Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Pixeltod
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 16
Registriert: 14. Aug 2022, 18:35

Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von Pixeltod »

Hallo,

das Amtsgericht hat mir vor 2 Wochen mitgeteilt, dass jetzt meine Regelinsolvenz aufgehoben wurde. Ein paar Tage später bekam ich dann von meiner Hausbank die Info, dass ich trotz der Aufhebung noch 2 Pfändungen auf meinem Girokonto hätte und ich mich darum kümmern müsste, dass die gelöscht werden.

Meine Schuldnerberatung meinte, da könnten sie nichts machen, weil die eine vom IV ist und die andere bereits kurz vor der Insolvenzeröffnung eingereicht wurde.Ich soll mich an den IV wenden, der wäre dafür zuständig.

Hat das so seine Richtigkeit?

Gruß
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Werbung

Hi Pixeltod,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 88
Beiträge: 1250
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von imker »

Der Beschluß über dieAufhebung des Verfahrens führt nicht zur Aufhebung der Pfändung des Bankkontos.
0
Pixeltod
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 16
Registriert: 14. Aug 2022, 18:35

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von Pixeltod »

Das heisst also, ich kann weiterhin gepfändet werden?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 88
Beiträge: 1250
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von imker »

Du bist in der Wohlverhaltesperiode?? Auch nach Erteilung der RSB erlöschen die alten Pfändngen nicht automatisch. Praktische Hilfe: Konto kündigen und mit der Kündigunsbestätigung ein neues (P-)Konto beschaffen. Die Pfändungen wandern nicht mit zum neuen Konto.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 109
Beiträge: 913
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von robo »

Nein, gepfändet werden kannst Du auch während der WVP nicht,
Dein pfändbares Einkommen bekommt ja der Insolvenzverwalter (bis zum Ende der Abtretungsfrist).

Aber die Bank wird Dich auch nach erhaltener RSB (nach den drei Jahren) nicht über Dein gesamtes Geld auf dem Konto verfügen lassen, wenn da noch Altpfändungen drauf liegen, sondern weiterhin nur über Deinen persönlichen Freibetrag - und Du musst es dort unbedingt beim "P"-Konto belassen, damit Du überhaupt Geld bekommst!

Das Problem heißt "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Diese Verstrickung kannst Du lösen, in dem Du (aber erst nach Erhalt der RSB) die Pfändungsgläubiger anschreibst und bittest, die Pfändung zurückzunehmen (durchsetzen können sie sie eh nicht mehr, wenn Du die RSB erhalten hast).

Aber wenn ein Gläubiger dazu keine Lust hat (wer hat schon Lust, einem Schuldner eine Bitte zu erfüllen), dann bliebe Dir ggfs. nur der Weg über das Gericht.

Am einfachsten ist es deswegen, folge Imkers Rat: Neues Konto, neue Bank.
Und so hat sich das Problem auch erledigt.

... stopp: Du bist doch in der Regel-Insolvenz ?
Bist Du weiterhin selbständig tätig ?
Und Dein IV hat Dein immer noch nicht "freigegeben" ?
Da ist immer noch der Insolvenzbeschlag drauf ?
Na, das solltest Du jetzt jedenfalls mit Deinem IV klären, dass der Dein Konto freigibt.
0
Pixeltod
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 16
Registriert: 14. Aug 2022, 18:35

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von Pixeltod »

robo hat geschrieben: 21. Sep 2024, 08:42 D... stopp: Du bist doch in der Regel-Insolvenz ?
Bist Du weiterhin selbständig tätig ?
Und Dein IV hat Dein immer noch nicht "freigegeben" ?
Da ist immer noch der Insolvenzbeschlag drauf ?
Na, das solltest Du jetzt jedenfalls mit Deinem IV klären, dass der Dein Konto freigibt.
Sry, hatte deinen Beitrag gar nicht mehr gesehen.

Ja, Regelinsolvenz
Nein, nicht mehr selbständig

Ich hatte meinen IV wegen den zwei Pfändungen angeschrieben und der hat daraufhin seine eigene Pfändung gelöscht.

Die zweite geht aber über mehrere 1000 € und die wäre ich gerne losgeworden.

Ich möchte mein Konto nicht wechseln, da sind so viele Abbuchungen und Daueraufträge drauf, da hab ich keinen Bock, die alle zu ändern.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von Shopgirl »

Die Gläubiger müssten die Pfändungen zurücknehmen, aber das werden sie sehr wahrscheinlich nicht tun.
Sie würden damit ihren Rang verlieren.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 109
Beiträge: 913
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Noch Pfändung auf Girokonto nach Insolvenzaufhebung?

Beitrag von robo »

So lange Dein Inso/RSB-Verfahren läuft, kann diese Altpfändung ja keine Probleme machen - oder ?

Erst dann, wenn Du die rechtskräftige RSB hast, dann kannst Du den Gläubiger auffordern, seine Pfändung zurückzunehmen (da nicht mehr durchsetzbar, Kopie vom RSB-Bescheid dazu).

Macht er das, ist er nett - und Dein "Problem" erledigt.

Macht er das nicht, dann bleibt Dir nur der Weg zum Gericht,
denn das Problem "öffentlich-rechtliche Verstrickung" ist dann nur mithilfe des Gerichts aufzulösen.

Jetzt kannst Du Dich also nur in Geduld fassen.
Oder eben ein neues Konto ...

Man liest doch immer wieder Angebote von Banken, dass man eine Prämie bekommen kann
UND dass sie den "Konto-Umzug" komplett für den neuen Kunden erledigen ...
Musst Du natürlich selbst wissen, welchen Weg Du wählst.

Viel Glück!
0
Antworten