P-Konto Pfändung

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Starlight
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P-Konto Pfändung

Beitrag von Starlight »

Hallo!!
Ich bin ganz neu hier und hab auch gleich eine brennende Frage zu einer Kontopfändung.
Ich habe im März diesen Jahres einen Pfüb erhalten über 1568 Euro. Das Inkasso hat bei meinem Arbeitgeber, meiner Bank, meinem Vermieter und dem Finanzamt gepfändet.
Die Summe wurde einen Tag später von einer dritten Person überwiesen. Ich nahm telefonisch Kontakt mit dem Inkassobüro auf zwecks itteilung, dass die summe bezahlt wurde und sie die Pfändung bitte zurücknehmen. Der dortige SB sagte, dass noch ca 380 Euro offen sind und wenn die bezahlt sind, wird die Pfändung zurückgenommen.ich erklärte ihm, dass der im Pfüb aufgeführte Betrag gezahlt wurde und die Pfändung hinfällig geworden ist. Er bestand darauf, dass eben die 380 Euro noch offen wären. Einen Tag später bekam ich eine Rechnung über 1800 Euro.Ich rief dort wiedetr an und der SB erzählte was von Überschneidung. So weit so gut.
icvh schrieb dann einen Brief per Einschreiben an das Inkasso und forderte die Rücknahme der Pfändung schriftlich ein. daraufhin bekam ich eine Forderungsaufstellung über Zinsen, Inboundtelefonate , GV Kosten etc, am Schluss eben als Summe die 380 Euro. Letzten Freitag war ich bei meiner Bank und hab mir eine Gläubigerliste geholt. Natürlich ist die Pfändung immer noch drauf, hier mit 1700 Euro.
Ich rief heute beim Amtsgericht an, um mich nach meinen Möglichkeiten zu erkundigen. Hier kam die Vollstreckungsabwehrklage ins Spiel, jedoch bin ich nun verunsichert, da dies natürlich auch mit Kosten verbunden sein wird. Die Dame am Tellefon hat mir geraten, die Forderungsuafstellung nochmal überprüfen zu lassen.
Meine Frage nun: Ist es nicht so, dass, wenn der im Pfüb geforderte Betrag komplett gezaht ist, die Pfändung hinfällig ist?? Wie kann es sein, dass immer noch Kosten und Zinsen fällig sein sollen, obwohl die Zinsen doch schon mit der PfändUng abgegolten sind? Oder habe ich einen Denkfehler?? Bitte um Hilfe!!!!
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Re: P-Konto Pfändung

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Hi Starlight,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Pfändung" geschaut?
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robo
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von robo »

Deiner Bank liegt ein (jetzt alter) PFÜB vor und diese Forderung hast Du direkt bezahlt (bezahlen lassen) ?

Leg Deiner Bank eine Kopie der Überweisung vor, aus der hoffentlich klar ersichtlich ist, dass es genau um DIESEN PFÜB geht, und fordere sie auf, die Kontosperrung aufzuheben.

Weigert sich die Bank (mit welcher Begründung ?), dann kannst Du zu der "Rechtsantragsstelle" beim Gericht gehen, dort das Problem vortragen und um Hilfe bitten, die sagen Dir dann auch, ob und wenn ja, welche Gerichtskosten ggf. anfallen.
Beauftragst Du dafür einen Anwalt, musst Du den natürlich bezahlen.
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caffery
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von caffery »

Nein, Du hast hier keinen Denkfehler.
Ich nenne sowas immer Forderungs-Nachgeburt. Das ist eine leider recht verbreitete Vorgehensweise bei weniger seriösen Branchenvertretern. Sie führt am Ende des Tages im Prinzip dazu, dass man überhaupt niemandem mehr raten kann ohne Weiteres seine (Inkasso-)Schulden einfach zu bezahlen - selbst wenn dies, wie bei Dir, im Ausnahmefall mal möglich sein sollte.

Der Gläubiger setzt Dich hier einfach unter Druck (um nicht das böse Wort zu nennen, dass mit Er anfängt und mit pressung aufhört) weil er es kann. Meine Erfahrung: Du wirst die nicht dazu bekommen die Maßnahme ohne weitere Zahlung zu beenden - auch wenn Du noch 20 Einschreiben an die schickst. Du wirst genau das tun müssen wovon die ausgehen, dass Du es sowieso nicht tust: klagen. Vollstreckungsabwehrklage samt negativer Feststellungsklage, samt Herausgabe des Titels, samt Aussetzung der Vollstreckung. Deine Chancen dabei dürften bei dem dargestellten Sachverhalt und Zeitablauf sehr gut stehen. Deine Kosten würden Dir in dem Fall erstattet werden - einen Kostenvorschuss wirst Du aber leisten müssen.

Robos Vorschlag mit der Bank kann man mal versuchen - wird aber zu 98% nicht klappen. Zumal das ja bei den anderen Drittschuldnern auch nichts ändern würde. Der ganze PfüB und der ganze Titel muss aus der Welt. Das können nur zwei Parteien: Der Gläubiger (wirds nicht machen) und das Gericht...
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Starlight
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von Starlight »

robo hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:16 Deiner Bank liegt ein (jetzt alter) PFÜB vor und diese Forderung hast Du direkt bezahlt (bezahlen lassen) ?

Leg Deiner Bank eine Kopie der Überweisung vor, aus der hoffentlich klar ersichtlich ist, dass es genau um DIESEN PFÜB geht, und fordere sie auf, die Kontosperrung aufzuheben.

Weigert sich die Bank (mit welcher Begründung ?), dann kannst Du zu der "Rechtsantragsstelle" beim Gericht gehen, dort das Problem vortragen und um Hilfe bitten, die sagen Dir dann auch, ob und wenn ja, welche Gerichtskosten ggf. anfallen.
Beauftragst Du dafür einen Anwalt, musst Du den natürlich bezahlen.
Erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe vergangenen Freitag meiner Bank mitgeteilt, dass dieser Pfüb komplett gezahlt wurde! Die bank selbst kann den Pfüb nicht aufheben, dass kann, lt Bank nur der Gläubiger :-( Beim Gericht habe ich heute angerufen, mit dem Ergebnis, dass ich nun komplett verunsichert bin :o Ich bin ja davon ausgegangen, dass sich die Pfändung mit Zahlung erledigt hat, jedoch meinte die Gerichtsdame, dass evtl ja Gebühren für den GV und Gerichtskosten dazu gekommen sind und ich die natürlich zahlen müsste. Das würde ich natürlich auch, jedoch frage ich mich, was der Sinn eines Pfüb ist, wenn nach Begleichung munter ins Blaue gefordert werden kann??? Die Pfändung ist gezahlt, somit ist doch die Grundlage für die Pfändung entfallen oder?
Gerichtskosten würden definitiv anfallen, jedoch habe ich Schiss, dass die dann höher ausfallen, als die im Nachhinein vom Inkasso geforderten komischen Gebühren.
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Starlight
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von Starlight »

caffery hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:28 Nein, Du hast hier keinen Denkfehler.
Ich nenne sowas immer Forderungs-Nachgeburt. Das ist eine leider recht verbreitete Vorgehensweise bei weniger seriösen Branchenvertretern. Sie führt am Ende des Tages im Prinzip dazu, dass man überhaupt niemandem mehr raten kann ohne Weiteres seine (Inkasso-)Schulden einfach zu bezahlen - selbst wenn dies, wie bei Dir, im Ausnahmefall mal möglich sein sollte.

Der Gläubiger setzt Dich hier einfach unter Druck (um nicht das böse Wort zu nennen, dass mit Er anfängt und mit pressung aufhört) weil er es kann. Meine Erfahrung: Du wirst die nicht dazu bekommen die Maßnahme ohne weitere Zahlung zu beenden - auch wenn Du noch 20 Einschreiben an die schickst. Du wirst genau das tun müssen wovon die ausgehen, dass Du es sowieso nicht tust: klagen. Vollstreckungsabwehrklage samt negativer Feststellungsklage, samt Herausgabe des Titels, samt Aussetzung der Vollstreckung. Deine Chancen dabei dürften bei dem dargestellten Sachverhalt und Zeitablauf sehr gut stehen. Deine Kosten würden Dir in dem Fall erstattet werden - einen Kostenvorschuss wirst Du aber leisten müssen.

Robos Vorschlag mit der Bank kann man mal versuchen - wird aber zu 98% nicht klappen. Zumal das ja bei den anderen Drittschuldnern auch nichts ändern würde. Der ganze PfüB und der ganze Titel muss aus der Welt. Das können nur zwei Parteien: Der Gläubiger (wirds nicht machen) und das Gericht...
Auch dir erstmal ganz vielen Dank für die Antwort!!! Forderungsnachgeburt ist gut :lol: ich hab einfach nur Wut momentan! Ich war vor zwei Jahren schon bei der Schuldnerberatung und mir wurde geraten in die Inso zu gehen und garnix mehr an niemanden zu zahlen. Ich wollte für meine Fehler von vor 20 Jahren gerade stehen und eifach zurückzahlen. Der besagte Titel existiert seit 2002 mit einer HF von knapp 500Euro. Dies hat sich natürlich über die Jahre summiert. Ich habe im Jahr2022 schon mal knapp 600 gezahlt und jetzt kam eben der Pfüb. Ich fühle mich einfach nur verarscht und zweifle echt an der Rechtsprechung! Ich habe nachsten Mittwoch einen Termin wegen der Abwehrklage, jedoch hat mir die Dame am Gericht telefonisch geraten, die Nachforderung nochmal überprüfen zu lassen. Ich dreh mich gefühlt im Kreis und finde den Ausgang momentan nicht.
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caffery
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von caffery »

Starlight hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:55 Ich war vor zwei Jahren schon bei der Schuldnerberatung und mir wurde geraten in die Inso zu gehen und garnix mehr an niemanden zu zahlen.
Wäre vermutlich weiser gewesen.
Wo wir grad dabei sind: Wie viele Schulden hast Du denn sonst noch so?
Starlight hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:55 Ich wollte für meine Fehler von vor 20 Jahren gerade stehen und eifach zurückzahlen.
So viel Bußfertigkeit ist weder notwendig, noch wird sie einem gedankt. Du solltest dies angesichts der dargelegten Erfahrung überdenken.
Starlight hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:55 Der besagte Titel existiert seit 2002 mit einer HF von knapp 500Euro. Dies hat sich natürlich über die Jahre summiert. Ich habe im Jahr2022 schon mal knapp 600 gezahlt und jetzt kam eben der Pfüb.
Ohje - dann sind da mit hoher Sicherheit sogar ohne Ende verjährte Anteile drin. Das tut beim Lesen weh...
Starlight hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:55 Ich dreh mich gefühlt im Kreis und finde den Ausgang momentan nicht.
Vielleicht wäre es tatsächlich sinnvoller, Dich mit einer vollständigen Lösung zu beschäftigen als mit dieser (vermutlich) Spitze des Eisbergs.
Man kann mit so einem Thema auch sein ganzes Leben verschwenden - muss man aber nicht.
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Starlight
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von Starlight »

Ja, vermutlich wäre es tatsächlich besser gewesen! Zu der Zeit war mir nicht bewusst, wie dreckig Inkassobüros arbeiten! Ich habe insgesamt noch ca 11 Gläubiger. Mit einem konnte ich mich kürzlich auf einen Vergleich einigen, hier werde ich die Tage bei der Bank nachfragen, ob die Pfändung zurückgenommen wurde.
Meine Schulden sind allesamt Altschulden aus den Jahren 2001 bis 2014. Da sind natürlich die Zinsen oft um ein Vielfaches höher als die eigentliche Forderung. Ich hab sehr lange Vogel Strauss Politik betrieben und mich nicht drum gekümmert. Hierzu kam seinerzeit, dass ich alleinerziehend war und gar nicht die Mittel gehabt hätte, irgendwas abzuzahlen.Ich hab nun noch einige Gläubiger im Rücken, die allesamt 2022 von der Schuldnerberatung angeschrieben wurden. Einer davon hatte sich rückgemeldet. Der Großteil hat sich die letzten Jahre überhaupt nicht gemeldet und wenn, dann mit ultrahohen Zinsen, die wahrscheinlich alle verjährt sein dürften. Ich hatte mal den Plan, alle mit der Einrede der Verjährung (Zinsen) anzuschreiben, hab es aber dann letztendlich nicht gemacht.
Ich muss dazu sagen, dass ich Ende 23 sehr krank wurde und seitdem mit einer manifestenAutoimmunerkrankung leben muss. Hier liegt vielleicht auch der Schlüssel zur Bussfertigkeit :-D ich bin einfach froh, dass ich noch lebe und wollte mein Leben "glattbügeln". Deinen Schlusssatz finde ich so super, du hast echt recht...!!!
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caffery
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von caffery »

Na komm, weil bald Weihnachten ist: wenn Du sofort aufhörst Geld in die Inkassowelt zu werfen, alle Deine Gläubiger kennst, quasi unpfändbar bist und in NRW wohnst (muss leider sein wegen des Gebots der persönlichen Beratung), setze ich Dir ohne Wartezeit und Tamtam einen Einigungsversuch mit anschließendem Verbraucherinsolvenzantrag in die Welt. Natürlich kostenfrei.
Take it or leave it - schreib mir einfach ne private Nachricht und wir besprechen das.
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Starlight
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von Starlight »

caffery hat geschrieben: 4. Dez 2024, 12:05 Na komm, weil bald Weihnachten ist: wenn Du sofort aufhörst Geld in die Inkassowelt zu werfen, alle Deine Gläubiger kennst, quasi unpfändbar bist und in NRW wohnst (muss leider sein wegen des Gebots der persönlichen Beratung), setze ich Dir ohne Wartezeit und Tamtam einen Einigungsversuch mit anschließendem Verbraucherinsolvenzantrag in die Welt. Natürlich kostenfrei.
Take it or leave it - schreib mir einfach ne private Nachricht und wir besprechen das.
:D Du bist super, vielen Dank für das Angebot, aber ich glaube, es scheitert am Bundesland, in meinem Fall Söderland Bayern ;)
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caffery
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Re: P-Konto Pfändung

Beitrag von caffery »

Schade, dann ist das Risiko leider nicht klein, dass Dein Insolvenzgericht den von mir gestempelten Antrag nicht annehmen würde.

Was kann ich denn an dieser Stelle noch tun um Dich dazu zu bewegen diese
Starlight hat geschrieben: 4. Dez 2024, 10:55 Ich war vor zwei Jahren schon bei der Schuldnerberatung und mir wurde geraten in die Inso zu gehen und garnix mehr an niemanden zu zahlen.
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