Guten Morgen,
ich habe bei der Stromjahresabrechnung ein Guthaben von rund 150 Euro. Dieser Betrag wird mir aber nicht erstattet, sondern wird meinem Kundenkonto gutgeschrieben und die nächsten Abschläge damit verrechnet.
Muß ich diese Erstattung dem Insolvenzverwalter mitteilen?
Oder sollte ich lieber dem Insolvenzverwalter so oder so mitteilen das ich eine Erstattung bekomme? Nach dem Motto "Sicher ist sicher"?
Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Hi Heini78,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren" geschaut?
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Nein, m.W. musst Du das nicht mitteilen, denn Du kannst ja gar nicht über das Guthaben verfügen, es landet ja gar nicht auf Deinem Konto.
Aber frag doch Deine Schuldnerberatung, wenn Du unsicher bist.
Aber frag doch Deine Schuldnerberatung, wenn Du unsicher bist.
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Eröffnetes Verfahren oder Wohlverhaltensphase?
Im eröffneten Verfahren müsste das mMn gemeldet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__35.html
Im eröffneten Verfahren müsste das mMn gemeldet werden.
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