P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
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P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Guten Abend,
am 3. Dezember "ist es bei mir soweit" - gemeinsam mit meinem SB wird der Insolvenzantrag gestellt.
Dazu habe ich eine Frage:
Auf meinem P-Konto (derzeit keine Pfändung) wird sich ein Guthaben von ca. 1000 Euro befinden. (Fixkosten sind für den Dezember alle bezahlt - ansonsten hantiere ich nach der "Bargeld in Briefumschlägen Methode" - da das Geld dann nicht so locker sitzt...)
Die 1000,,, Euro fallen ja unter den Grundfreibetrag. Am 23. Dezember kommt das Dezembergehalt auf das Konto ca. 2000,00 Euro.
Wenn ich die Wirkung eines P-Kontos richtig verstanden habe sind die 1000,00 Euro ein Übernahmebetrag welcher mir dann im Januar wieder zur Verfügung steht.
Von den 2000,00 Gehalt bleiben mir 1500,00 Euro - die 500,00 Euro sind dann ein Moratoriumsbetrag - und werden auf ein Auskehrkonto gebucht.
Mein SB geht davon aus, dass im Dezember noch (zumindest vorläufig) eröffnet wird. Das Lohnbüro hat am 6. Dezember Annahmeschluss, so dass erst im Januar abgetreten werden könnte.
Sind meine Gedanken richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
am 3. Dezember "ist es bei mir soweit" - gemeinsam mit meinem SB wird der Insolvenzantrag gestellt.
Dazu habe ich eine Frage:
Auf meinem P-Konto (derzeit keine Pfändung) wird sich ein Guthaben von ca. 1000 Euro befinden. (Fixkosten sind für den Dezember alle bezahlt - ansonsten hantiere ich nach der "Bargeld in Briefumschlägen Methode" - da das Geld dann nicht so locker sitzt...)
Die 1000,,, Euro fallen ja unter den Grundfreibetrag. Am 23. Dezember kommt das Dezembergehalt auf das Konto ca. 2000,00 Euro.
Wenn ich die Wirkung eines P-Kontos richtig verstanden habe sind die 1000,00 Euro ein Übernahmebetrag welcher mir dann im Januar wieder zur Verfügung steht.
Von den 2000,00 Gehalt bleiben mir 1500,00 Euro - die 500,00 Euro sind dann ein Moratoriumsbetrag - und werden auf ein Auskehrkonto gebucht.
Mein SB geht davon aus, dass im Dezember noch (zumindest vorläufig) eröffnet wird. Das Lohnbüro hat am 6. Dezember Annahmeschluss, so dass erst im Januar abgetreten werden könnte.
Sind meine Gedanken richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Hi Schuldner46,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung" geschaut?
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Schuldner46 hat geschrieben: ↑29. Nov 2024, 18:02 Guten Abend,
am 3. Dezember "ist es bei mir soweit" - gemeinsam mit meinem SB wird der Insolvenzantrag gestellt.
Dazu habe ich eine Frage:
Auf meinem P-Konto (derzeit keine Pfändung) wird sich ein Guthaben von ca. 1000 Euro befinden. (Fixkosten sind für den Dezember alle bezahlt - ansonsten hantiere ich nach der "Bargeld in Briefumschlägen Methode" - da das Geld dann nicht so locker sitzt...)
Die 1000,,, Euro fallen ja unter den Grundfreibetrag. Am 23. Dezember kommt das Dezembergehalt auf das Konto ca. 2000,00 Euro.
Wenn ich die Wirkung eines P-Kontos richtig verstanden habe sind die 1000,00 Euro ein Übernahmebetrag welcher mir dann im Januar wieder zur Verfügung steht.
Von den 2000,00 Gehalt bleiben mir 1500,00 Euro - die 500,00 Euro sind dann ein Moratoriumsbetrag - und werden auf ein Auskehrkonto gebucht.
Mein SB geht davon aus, dass im Dezember noch (zumindest vorläufig) eröffnet wird. Das Lohnbüro hat am 6. Dezember Annahmeschluss, so dass erst im Januar abgetreten werden könnte.
Sind meine Gedanken richtig oder habe ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
M.E. Denkfehler.
Deinen Freibetrag bekommst Du nur 1x im Monat.
Ab Inso-Eröffnung gilt der Insolvenzbeschlag für Dein Konto
und die Bank läßt Dich nur über Deinen Freibetrag verfügen.
Nix mit "Monatsübertrag".
Oder was sagt Deine SB ?
Ich würde das Konto vor Abgabe des Inso-Antrags lieber auf Null stellen,
d.h. die 1.000,- abholen.
Deinen Freibetrag bekommst Du nur 1x im Monat.
Ab Inso-Eröffnung gilt der Insolvenzbeschlag für Dein Konto
und die Bank läßt Dich nur über Deinen Freibetrag verfügen.
Nix mit "Monatsübertrag".
Oder was sagt Deine SB ?
Ich würde das Konto vor Abgabe des Inso-Antrags lieber auf Null stellen,
d.h. die 1.000,- abholen.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Ich hatte am 28.11. Zahltag. Ich habe den Betrag abgehoben, welcher mir lt. Pfändungstabelle "zusteht". Den Rest würde ich auf dem Konto belassen - im Hinblick darauf, dass der zukünftige Insolvenzverwalter möglicherweise eine Vermögensverschwendung sieht.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Wenn keine Pfändung auf Deinem Konto liegt, dann gilt für Dich auch nicht:
"Was mir lt. Pfändungstabelle zusteht", es ist Dein Geld, komplett!
Warum diese Angst vor dem IV ?
Warum dieser vorauseilende Gehorsam ?
Wenn Deine Inso jetzt vom Gericht eröffnet wird, dann liegt auf Deinem Konto vermutlich erstmal der "Insolvenzbeschlag", d.h. Du bekommst erstmal gar kein Geld mehr von der Bank und sie führt Deine Überweisungsaufträge auch nicht aus, denn Dein "Vermögen" gehört dann erstmal dem IV.
Wenn die Bank sich dann an das Gesetz hält und Dich dann über Deinen Freibetrag verfügen lässt, dann gilt Dein Freibetrag aber nur einmal (1x) pro Monat.
Das ist nix mit "1.000,-€ Übernahmebetrag".
Normal braucht man ja immer was Geld für die normalen Lebenshaltungskosten, wie Essen+Trinken oder Tanken oder wer weiß, was gerade noch fehlt.
So was ist keine "Vermögensverschwendung" - so was ist normale Lebenshaltung.
Aber wenn Du Dein Geld lieber Deinem IV überläßt ... der wird sich freuen.
"Was mir lt. Pfändungstabelle zusteht", es ist Dein Geld, komplett!
Warum diese Angst vor dem IV ?
Warum dieser vorauseilende Gehorsam ?
Wenn Deine Inso jetzt vom Gericht eröffnet wird, dann liegt auf Deinem Konto vermutlich erstmal der "Insolvenzbeschlag", d.h. Du bekommst erstmal gar kein Geld mehr von der Bank und sie führt Deine Überweisungsaufträge auch nicht aus, denn Dein "Vermögen" gehört dann erstmal dem IV.
Wenn die Bank sich dann an das Gesetz hält und Dich dann über Deinen Freibetrag verfügen lässt, dann gilt Dein Freibetrag aber nur einmal (1x) pro Monat.
Das ist nix mit "1.000,-€ Übernahmebetrag".
Normal braucht man ja immer was Geld für die normalen Lebenshaltungskosten, wie Essen+Trinken oder Tanken oder wer weiß, was gerade noch fehlt.
So was ist keine "Vermögensverschwendung" - so was ist normale Lebenshaltung.
Aber wenn Du Dein Geld lieber Deinem IV überläßt ... der wird sich freuen.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Wenn die Insolvenz noch nicht mal eröffnet ist, musst du doch nicht irgendwelche Beträge für den Insolvenzverwalter auf dem Konto lassen.
Kauf deinen Lieben davon was Nettes zu Weihnachten. Im Dezember haben wir doch alle höhere Ausgaben.
Mit einer Vermögensverschwendung hat das wirklich rein gar nichts zu tun.
Bin ja selten mit robo einer Meinung , aber hier volle Zustimmung.
Kauf deinen Lieben davon was Nettes zu Weihnachten. Im Dezember haben wir doch alle höhere Ausgaben.
Mit einer Vermögensverschwendung hat das wirklich rein gar nichts zu tun.
Bin ja selten mit robo einer Meinung , aber hier volle Zustimmung.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Ich möchte mich hier mal anhängen:
Wie sieht denn der erste Übergang aus, wenn das Konto gepfändet wird bzw. wenn man in die Insolvenz geht?
Bei mir ist es so, dass ich immer am Ende des Monats mein Gehalt bekomme. Das Geld muss natürlich für den Folgemonat auf dem Konto bleiben, da dann die Miete, Kindesunterhalt, Verträge usw. davon bezahlt/abgebucht/überwiesen wird.
Angenommen mein Gehalt beträgt 2000 Euro, mein pfändungsfreie Betrag liegt etwas darüber, meinetwegen 2200 Euro.
Jetzt habe ich am Anfang des Monats die 2000 Euro auf dem Konto, im Lauf des Monats verringert sich der Betrag durch die Lebensführungskosten auf 500 Euro und am Ende des Monats kommen die 2000 Euro Gehalt dazu, dann bin ich bei 2500 Euro am Monatsende.
Wie viel wird hier gepfändet?
Zählen die 2000 Euro Anfangsbetrag + 2000 Euro Einkommen = 4000 Euro und es könnten 1800 Euro gepfändet werden?
Oder zählt nur das Einkommen von 2000 Euro und es wird nichts gepfändet? Wird das "Guthaben" aus dem Vormonat nicht betrachtet, weil es unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag?
Oder irgendwas dazwischen?
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Präzise könnte das beantwortet werden, wenn der Kontostand zu Beginn der Pfändung bekannt ist. Weil man nur den nicht verbrauchten Teil des geschützten Guthabens noch ermitteln kann.
Es zählt für den Monat der Geldeingang dieses Monats - nicht das Guthaben auf dem Konto, dann muss die Summe ermittelt werden, über die in diesem Monat "verfügt" wurde. Wenn nicht über den gesamten geschützten monatlochen Freibetrag verfügt wurde, wird daie Differenz in den Folge- und Folge-Folge-Monat usw. übertragen.
Und wenn man etwas verfügt, wird das zunächst von den Überträgen "abgezogen".
Wenn monatlich 2.200 FREI sind und im laufenden Monat 2.200 eingehen, aber nur über 2.000 verfügt werden, werden 200 in den nächsten Monat zum "dann noch ausgeben können" übertragen.
Damit wird verhindetrt, dass lange angespart wird. Er wird ermöglicht, etwas drei Monate zu "verschieben".
Bekommst Du 2.200 und gist 2.200 laufend aus, wird nichts "weggehen".
Es zählt für den Monat der Geldeingang dieses Monats - nicht das Guthaben auf dem Konto, dann muss die Summe ermittelt werden, über die in diesem Monat "verfügt" wurde. Wenn nicht über den gesamten geschützten monatlochen Freibetrag verfügt wurde, wird daie Differenz in den Folge- und Folge-Folge-Monat usw. übertragen.
Und wenn man etwas verfügt, wird das zunächst von den Überträgen "abgezogen".
Wenn monatlich 2.200 FREI sind und im laufenden Monat 2.200 eingehen, aber nur über 2.000 verfügt werden, werden 200 in den nächsten Monat zum "dann noch ausgeben können" übertragen.
Damit wird verhindetrt, dass lange angespart wird. Er wird ermöglicht, etwas drei Monate zu "verschieben".
Bekommst Du 2.200 und gist 2.200 laufend aus, wird nichts "weggehen".
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Das kommt, wie so oft im Leben, darauf an …
Hier jetzt auf das Datum der Inso-Eröffnung.
Optimal wäre Anfang bis Mitte des Monats, NACHDEM alle Überweisungen und Abbuchungen erfolgt sind. Und das Konto jetzt möglichst nahe bei Null steht.
Wenn jetzt die Inso-Eröffnung kommt, sperren die Bankenja meist das Konto erstmal wg. „Insolvenzbeschlag“, d.h. der Schuldner darf über sein Konto nicht mehr verfügen, dass darf jetzt nur noch der Inso-Verwalter.
Wenn jetzt zurMonatsmitte oder zum Monatsende das nächste Gehalt eingeht, hat die Bank jetzt die Rechtslage hoffentlich erkannt und lässt den Schuldner über seine Freibetrag (wenn er ein P-Konto hat) verfügen.
Also können jetzt wieder Abbuchungen und Überweisungen usw erfolgen.
Wenn Dein Lohn/Gehalt nun höher ist als der Grundfreibetrag (von derzeit 1.500,-€/Monat) oder wenn Du Unterhaltsberechtigte hast, dann brauchst Du für Bank eine Bescheinigung, dass Dir ein höherer persönlicher Freibetrag zusteht.
Dein Arbeitgeber sollte ja wissen, wenn Du Unterhaltsberechtigte hast, und er überweist Dir dann nur den unpfändbaren Teil Deines Lohns auf Dein Konto, den Rest an Deinen IV.
Nun musst Du beim Inso-Gericht die „Quellenfreigabe“ beantragen, Formulare dafür gibt es im Netz, zB bei der Verbraucherzentrale, damit die Bank Dir alles gibt, was von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt ( sonst wäre das ja eine „Doppelprändung).
Und dann sollte alles seinen „P-Konto-Gang“ gehen … was am Monatsende noch auf dem Konto ist, wird in den Folgemonat übertragen. Hier gilt dann: „First In = First Out“, der Rest kommt auf ein Auskehrungskonto und geht dann nach drei Monaten an Deinen IV.
Deswegen am besten immer gut nachhalten, wieviel Geld schon vom Konto abging und wieviel neu dazugekommen ist und wieviel am Monatsende übertragen wurde, am besten z.B mit einer Excel-Tabelle oder so,
Alles klar ?
Dann viel Glück!
Drei Jahre sind sooo schnell um.
Ah … Imker war schneller .
Hier jetzt auf das Datum der Inso-Eröffnung.
Optimal wäre Anfang bis Mitte des Monats, NACHDEM alle Überweisungen und Abbuchungen erfolgt sind. Und das Konto jetzt möglichst nahe bei Null steht.
Wenn jetzt die Inso-Eröffnung kommt, sperren die Bankenja meist das Konto erstmal wg. „Insolvenzbeschlag“, d.h. der Schuldner darf über sein Konto nicht mehr verfügen, dass darf jetzt nur noch der Inso-Verwalter.
Wenn jetzt zurMonatsmitte oder zum Monatsende das nächste Gehalt eingeht, hat die Bank jetzt die Rechtslage hoffentlich erkannt und lässt den Schuldner über seine Freibetrag (wenn er ein P-Konto hat) verfügen.
Also können jetzt wieder Abbuchungen und Überweisungen usw erfolgen.
Wenn Dein Lohn/Gehalt nun höher ist als der Grundfreibetrag (von derzeit 1.500,-€/Monat) oder wenn Du Unterhaltsberechtigte hast, dann brauchst Du für Bank eine Bescheinigung, dass Dir ein höherer persönlicher Freibetrag zusteht.
Dein Arbeitgeber sollte ja wissen, wenn Du Unterhaltsberechtigte hast, und er überweist Dir dann nur den unpfändbaren Teil Deines Lohns auf Dein Konto, den Rest an Deinen IV.
Nun musst Du beim Inso-Gericht die „Quellenfreigabe“ beantragen, Formulare dafür gibt es im Netz, zB bei der Verbraucherzentrale, damit die Bank Dir alles gibt, was von Deinem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt ( sonst wäre das ja eine „Doppelprändung).
Und dann sollte alles seinen „P-Konto-Gang“ gehen … was am Monatsende noch auf dem Konto ist, wird in den Folgemonat übertragen. Hier gilt dann: „First In = First Out“, der Rest kommt auf ein Auskehrungskonto und geht dann nach drei Monaten an Deinen IV.
Deswegen am besten immer gut nachhalten, wieviel Geld schon vom Konto abging und wieviel neu dazugekommen ist und wieviel am Monatsende übertragen wurde, am besten z.B mit einer Excel-Tabelle oder so,
Alles klar ?
Dann viel Glück!
Drei Jahre sind sooo schnell um.
Ah … Imker war schneller .
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung
Guten Abend,
im Grunde genau so wie Robo und Imker es geschrieben haben, hat es mir mein SB auch erklärt.
Mein Antrag liegt jetzt dem Gericht vor. Sollte kein Gutachten angefertigt werden müssen, geht mein SB (bis jetzt hatte er in meinem Fall mit jeder Einschätzung/Aussage recht) davon aus, dass noch im Dezember eröffnet wird.
im Grunde genau so wie Robo und Imker es geschrieben haben, hat es mir mein SB auch erklärt.
Mein Antrag liegt jetzt dem Gericht vor. Sollte kein Gutachten angefertigt werden müssen, geht mein SB (bis jetzt hatte er in meinem Fall mit jeder Einschätzung/Aussage recht) davon aus, dass noch im Dezember eröffnet wird.
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