RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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AdiDana
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
bist du zu einer Steuererklärung verpflichtet? Ich würde versuchen, ob man die Steuererklärung wieder zurück ziehen kann.
Ansonsten biete eine Ratenzahlung an, musste das auch während meiner Inso machen. Habe zuvor immer die Erklärung gemeinsam mit meinem Mann gemacht. Dann kam Krankheit, Trennung, Schulden, Inso. Hätte noch mal gemeinsame Erklärung machen können und gab i.d.R. ein Guthaben, aber mein dann Exmann hat mir keinen Zugang mehr zu Daten gewährt. Musste dann eine getrennte Erklärung machen und auch einiges zurück zahlen. Damit die nicht auch noch mahnen, Titel erwirken und später Pfänden, habe ich mit dem Sachbearbeiter eine Ratenzahlung vereinbart.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist man nicht zur Abgabe verpflichtet (deine Frau könnte auch Eigenständig eine machen). Erkundige dich da mal und ggf. kann man die eingereichte Erklärung zurück ziehen. Ging bei mir damals nicht.
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Shopgirl
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von Shopgirl »

Es gibt Säumniszuschläge, damit ist die Steuererklärung wohl verpflichtend.
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hallo26
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau

Beitrag von hallo26 »

Hallo,
ich würde es genau so machen, wie robo in seinem letzten Beitrag geschrieben hat. Vielleicht ist das Finanzamt mit einer kleiner Rate einverstanden.
Ich wünsche euch alles Gute.
LG
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