Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
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Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Guten Morgen,
ich habe bei der Stromjahresabrechnung ein Guthaben von rund 150 Euro. Dieser Betrag wird mir aber nicht erstattet, sondern wird meinem Kundenkonto gutgeschrieben und die nächsten Abschläge damit verrechnet.
Muß ich diese Erstattung dem Insolvenzverwalter mitteilen?
Oder sollte ich lieber dem Insolvenzverwalter so oder so mitteilen das ich eine Erstattung bekomme? Nach dem Motto "Sicher ist sicher"?
ich habe bei der Stromjahresabrechnung ein Guthaben von rund 150 Euro. Dieser Betrag wird mir aber nicht erstattet, sondern wird meinem Kundenkonto gutgeschrieben und die nächsten Abschläge damit verrechnet.
Muß ich diese Erstattung dem Insolvenzverwalter mitteilen?
Oder sollte ich lieber dem Insolvenzverwalter so oder so mitteilen das ich eine Erstattung bekomme? Nach dem Motto "Sicher ist sicher"?
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Hi Heini78,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren" geschaut?
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Nein, m.W. musst Du das nicht mitteilen, denn Du kannst ja gar nicht über das Guthaben verfügen, es landet ja gar nicht auf Deinem Konto.
Aber frag doch Deine Schuldnerberatung, wenn Du unsicher bist.
Aber frag doch Deine Schuldnerberatung, wenn Du unsicher bist.
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Eröffnetes Verfahren oder Wohlverhaltensphase?
Im eröffneten Verfahren müsste das mMn gemeldet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__35.html
Im eröffneten Verfahren müsste das mMn gemeldet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__35.html
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Hi Heini 78 ich hatte im eröffneten verfahren auch guthaben 168 Euro das wurde verrechnet mit meinen Abschlägen der inso Verwalter hat nicht gefragt warum ich zweimal kein Strom bezahlt habe.
Lg itak
Lg itak
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Es "müsste" gemeldet und rausgerückt werden.
Die Nummer mit der Verrechnung ist allerdings sowas wie eine verbreitete Grauzone. Das Risiko dadurch die Welt ins Wanken zu bringen ist mutmaßlich einigermaßen übersichtlich.
Richtig wäre aber: Mitteilen und rausrücken.
Die Nummer mit der Verrechnung ist allerdings sowas wie eine verbreitete Grauzone. Das Risiko dadurch die Welt ins Wanken zu bringen ist mutmaßlich einigermaßen übersichtlich.
Richtig wäre aber: Mitteilen und rausrücken.
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Danke caffery für die info ja das geld einem auf dem konto nicht zu steht war mir bewusst aber das das auch bei Verrechnung greift war mir nicht klar.
Itak65
Itak65
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Ich habe es meinem Insolvenzverwalter mitgeteilt. Ich muß ihm den Betrag überweisen. Ich habe es ihm lieber mitgeteilt, nicht das es am Ende nach hinten losgeht. Ich will nichts riskieren.
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Mein Verfahren hat am 25.10.2023 begonnen und ist noch im eröffneten Verfahren, das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung beträgt 215 Euro aus dem Jahr 2023 und wird mit der Miete verrechnet. Ist es richtig dass der Verwalter "nur" anteilig anfordern darf weil ja 10 Monate aus dem Guthaben nicht in der Insolvenzphase entstanden sind oder steht ihm alles zu?
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Re: Guthaben Stromabrechnung im eröffneten Insolvenzverfahren
Nein, das ist nicht richtig.
Ja, dem IV steht alles zu, denn das Datum der Jahresabrechnung ist entscheidet
(und das kann ja nur nach dem 31.12.23 liegen), also in Deinem 'eröffneten Verfahren'.
Ja, dem IV steht alles zu, denn das Datum der Jahresabrechnung ist entscheidet
(und das kann ja nur nach dem 31.12.23 liegen), also in Deinem 'eröffneten Verfahren'.
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