet werden, da das Zivilverfahren ruht (§ 240 ZPO). Die Forderung ist in jedem Fall eine Insolvenzforderung, so dass der Gläubiger diese beim Insolvenzverwalter anmelden muss. Für Sie ist nur wichtig nach Erteilung der RSB; sollte dann der Gläubiger (trotzdem) vollstrecken, müssen Sie notfalls eine Vollstreckungsabwehrklage erheben.
0
Re: Zwangsvollstreckungsbescheid während des Insolvenzverfahren
Dann bin ich mal gespannt, was auf meinen Einspruch hin folgt.Graf Wadula hat geschrieben: ↑17. Dez 2024, 10:26 Es ist tatsächlich egal, ob Sie Rechtsmittel (= Einspruch) einlegen. Eigentlich kann das gar nicht mehr bearbeitet werden, da das Zivilverfahren ruht (§ 240 ZPO). Die Forderung ist in jedem Fall eine Insolvenzforderung, so dass der Gläubiger diese beim Insolvenzverwalter anmelden muss. Für Sie ist nur wichtig nach Erteilung der RSB; sollte dann der Gläubiger (trotzdem) vollstrecken, müssen Sie notfalls eine Vollstreckungsabwehrklage erheben.
Danke schon mal an alle für das Nehmen der Sorgen.
0