@robo
genau! Ich werde in Teilzeit arbeiten ab Januar.
Ich bin ja seit August krank geschrieben und fiel dementsprechend 6 Wochen später ins Krankengeld.
Da hat alles seine Richtigkeit.
Mit dem Krankengeld von ca. 1900€ lebe ich seitdem, raffte mich auf und machte mich an die Briefe und sprach mit meiner Schuldnerberaterin.
Sie wollte eine außergerichtliche Einigung erlangen.
Dann kontaktierte ich sie vor einer Woche noch einmal, um ihr zu erzählen, dass ich ab Januar einen neuen Job habe in einem Waldkindergarten mit Weiterbildung in Teilzeit UND dass ich bis zum Ende des Jahres weiterhin krankgeschrieben bin. Dann eröffnete ich auch das P-Konto.
Und zur Außergerichtliche Einigung kam es bisher nicht und ich erhielt keine Auskunft darüber, ob es gescheitert ist.
Fakt ist aber, dass ich den Kredit nicht abbezahlen kann - nicht in der Krankengeldphase und nicht ab Januar mit einem Teilzeitjob.
@Shopgirl & @ robo
Mein Sohn ist 5 Jahre alt und dann im September in die Vorschule gekommen.
Noch gilt der "Gutschein" der Stadt Hamburg und mein Sohn darf die 5 Stunden kostenlos dort sein.
ABER:
wenn ich in Vollzeit arbeiten "soll" und dann mit höherem Gehalt in die Pfändung rutsche und die Betreuungsstunden der Schule für den Ganztag trotzdem bezahlen soll, sehe ich schwarz.
Habt ihr da Erfahrung?
Fragt gerne, falls es euch unklar ist.
Ein Verständnis über die Schriftform ist ja manchmal schwierig. :/
Herzliche Grüße
Alleinerziehende in der Insolvenz
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