Hallo,
das Amtsgericht hat mir vor 2 Wochen mitgeteilt, dass jetzt meine Regelinsolvenz aufgehoben wurde. Ein paar Tage später bekam ich dann von meiner Hausbank die Info, dass ich trotz der Aufhebung noch 2 Pfändungen auf meinem Girokonto hätte und ich mich darum kümmern müsste, dass die gelöscht werden.
Meine Schuldnerberatung meinte, da könnten sie nichts machen, weil die eine vom IV ist und die andere bereits kurz vor der Insolvenzeröffnung eingereicht wurde.Ich soll mich an den IV wenden, der wäre dafür zuständig.
Hat das so seine Richtigkeit?
Gruß
Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Hi Pixeltod,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?" geschaut?
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Der Beschluß über dieAufhebung des Verfahrens führt nicht zur Aufhebung der Pfändung des Bankkontos.
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Das heisst also, ich kann weiterhin gepfändet werden?
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Du bist in der Wohlverhaltesperiode?? Auch nach Erteilung der RSB erlöschen die alten Pfändngen nicht automatisch. Praktische Hilfe: Konto kündigen und mit der Kündigunsbestätigung ein neues (P-)Konto beschaffen. Die Pfändungen wandern nicht mit zum neuen Konto.
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Nein, gepfändet werden kannst Du auch während der WVP nicht,
Dein pfändbares Einkommen bekommt ja der Insolvenzverwalter (bis zum Ende der Abtretungsfrist).
Aber die Bank wird Dich auch nach erhaltener RSB (nach den drei Jahren) nicht über Dein gesamtes Geld auf dem Konto verfügen lassen, wenn da noch Altpfändungen drauf liegen, sondern weiterhin nur über Deinen persönlichen Freibetrag - und Du musst es dort unbedingt beim "P"-Konto belassen, damit Du überhaupt Geld bekommst!
Das Problem heißt "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Diese Verstrickung kannst Du lösen, in dem Du (aber erst nach Erhalt der RSB) die Pfändungsgläubiger anschreibst und bittest, die Pfändung zurückzunehmen (durchsetzen können sie sie eh nicht mehr, wenn Du die RSB erhalten hast).
Aber wenn ein Gläubiger dazu keine Lust hat (wer hat schon Lust, einem Schuldner eine Bitte zu erfüllen), dann bliebe Dir ggfs. nur der Weg über das Gericht.
Am einfachsten ist es deswegen, folge Imkers Rat: Neues Konto, neue Bank.
Und so hat sich das Problem auch erledigt.
... stopp: Du bist doch in der Regel-Insolvenz ?
Bist Du weiterhin selbständig tätig ?
Und Dein IV hat Dein immer noch nicht "freigegeben" ?
Da ist immer noch der Insolvenzbeschlag drauf ?
Na, das solltest Du jetzt jedenfalls mit Deinem IV klären, dass der Dein Konto freigibt.
Dein pfändbares Einkommen bekommt ja der Insolvenzverwalter (bis zum Ende der Abtretungsfrist).
Aber die Bank wird Dich auch nach erhaltener RSB (nach den drei Jahren) nicht über Dein gesamtes Geld auf dem Konto verfügen lassen, wenn da noch Altpfändungen drauf liegen, sondern weiterhin nur über Deinen persönlichen Freibetrag - und Du musst es dort unbedingt beim "P"-Konto belassen, damit Du überhaupt Geld bekommst!
Das Problem heißt "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Diese Verstrickung kannst Du lösen, in dem Du (aber erst nach Erhalt der RSB) die Pfändungsgläubiger anschreibst und bittest, die Pfändung zurückzunehmen (durchsetzen können sie sie eh nicht mehr, wenn Du die RSB erhalten hast).
Aber wenn ein Gläubiger dazu keine Lust hat (wer hat schon Lust, einem Schuldner eine Bitte zu erfüllen), dann bliebe Dir ggfs. nur der Weg über das Gericht.
Am einfachsten ist es deswegen, folge Imkers Rat: Neues Konto, neue Bank.
Und so hat sich das Problem auch erledigt.
... stopp: Du bist doch in der Regel-Insolvenz ?
Bist Du weiterhin selbständig tätig ?
Und Dein IV hat Dein immer noch nicht "freigegeben" ?
Da ist immer noch der Insolvenzbeschlag drauf ?
Na, das solltest Du jetzt jedenfalls mit Deinem IV klären, dass der Dein Konto freigibt.
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Sry, hatte deinen Beitrag gar nicht mehr gesehen.robo hat geschrieben: ↑21. Sep 2024, 08:42 D... stopp: Du bist doch in der Regel-Insolvenz ?
Bist Du weiterhin selbständig tätig ?
Und Dein IV hat Dein immer noch nicht "freigegeben" ?
Da ist immer noch der Insolvenzbeschlag drauf ?
Na, das solltest Du jetzt jedenfalls mit Deinem IV klären, dass der Dein Konto freigibt.
Ja, Regelinsolvenz
Nein, nicht mehr selbständig
Ich hatte meinen IV wegen den zwei Pfändungen angeschrieben und der hat daraufhin seine eigene Pfändung gelöscht.
Die zweite geht aber über mehrere 1000 € und die wäre ich gerne losgeworden.
Ich möchte mein Konto nicht wechseln, da sind so viele Abbuchungen und Daueraufträge drauf, da hab ich keinen Bock, die alle zu ändern.
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
Die Gläubiger müssten die Pfändungen zurücknehmen, aber das werden sie sehr wahrscheinlich nicht tun.
Sie würden damit ihren Rang verlieren.
Sie würden damit ihren Rang verlieren.
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Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?
So lange Dein Inso/RSB-Verfahren läuft, kann diese Altpfändung ja keine Probleme machen - oder ?
Erst dann, wenn Du die rechtskräftige RSB hast, dann kannst Du den Gläubiger auffordern, seine Pfändung zurückzunehmen (da nicht mehr durchsetzbar, Kopie vom RSB-Bescheid dazu).
Macht er das, ist er nett - und Dein "Problem" erledigt.
Macht er das nicht, dann bleibt Dir nur der Weg zum Gericht,
denn das Problem "öffentlich-rechtliche Verstrickung" ist dann nur mithilfe des Gerichts aufzulösen.
Jetzt kannst Du Dich also nur in Geduld fassen.
Oder eben ein neues Konto ...
Man liest doch immer wieder Angebote von Banken, dass man eine Prämie bekommen kann
UND dass sie den "Konto-Umzug" komplett für den neuen Kunden erledigen ...
Musst Du natürlich selbst wissen, welchen Weg Du wählst.
Viel Glück!
Erst dann, wenn Du die rechtskräftige RSB hast, dann kannst Du den Gläubiger auffordern, seine Pfändung zurückzunehmen (da nicht mehr durchsetzbar, Kopie vom RSB-Bescheid dazu).
Macht er das, ist er nett - und Dein "Problem" erledigt.
Macht er das nicht, dann bleibt Dir nur der Weg zum Gericht,
denn das Problem "öffentlich-rechtliche Verstrickung" ist dann nur mithilfe des Gerichts aufzulösen.
Jetzt kannst Du Dich also nur in Geduld fassen.
Oder eben ein neues Konto ...
Man liest doch immer wieder Angebote von Banken, dass man eine Prämie bekommen kann
UND dass sie den "Konto-Umzug" komplett für den neuen Kunden erledigen ...
Musst Du natürlich selbst wissen, welchen Weg Du wählst.
Viel Glück!
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