Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

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Helpme
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von Helpme »

Hat geklappt, habe Geld für Abbuchungen drauf gelassen, der Rest ist weg vom Konto 😀 Hoch lebe die N26
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Helpme
Fortgeschrittener
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von Helpme »

Hi zusammen,

jetzt heute Nacht wurde die Pfändung im Konto hinterlegt, und unter Infos zum P-Konto steht jeweils eine 0 bei verfügbar und auch 0 was an den Gläubiger übertragen wird, ist das so richtig erstmal da ich das Geld alles ausgegeben habe also bereits alles verbraucht ist ? Und wird das dann zum 01.01 wieder aktualisiert ?

Und wenn ich vom Gericht die Bescheinigung bekomme das mein gesamtes Gehalt jeden Monat freigegeben wird , was passiert da mit den 250€ Kindergeld ?

Danke euch meine lieben vorab
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robo
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von robo »

Helpme hat geschrieben: 10. Dez 2024, 05:42 ...
ist das so richtig erstmal da ich das Geld alles ausgegeben habe also bereits alles verbraucht ist ? Und wird das dann zum 01.01 wieder aktualisiert ?
...
Ja und ja.
Helpme hat geschrieben: 10. Dez 2024, 05:42 ..
Und wenn ich vom Gericht die Bescheinigung bekomme das mein gesamtes Gehalt jeden Monat freigegeben wird , was passiert da mit den 250€ Kindergeld ?
...
"Normal" kommt das Kindergeld zu Deinem 'persönlichen Freibetrag' hinzu,
denn es ist ja nicht pfändbar.
Aber Du musst Deiner Bank (es lebe die N24😂) natürlich nachweisen,
dass diese 250 € "Kindergeld" sind.

Hast Du einen Bescheid der Familienkasse ? Dann Kopie zur Bank.
Reicht der Bank das nicht, müsstest Du noch einen Antrag ans Inso-Gericht auf Freigabe des KG stellen.
Oder ein eigenes Konto für das Kind (aber nicht bei der N24) einrichten und das Kindergeld darauf überweisen lassen.
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von Shopgirl »

Der Bescheid der Familienkasse dürfte nicht ausreichen.
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robo
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von robo »

M.E. dürfte er ausreichen.
Denn darin steht je (per amtlichem Bescheid)
- Name und Anschrift des Empfängers = Kontoinhaber
- Name und Geb.-Datum des Kindes
- Zeitraum des Bezuges
- Höhe des Kindergeldes
- Konto, wohin das Kindergeld überwiesen wird.

Jeder Bank dürfte bekannt sein, das Kindergeld nicht pfändbar ist - wo ist also das Problem ?
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Zuletzt geändert von Shopgirl am 10. Dez 2024, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unnötiges im Sinne eines freundlichen Miteinanders entfernt
Shopgirl
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von Shopgirl »

Es gibt vieles, was grundsätzlich nicht pfändbar wäre, auf dem P-Konto aber ohne entsprechende Bescheinigung gepfändet werden kann. Aber das weißt du sicher mindestens genauso gut wie ich.

Die sinnlose Provokation habe ich gelöscht.
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schwarzwaldbote
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von schwarzwaldbote »

Robo hat recht.
Die Bescheinigung der Familienkasse reicht aus.
Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
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caffery
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von caffery »

Das handhabt jede Bank anders.

Manche geben Kindergeld sogar grundsätzlich zusätzlich zum Grundfreibetrag frei - auch ohne Bescheinigung.

Manche rollen alle Steine in den Weg die sie finden können.
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