Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Hat geklappt, habe Geld für Abbuchungen drauf gelassen, der Rest ist weg vom Konto Hoch lebe die N26
1
1
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Hi zusammen,
jetzt heute Nacht wurde die Pfändung im Konto hinterlegt, und unter Infos zum P-Konto steht jeweils eine 0 bei verfügbar und auch 0 was an den Gläubiger übertragen wird, ist das so richtig erstmal da ich das Geld alles ausgegeben habe also bereits alles verbraucht ist ? Und wird das dann zum 01.01 wieder aktualisiert ?
Und wenn ich vom Gericht die Bescheinigung bekomme das mein gesamtes Gehalt jeden Monat freigegeben wird , was passiert da mit den 250€ Kindergeld ?
Danke euch meine lieben vorab
jetzt heute Nacht wurde die Pfändung im Konto hinterlegt, und unter Infos zum P-Konto steht jeweils eine 0 bei verfügbar und auch 0 was an den Gläubiger übertragen wird, ist das so richtig erstmal da ich das Geld alles ausgegeben habe also bereits alles verbraucht ist ? Und wird das dann zum 01.01 wieder aktualisiert ?
Und wenn ich vom Gericht die Bescheinigung bekomme das mein gesamtes Gehalt jeden Monat freigegeben wird , was passiert da mit den 250€ Kindergeld ?
Danke euch meine lieben vorab
0
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Ja und ja.
"Normal" kommt das Kindergeld zu Deinem 'persönlichen Freibetrag' hinzu,
denn es ist ja nicht pfändbar.
Aber Du musst Deiner Bank (es lebe die N24) natürlich nachweisen,
dass diese 250 € "Kindergeld" sind.
Hast Du einen Bescheid der Familienkasse ? Dann Kopie zur Bank.
Reicht der Bank das nicht, müsstest Du noch einen Antrag ans Inso-Gericht auf Freigabe des KG stellen.
Oder ein eigenes Konto für das Kind (aber nicht bei der N24) einrichten und das Kindergeld darauf überweisen lassen.
0
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
M.E. dürfte er ausreichen.
Denn darin steht je (per amtlichem Bescheid)
- Name und Anschrift des Empfängers = Kontoinhaber
- Name und Geb.-Datum des Kindes
- Zeitraum des Bezuges
- Höhe des Kindergeldes
- Konto, wohin das Kindergeld überwiesen wird.
Jeder Bank dürfte bekannt sein, das Kindergeld nicht pfändbar ist - wo ist also das Problem ?
Denn darin steht je (per amtlichem Bescheid)
- Name und Anschrift des Empfängers = Kontoinhaber
- Name und Geb.-Datum des Kindes
- Zeitraum des Bezuges
- Höhe des Kindergeldes
- Konto, wohin das Kindergeld überwiesen wird.
Jeder Bank dürfte bekannt sein, das Kindergeld nicht pfändbar ist - wo ist also das Problem ?
0
Zuletzt geändert von Shopgirl am 10. Dez 2024, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unnötiges im Sinne eines freundlichen Miteinanders entfernt
Grund: Unnötiges im Sinne eines freundlichen Miteinanders entfernt
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Es gibt vieles, was grundsätzlich nicht pfändbar wäre, auf dem P-Konto aber ohne entsprechende Bescheinigung gepfändet werden kann. Aber das weißt du sicher mindestens genauso gut wie ich.
Die sinnlose Provokation habe ich gelöscht.
Die sinnlose Provokation habe ich gelöscht.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 20
- Beiträge: 152
- Registriert: 19. Jan 2024, 11:37
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Robo hat recht.
Die Bescheinigung der Familienkasse reicht aus.
Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
Die Bescheinigung der Familienkasse reicht aus.
Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 442
- Beiträge: 2620
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung
Das handhabt jede Bank anders.
Manche geben Kindergeld sogar grundsätzlich zusätzlich zum Grundfreibetrag frei - auch ohne Bescheinigung.
Manche rollen alle Steine in den Weg die sie finden können.
Manche geben Kindergeld sogar grundsätzlich zusätzlich zum Grundfreibetrag frei - auch ohne Bescheinigung.
Manche rollen alle Steine in den Weg die sie finden können.
1
1