Alleinerziehende in der Insolvenz

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
neustart_mina
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 5. Nov 2024, 21:03

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von neustart_mina »

Wow, danke @Shopgirl!
Das war sehr hilfreich.

Das mit dem Kinderkonto klingt sehr gut.
Dann verfüge ich ja quasi über die 2060€ + nochmal Unterhält.
Ist das denn so rechtens?
Nicht, dass jemand sagt, ich würde dann betrügen.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Die 2060 Euro sind der offizielle Freibetrag eines P-Kontoinhabers mit einem Unterhaltsberechtigten, und der Unterhalt für dein Kind ist nicht pfändbar, weil es Leistungen des Kindes sind. Du darfst natürlich das Geld für das Kind auf ein Konto des Kindes überweisen lassen.
Du betrügst damit niemanden, das ist alles fein gesetzlich geregelt.
0
neustart_mina
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 5. Nov 2024, 21:03

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von neustart_mina »

Alles klar,

dann kann ich quasi 2060€ auf meinem P-Konto nutzen und nochmal Unterhalt von einem anderen Konto (also das Kinderkonto)?

Dankeschön. :)
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 874
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von robo »

Und wenn Du 'normal' noch mehr verdienst (als diese 2.060,- €), dann ggfs. auch mehr.

Dann gilt die Pfändungstabelle und Du brauchst für deine Bank eine sogenannte "Quellenfreigabe" vom Gericht, dass die Bank Dir alles Geld, was Dein Arbeitgeber Dir überweist, freizugeben hat, z.B. hier ein Formular dazu:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Und das alles hat Dir Deine Schuldnerberatung nicht erklärt ?
*staun*
0
neustart_mina
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 5. Nov 2024, 21:03

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von neustart_mina »

robo hat geschrieben: 7. Nov 2024, 17:51 Und wenn Du 'normal' noch mehr verdienst (als diese 2.060,- €), dann ggfs. auch mehr.

Dann gilt die Pfändungstabelle und Du brauchst für deine Bank eine sogenannte "Quellenfreigabe" vom Gericht, dass die Bank Dir alles Geld, was Dein Arbeitgeber Dir überweist, freizugeben hat, z.B. hier ein Formular dazu:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Und das alles hat Dir Deine Schuldnerberatung nicht erklärt ?
*staun*
Von der Schuldnerberatung gab es erstmal nur den Hinweis, schnellstmöglich ein P-Konto zu beantragen.
Erledigt!, aber noch in Bearbeitung.

Du sagst, ich könne ggf. mehr verdienen und in der Datei habe ich gelesen, dass man Gutschriften, wie zum Beispiel Familienkasse, Arbeitslohn, Krankenkasse freigeben lassen kann.

Aber doch nicht, wenn in der P-Tabelle steht, dass mir mit einem Kind 2.060€ zustehen, richtig?
Dann wird mein Gehalt ja eh gepfändet, wenn ich drüber bin.

Kindesunterhalt von Seiten meines Ex-Partners lasse ich dann ja auch schon auf das Kinderkonto überweisen.
Somit stehen wir mit knapp 2.500€ in einer Insolvenz ganz gut da.

Ich danke euch viiielmals für die Aufklärung!
0
neustart_mina
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 5. Nov 2024, 21:03

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von neustart_mina »

Entschuldige, ich habe es nun verstanden!
Ich halte mich an die P-Tabelle. :)

+ Kindesunterhalt auf das Kinderkonto.
So wird alles gut!
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 874
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von robo »

Bist Du zZt berufstätig ?
Ist ja nicht so einfach als Alleinerziehende.
Und wie hoch ist Dein normales Nettoeinkommen ?

Pfändungstabelle ist deswegen richtig, weil der Gesetzgeber ja wollte, dass, wenn ein Schuldner ganz gut verdient, er das auch weiterhin macht und nicht seinen Job hinschmeisst, weil "wird ja doch alles gepfändet ...", sondern dass er auch selbst was hat von seinem guten Verdienst.
0
neustart_mina
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 5. Nov 2024, 21:03

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von neustart_mina »

Ich bin in einer guten Stelle als Arztpraxismanagerin und habe 38,5 Std gearbeitet.
Gehalt 2600 + 250 KG + 400€ Kindesunterhalt.

Und dann wurde ich psychisch krank (Burnout) und habe die Briefe alle monatelang nicht mehr geöffnet.
Nicht mal den gelben Brief! Es ist absurd und das weiß ich seeehr genau! Aber ich konnte nunmal gar nichts mehr, außer meinen Sohn in die Kita bringen und wieder abholen.
Ich habe es verkackt!

Seit August 2024 bin ich krank geschrieben und in Therapie, die seeehr gut ist.
Ich stehe wieder auf und besprach mit meiner Schuldnerberaterin, eine Insolvenz zu beantragen, da ich längerfristig nur noch in Teilzeit gehe und mich umschule als Natur- und Umweltpädagogin.
Von meinem guten Gehalt habe ich also Abschied genommen - für die Gesundheit!
Und eine Privatinsolvenz ist in Anmarsch.

Mein Krankengeld liegt nun in der Tabelle (mit einem Kind) bei 2060€.
Mein neues Gehalt ab Januar dann auch!
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 874
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von robo »

Nein, Du hast es nicht "verkackt".
Du hast Dich offensichtlich einfach nur überfordert - wie lange schon ?
Eine volle Stelle in einem stressigen Job und das als Alleinerziehende mit einem Kleinkind. Respekt!
Das schaffen, glaube ich, nicht viele Frauen.
Jedenfalls nicht auf Dauer.
Und viele Männer würden das vermutlich gar nicht erst wagen.

Und nochmal Respekt, dass Du jetzt eine Therapie machst und neue Pläne hast !
Das finde ich sehr vernünftig - kein Geld der Welt ist es Wert, die eigene Gesundheit dafür aufs Spiel zu setzen.

Aber wenn Du bisher nur einmal mit Deiner Schuldnerberaterin gesprochen hast, dann wird wird sie Dir das Verfahren demnächst erklären: Zuerst muss sie alle Deine Gläubiger anschreiben und Ihnen einen "aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan" anbieten.
Oft ist das ein "Nullplan", weil es kein Vermögen und kein pfändbares Einkommen gibt.
Und erst dann, wenn der Plan gescheitert ist, kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht gestellt werden.
Es wird also noch etwas dauern, bis Ihr den Inso-Antrag stellen könnt.

Was ich nicht verstehe:
Seit August bist Du krankgeschrieben und seit gestern bekommst Du Krankengeld ?
Seit August bis gestern sind jedenfalls mehr als sechs Wochen.
Und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es m.W. nur sechs Wochen.
Bei Dir länger ?

Und selbst wenn Du seit gestern Anspruch auf Krankengeld hast, dann wird es noch etwas dauern, bis Deine Krankenkasse das Krankengeld dann auch tatsächlich auszahlt.

Und Dein letzter Satz ist vermutlich ein Schreibfehler ?
"Normal" bekommt man etwa 70% vom Netto als Krankengeld, das wären bei Dir dann ca. 1.820,- €.
Und nicht 2.060,-€.

Erst schreibst Du, dass Du demnächst in Teilzeit arbeiten willst und eine Umschulung machen willst und dann steht da als letzter Satz: "Mein neues Gehalt ab Januar dann auch!"

Hast Du denn schon einen neuen (Teilzeit-) Job ab Januar ?

Das solltest Du dann auch mit Deiner Schuldnerberaterin besprechen, dass Du nur noch Teilzeit arbeiten wirst, denn "normal" muss man im Insolvenzverfahren (wenn möglich) Vollzeit arbeiten.
Vielleicht hilft da ein Gutachten von Deinem Therapeuten.

Du bist ja jetzt auf einem guten Weg, so scheint es - alles Gute weiterhin !
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Alleinerziehende in der Insolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Mit Kita-Kind wird sie auch im Insolvenzverfahren nicht Vollzeit arbeiten müssen.
0
Antworten