heute habe ich gelernt, zugegeben hier habe ich es auch schonmal gehört, eine Restschuldbefreiung gibt es nicht, es ist nur die (mit meinen Worten) Anweisung an die Gläubiger dass sie die Schulden nicht mehr eintreiben dürfen, diese bleiben also bestehen. Also auch NACH

Ich halte es also für zwingend erforderlich einen Vergleich zu erwirken, der alle Schulden löscht....
Mein erster Anwalt riet mir vollkommen davon ab, und auch robo hier ist der Meinung dass die 3 Jahre schnell vorbei gehen....
Nun habe ich einen neuen Anwalt, einen Spezialisten für Steuerinsolvenzrecht.
Dieser sagte dass das Finanzamt zukünftige Steuergutschriften dazu verwenden wird um deren Verbindlichkeiten zu decken....
Eine Neugründung ist also unter Vorbelastungen ....
Gibt es eine Individuelle Lösung die man ggf mit dem FA treffen kann?