Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

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robo
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von robo »

Oh jee ... ohne P-Konto gibt es auch keinen Pfändungsschutz.

GAR KEINEN.
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Helpme
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von Helpme »

robo hat geschrieben: 21. Nov 2024, 11:52 Oh jee ... ohne P-Konto gibt es auch keinen Pfändungsschutz.

GAR KEINEN.
Team N26
23.08.2024

Hallo Helpme,

hiermit bestätigen wir die Erhöhung des Grundfreibetrags für dein Pfändungsschutzkonto.

Du kannst im Pfändungsfall über den monatlichen Freibetrag von 2624.21 EUR verfügen.

Viele Grüße

N26 Claims Team

Doch es ist halt eingerichtet, aber ohne Pfändung kann ich es normal nutzen, deswegen sage ich ja, bis jetzt ist alles noch normal.
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robo
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von robo »

Na, immerhin.
So weit ist das dann ja auch richtig: Auch ein P-Konto kann man ganz normal nutzen und über sein gesamtes Geld verfügen, so lange der Bank kein PFÜB vorliegt.

Tja ... dann heisst es ja jetzt wohl abwarten ...
Denn so lange bei der Bank kein PFÜB vorliegt, kannst Du auch keine 'Freigabe' beim Gericht beantragen.

Aber gleich nach dem Gehaltseingang Ende November wirst Du es ja sehen.
Und dann kannst Du die Freigabe ggfs. beantragen, die gilt dann auch rückwirkend,
also Deine Bank wird nicht gleich am Folgetag an den Gläubiger überweisen,
sollten sie bis dahin eine Pfändung eingepflegt haben.

Viel Glück !
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung aber keine Lohnpfändung

Beitrag von Shopgirl »

Also wenn der Bank der Pfüb zugeht, wird der auch schnell eingepflegt. Denn tut die Bank das nicht, haftet sie.
Daher kann hier entweder zeitlich etwas nicht stimmen, oder die N26 pennt ganz gewaltig (würde mich bei denen aber auch nicht wundern).
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