Kontosperrung

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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Kontosperrung

Beitrag von robo »

Na ... jetzt ist Freitag Nachmittag ... ob Du heute noch was bei der Bank erreichst ?

Man darf sich von denen nicht abwimmeln lassen.
Offensichtlich ist der Mensch bei der Bank nicht auf dem neuesten Stand,
deswegen hab ich Dir den Gesetzestext da oben reingeschrieben.

Und Dein IV hätte es Dir sagen können ... oder besser müssen:
"Das ist doch gar nicht nötig, dass ich Ihrer Bank die 'Freigabe' schicke, Sie haben doch ein P-Konto, da braucht es keine Freigabe von mir."
Warum er das nicht getan hat ?
Was weiß ich.

Oder hast Du vielleicht in diesem Monat schon über Deinen gesamten Freibetrag "verfügt" (bar abgeholt oder überwiesen ?

"Normal" sind das ja mindestens 1.500,- € im Monat (immer vom 1. bis zum letzten Tag, jetzt im Nov. also bis zum 30.11.), der "Grundfreibetrag".

Wieviel war denn am 1. Nov. auf Deinem Konto ?
Und über welchen Betrag hast Du jetzt im Nov. schon "verfügt" ?

Ich wünsche Dir auch ein schönes Wochenende, trotz alledem :)
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Debbi2014
Zwischendurchposter
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Re: Kontosperrung

Beitrag von Debbi2014 »

Danke für eure Antworten und Ratschläge. Mein Konto ist seit gestern wieder auf. Musste nicht mehr zur Bank oder anrufen. Aber danke für den Tipp @robo ..dann weis ich fürs nächste mal Bescheid. Ich wünsche eine schöne Woche:)
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Kontosperrung

Beitrag von robo »

Immer gern.
Und danke für Deine Rückmeldung hier.

Keine Entschuldigung von der Bank ?
"Sorry, wir haben uns vertan"
"Wir werden unsere Mitarbeiter besser schulen"
"Wir werden unsere Software besser programmieren"

Nein, so was kommt ja nie.
Der kleine Kunde hat den Ärger ... aber die ach so 'seriösen Banker' haben natürlich keinen Fehler gemacht.

Debbi2014 hat geschrieben: 26. Nov 2024, 08:57 ...
..dann weis ich fürs nächste mal Bescheid.
...
Na, hoffentlich gibt es für Dich kein "nächstes Mal" !

Das Problem war ja, dass Deine Bank Dein Konto gesperrt hat, als sie von Deiner Insolvenzeröffnung erfahren hat (das erfahren Banken in aller Regel sofort nach Veröffentlichung) und Dir gesagt hat, Dein Insolvenzverwalter müsse Dein Konto erst 'freigeben' ...
Und das ist ja einfach schlicht falsch, wenn man ein P-Konto hat !

Steht klar und deutlich im Gesetz:
Insolvenzordnung § 36, Absatz (1) Satz 3:
3Verfügungen des Schuldners über Guthaben, das nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wirkungen des Pfändungsschutzkontos nicht von der Pfändung erfasst wird, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Freigabe dieses Kontoguthabens durch den Insolvenzverwalter.

Das hatte ich ja oben schon zitiert - aber hier noch einmal für alle stillen Mitleser.

Alles Gute für Dich, Debbi2014 - die drei Jahre sind schnell vorbei !
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