P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

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Schuldner46
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P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

Beitrag von Schuldner46 »

Guten Abend,

am 3. Dezember "ist es bei mir soweit" - gemeinsam mit meinem SB wird der Insolvenzantrag gestellt.

Dazu habe ich eine Frage:

Auf meinem P-Konto (derzeit keine Pfändung) wird sich ein Guthaben von ca. 1000 Euro befinden. (Fixkosten sind für den Dezember alle bezahlt - ansonsten hantiere ich nach der "Bargeld in Briefumschlägen Methode" - da das Geld dann nicht so locker sitzt...)

Die 1000,,, Euro fallen ja unter den Grundfreibetrag. Am 23. Dezember kommt das Dezembergehalt auf das Konto ca. 2000,00 Euro.

Wenn ich die Wirkung eines P-Kontos richtig verstanden habe sind die 1000,00 Euro ein Übernahmebetrag welcher mir dann im Januar wieder zur Verfügung steht.
Von den 2000,00 Gehalt bleiben mir 1500,00 Euro - die 500,00 Euro sind dann ein Moratoriumsbetrag - und werden auf ein Auskehrkonto gebucht.

Mein SB geht davon aus, dass im Dezember noch (zumindest vorläufig) eröffnet wird. Das Lohnbüro hat am 6. Dezember Annahmeschluss, so dass erst im Januar abgetreten werden könnte.

Sind meine Gedanken richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

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Hi Schuldner46,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung" geschaut?
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robo
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

Beitrag von robo »

Schuldner46 hat geschrieben: 29. Nov 2024, 18:02 Guten Abend,

am 3. Dezember "ist es bei mir soweit" - gemeinsam mit meinem SB wird der Insolvenzantrag gestellt.

Dazu habe ich eine Frage:

Auf meinem P-Konto (derzeit keine Pfändung) wird sich ein Guthaben von ca. 1000 Euro befinden. (Fixkosten sind für den Dezember alle bezahlt - ansonsten hantiere ich nach der "Bargeld in Briefumschlägen Methode" - da das Geld dann nicht so locker sitzt...)

Die 1000,,, Euro fallen ja unter den Grundfreibetrag. Am 23. Dezember kommt das Dezembergehalt auf das Konto ca. 2000,00 Euro.

Wenn ich die Wirkung eines P-Kontos richtig verstanden habe sind die 1000,00 Euro ein Übernahmebetrag welcher mir dann im Januar wieder zur Verfügung steht.
Von den 2000,00 Gehalt bleiben mir 1500,00 Euro - die 500,00 Euro sind dann ein Moratoriumsbetrag - und werden auf ein Auskehrkonto gebucht.

Mein SB geht davon aus, dass im Dezember noch (zumindest vorläufig) eröffnet wird. Das Lohnbüro hat am 6. Dezember Annahmeschluss, so dass erst im Januar abgetreten werden könnte.

Sind meine Gedanken richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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robo
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

Beitrag von robo »

M.E. Denkfehler.
Deinen Freibetrag bekommst Du nur 1x im Monat.
Ab Inso-Eröffnung gilt der Insolvenzbeschlag für Dein Konto
und die Bank läßt Dich nur über Deinen Freibetrag verfügen.

Nix mit "Monatsübertrag".
Oder was sagt Deine SB ?

Ich würde das Konto vor Abgabe des Inso-Antrags lieber auf Null stellen,
d.h. die 1.000,- abholen.
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Schuldner46
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

Beitrag von Schuldner46 »

robo hat geschrieben: 29. Nov 2024, 18:54
Oder was sagt Deine SB ?

Hallo, die Fragestellung hatten wir so noch nicht besprochen - das klären wir morgen - ich berichte dann morgen ...
Ich hatte am 28.11. Zahltag. Ich habe den Betrag abgehoben, welcher mir lt. Pfändungstabelle "zusteht". Den Rest würde ich auf dem Konto belassen - im Hinblick darauf, dass der zukünftige Insolvenzverwalter möglicherweise eine Vermögensverschwendung sieht.
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robo
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

Beitrag von robo »

Wenn keine Pfändung auf Deinem Konto liegt, dann gilt für Dich auch nicht:
"Was mir lt. Pfändungstabelle zusteht", es ist Dein Geld, komplett!
Warum diese Angst vor dem IV ?
Warum dieser vorauseilende Gehorsam ?

Wenn Deine Inso jetzt vom Gericht eröffnet wird, dann liegt auf Deinem Konto vermutlich erstmal der "Insolvenzbeschlag", d.h. Du bekommst erstmal gar kein Geld mehr von der Bank und sie führt Deine Überweisungsaufträge auch nicht aus, denn Dein "Vermögen" gehört dann erstmal dem IV.

Wenn die Bank sich dann an das Gesetz hält und Dich dann über Deinen Freibetrag verfügen lässt, dann gilt Dein Freibetrag aber nur einmal (1x) pro Monat.
Das ist nix mit "1.000,-€ Übernahmebetrag".

Normal braucht man ja immer was Geld für die normalen Lebenshaltungskosten, wie Essen+Trinken oder Tanken oder wer weiß, was gerade noch fehlt.

So was ist keine "Vermögensverschwendung" - so was ist normale Lebenshaltung.
Aber wenn Du Dein Geld lieber Deinem IV überläßt ... der wird sich freuen.
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Shopgirl
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Re: P-Konto und Zufluss Einkommen bei/nach Insolvenzeröffnung

Beitrag von Shopgirl »

Wenn die Insolvenz noch nicht mal eröffnet ist, musst du doch nicht irgendwelche Beträge für den Insolvenzverwalter auf dem Konto lassen.
Kauf deinen Lieben davon was Nettes zu Weihnachten. Im Dezember haben wir doch alle höhere Ausgaben.
Mit einer Vermögensverschwendung hat das wirklich rein gar nichts zu tun.

Bin ja selten mit robo einer Meinung ;) , aber hier volle Zustimmung.
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