Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

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imker
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von imker »

Küstenmädel muss einen weiteren Stundungsantrag stellen und gut ist - wenn die RSB erteilt wurde. Ich überschauen die vielen Fragen einfach nicht mehr.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

also nochmal zum besseren Verständnis.

Seit 13.12.2023 bin ich in der Insolvenz. Alles wurde durch die Schuldenberatungsstelle in die Wege geleitet.
Meinen Pflichten bin ich immer nachgekommen und habe meine Rentenerhöhung brav an den IV weitergeleitet sowie 1/2 jährlich meine Kontoauszüge. Ansonsten habe ich nichts von ihm gehört. Meine Inso läuft noch 2 Jahre.
Seit Beginn der Inso werden von meiner Rente ca. 160 Euro mtl. gepfändet. Das wird so weiterlaufen bis zur Beendigung der Inso.

Folgendes Schreiben habe ich heute vom Amtsgericht erhalten.



"Anliegend erhalten SIe den Aktenvermerk über den Schlusstermin übersandt sowie die Kostenrechnung."

Bis zum Schlusstermin wurden keine Einwände erhoben.

Schlusskostenrechnung:
Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Wert 1.149,20, Betrag 39,00 Euro
Durchführung des Insolvenzverfahrens: Wert 1.149,20 , Betrag 195 Euro
Aufgrund einer Stundung nach §4a zu zahlende Beträge: Betrag 1.051,66 Euro, aktiv GKG ab 01.01.2021
Gesamtbetrag: 1285,66

Kostenschuldner: Küstenmädel
Anteil am zu verteilenden Betrag 1.285,66 Euro
Einforderungsart: keine Übermittlung
Status: Erstfreigabe am 07.11.24

Ich war der Meinung, daß die Kosten durch die 160 Euro mtl. am Ende der Inso bezahlt werden.
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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

Stell einen Antrag auf Stundung der Kosten an Dein Gericht,
dann hast Du (vorerst) wieder Ruhe und zum Schluss wird abgerechnet,
was noch offen ist - ob noch was offen ist.

Wenn Du jetzt ca. 160 €/ Monat zahlst, dann hast Du über 1.700 € Rente
und davon verbleiben Dir jetzt ca. 1.550 €/Monat - richtig ?
Dann musst Du (vorerst jedenfalls) erstmal nichts bezahlen.
Aber nur, wenn Du die Kostenstundung auch beantragst!
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Die Kostenstundung wurde durch meine Schuldnerberatung doch schon im Insolvenantrag gestellt oder war das etwas anderes?
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imker
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von imker »

eine Stundung ist für jeweils den einzelnen Verfahrensabschnitt zu stellen.
Du hast die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen, obwohl Du es unsinnig findest.

Du hast aber auch die Möglichkeit, beim Gericht nachzufragen, an wen Du zahlen sollst, wenn da keine Kontonummer angegeben ist, denn Du versteht das als eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung an Dich.
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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

Küstenmädel hat geschrieben: 15. Nov 2024, 15:09 Die Kostenstundung wurde durch meine Schuldnerberatung doch schon im Insolvenantrag gestellt oder war das etwas anderes?
Nein, das war nichts anderes, das war der Stundungsantrag für das Insolvenzverfahren.

Jetzt musst Du / kannst Du noch einmal genau so einen Antrag stellen für die Restlaufzeit,
die sogenannte Wohlverhaltensphase.

Natürlich kannst Du auch bei Deiner Schuldnerberatung deswegen nochmal anfragen.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

danke für Eure Antworten. Ich werde gleich am Montag mit meiner Schuldnerberatung, bzw. IV Kontakt aufnehmen. Bisher bin ich weder in der Wohlverhaltensphase noch ist das Verfahren aufgehoben.

Würde ich jetzt die ca. 1200 Euro bezahlen, würde mich der IV bzw. das Gericht bestimmt fragen, woher ich das Geld habe. Ich darf ja nichts ansparen oder Vermögen haben.
Versteht mich bitte nicht falsch, aber ich möchte absolut alles richtig machen. Bisher war ich auf einem sehr guten Weg.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Moin zusammen,

nach längerer Abstinenz melde ich mich mal wieder. Bisher ist alles glatt gelaufen, mehr als glatt muss ich sagen. Keine Mahnungen, kein Gerichtsvollzieher und der IV will auch nichts von mir.
Seit dem 13.03.2025 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase und das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht aufgehoben. Den Beschluss darüber habe ich erhalten.

Nun habe ich eine Frage.
In den letzten 3 Monaten habe ich kleine Überhänge auf meinem P-Konto "erwirtschaftet". Diese liegen, so mein Inso-Verwalter auf einem Auskehrkonto.

Der Inso-Verwalter sagte mir am Telefon, ich solle der Bank eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses schicken.
Was soll in dem Anschreiben stehen? muss ich die Bank da alle 3 Monate anschreiben?

Wenn jeden Monat das Geld, welches ich nicht ausgegeben habe, in den nächsten Monat übernommen wird und das 3 Monate lang und dann weg ist, kann ich ja auf dem Konto nichts ansparen.

Wie muss ich da genau vorgehen bitte und was schreibe ich der Bank?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe und schönen Tag noch

Küstenmädel
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Graf Wadula
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Graf Wadula »

Im Grundsatz garnix, denn jede Bank sollte wissen, was das bedeutet: Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist die Insolvenzbeschlagnahme gesetzlich entfallen. Somit unterliegt das Konto auch nicht mehr der Beschlagnahme. Da braucht man eigentlich nix formales schreiben, denn es ist gesetzlich so. Es sei denn, bei Ihnen laufen noch alte Pfändungen auf dem Konto, dann ist es etwas anders. Aber das sollten sie einfach bei der Bank erfragen.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Die Bank weiß leider nicht, daß das Verfahren aufgehoben wurde.

Es laufen und liefen noch nie Pfändungen auf meinem Konto. Der pfändbare Betrag wird direkt bei meinem Rententräger gepfändet.

Auf mein Konto kommen jeden Monat ca. 1560 Euro Rente über die ich jeden Monat frei verfügen kann.

Ich kann ja nicht das Konto jeden Monat komplett leer räumen, damit die Bank nichts einbehält. Ich dachte, wie gesagt, daß ich in der Wohlverhaltensperiode, wieder ansparen kann.

Ich habe momentan einen Echtzeitkontostand, der aber mit dem zur Verfügung stehenden Betrag nicht übereinstimmt. Wo kann ich sehen, wie viel die Bank von den letzten 3 Monaten eingehalten hat?

Reicht es, wenn ich der Bank den Aufhebungsbeschluss zusende? Von wem erfahren die sonst, daß das Verfahren aufgehoben wurde ?

LG Küstenmädel
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Zuletzt geändert von Küstenmädel am 21. Mai 2025, 16:34, insgesamt 1-mal geändert.
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