Hallo,
bist du zu einer Steuererklärung verpflichtet? Ich würde versuchen, ob man die Steuererklärung wieder zurück ziehen kann.
Ansonsten biete eine Ratenzahlung an, musste das auch während meiner Inso machen. Habe zuvor immer die Erklärung gemeinsam mit meinem Mann gemacht. Dann kam Krankheit, Trennung, Schulden, Inso. Hätte noch mal gemeinsame Erklärung machen können und gab i.d.R. ein Guthaben, aber mein dann Exmann hat mir keinen Zugang mehr zu Daten gewährt. Musste dann eine getrennte Erklärung machen und auch einiges zurück zahlen. Damit die nicht auch noch mahnen, Titel erwirken und später Pfänden, habe ich mit dem Sachbearbeiter eine Ratenzahlung vereinbart.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist man nicht zur Abgabe verpflichtet (deine Frau könnte auch Eigenständig eine machen). Erkundige dich da mal und ggf. kann man die eingereichte Erklärung zurück ziehen. Ging bei mir damals nicht.
RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Es gibt Säumniszuschläge, damit ist die Steuererklärung wohl verpflichtend.
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Re: RSB fast erreicht; jetzt der Supergau
Hallo,
ich würde es genau so machen, wie robo in seinem letzten Beitrag geschrieben hat. Vielleicht ist das Finanzamt mit einer kleiner Rate einverstanden.
Ich wünsche euch alles Gute.
LG
ich würde es genau so machen, wie robo in seinem letzten Beitrag geschrieben hat. Vielleicht ist das Finanzamt mit einer kleiner Rate einverstanden.
Ich wünsche euch alles Gute.
LG
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