Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Mein Mann und ich wurden mit einer Immobilie übers Ohr gehauen und aufgrund von fehlender Rechtsschutzversicherung bleibt uns nach anwaltlicher Klärung nur der Gang in die Privatinsolvenz.
Das ist ein großer Schlag für uns gewesen aber nun wollen wir das Beste draus machen.
Da wir immer noch unsere Raten zahlen, also in dem Sinne noch keine Schulden entstanden sind, haben wir noch etwas Zeit, ehe es überhaupt dazu kommt.
Ich tue mich so schwer damit, größere Mengen auszugeben aber ich möchte auch nichts dem IV schenken.
Wie sind eure Erfahrungen ? ‚Musstet‘ ihr auch vorher Geld ausgeben ? Was ist legitim?
Möbel haben wir jetzt schon gekauft, die wir sonst erst irgendwann mal geholt hätten. Wir überlegen jetzt noch, die Wohnung zu renovieren. Dann ist hier wenigstens schön, wenn wir nicht mehr so oft in den Urlaub können
Ich habe noch ein ETF-Depot. Sollte ich das am besten sofort auflösen (ca. 2000€ drin) und nach und nach bis zur Insolvenz verbrauchen ?
Ich danke schon mal für eure Antworten.
Willkommen im Ersatzforum
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Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
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Re: Willkommen im Ersatzforum
Habt ihr euch den Inso-Antrag schon mal angesehen ? z.B. hier:
https://justiz.de/service/formular/date ... 7659787A15
und da dann insbesondere
Ergänzungsblatt 4 E zur Anlage 4 Vermögensübersicht
Die Angaben im Antrag sollten schon korrekt sein, um Ärger zu vermeiden.
Die Frage ist dann,
- wann wird das Inso-Verfahren eröffnet werden und
- wie lange zurück wird der Insolvenzverwalter Eure Kontoauszüge sehen wollen.
M.W. gibt es dazu keine rechtlichen Vorgaben, das macht jeder IV nach Lust und Laune.
Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass Barausgaben vorzuziehen sind, da unbare Zahlungen vom IV ggf. rückabgewickelt werden könnten.
https://justiz.de/service/formular/date ... 7659787A15
und da dann insbesondere
Ergänzungsblatt 4 E zur Anlage 4 Vermögensübersicht
Die Angaben im Antrag sollten schon korrekt sein, um Ärger zu vermeiden.
Die Frage ist dann,
- wann wird das Inso-Verfahren eröffnet werden und
- wie lange zurück wird der Insolvenzverwalter Eure Kontoauszüge sehen wollen.
M.W. gibt es dazu keine rechtlichen Vorgaben, das macht jeder IV nach Lust und Laune.
Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass Barausgaben vorzuziehen sind, da unbare Zahlungen vom IV ggf. rückabgewickelt werden könnten.
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