Schulden durch Immobilie

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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MadameC
Neuankömmling
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Registriert: 27. Okt 2024, 16:21

Schulden durch Immobilie

Beitrag von MadameC »

Hallo zusammen,

Folgende Situation:
Mein Mann und ich wurden mit einer Immobilie übers Ohr gehauen und aufgrund von fehlender Rechtsschutzversicherung bleibt uns nach anwaltlicher Klärung nur der Gang in die Privatinsolvenz.
Das ist ein großer Schlag für uns gewesen aber nun wollen wir das Beste draus machen.
Da wir immer noch unsere Raten zahlen, also in dem Sinne noch keine Schulden entstanden sind, haben wir noch etwas Zeit, ehe es überhaupt dazu kommt.
Ich tue mich so schwer damit, größere Mengen auszugeben aber ich möchte auch nichts dem IV schenken.
Wie sind eure Erfahrungen ? ‚Musstet‘ ihr auch vorher Geld ausgeben ? Was ist legitim?
Möbel haben wir jetzt schon gekauft, die wir sonst erst irgendwann mal geholt hätten. Wir überlegen jetzt noch, die Wohnung zu renovieren. Dann ist hier wenigstens schön, wenn wir nicht mehr so oft in den Urlaub können :lol:
Ich habe noch ein ETF-Depot. Sollte ich das am besten sofort auflösen (ca. 2000€ drin) und nach und nach bis zur Insolvenz verbrauchen ?

Ich danke schon mal für eure Antworten.
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schulden durch Immobilie

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Hi MadameC,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schulden durch Immobilie" geschaut?
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Willkommen im Ersatzforum

Beitrag von robo »

Habt ihr euch den Inso-Antrag schon mal angesehen ? z.B. hier:

https://justiz.de/service/formular/date ... 7659787A15
und da dann insbesondere

Ergänzungsblatt 4 E zur Anlage 4 Vermögensübersicht

Die Angaben im Antrag sollten schon korrekt sein, um Ärger zu vermeiden.

Die Frage ist dann,
- wann wird das Inso-Verfahren eröffnet werden und
- wie lange zurück wird der Insolvenzverwalter Eure Kontoauszüge sehen wollen.

M.W. gibt es dazu keine rechtlichen Vorgaben, das macht jeder IV nach Lust und Laune.

Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass Barausgaben vorzuziehen sind, da unbare Zahlungen vom IV ggf. rückabgewickelt werden könnten.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2588
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Schulden durch Immobilie

Beitrag von caffery »

Grundsätzlich kann man aus dem unpfändbaren kaufen was man will.

Was pfändbare Vermögenswerte betrifft (wo Dein ETF-Zeug auf jeden Fall zugehört) ist das nicht so einfach zu beantworten.

Mit einer Frist von 3 Monaten vor Antragstellung sind solche Vermögensverwertungen im Prinzip Unwirksam und sehr einfach rückabzuwickeln.

Dann gibts noch unzählige Anfechtungsmöglichkeiten die weiter in die Vergangenheit reichen aber ungleich komplexer sind.

In der Praxis sind Verfügungen in der genannten Höhe oft in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung relevant, da für diese Zeiträume allermeistens Kontoauszüge geprüft werden und dann häufig die Frage zu klären ist, wo da Geld geblieben ist.

Genau kann man das aber wie gesagt kaum beantworten - und hier schon gar nicht;)
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Ziel:Planinsolvenz
Fortgeschrittener
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Beiträge: 41
Registriert: 2. Sep 2024, 08:00

Re: Schulden durch Immobilie

Beitrag von Ziel:Planinsolvenz »

Ich kann euch nur raten macht euch schlau schlau schlau... was alles geht....

wäre ich nochmal am Anfang ... bin leider ein paar wochen dabei.... würde ich darüber nachdenken im Ausland Insolvenz anzumelden, angeblich dauert diese nur wenige Monate... und die Einschnitte sind noch so extrem...

KI:
Ja, es ist tatsächlich möglich und für einige Menschen vorteilhaft, eine Privatinsolvenz im Ausland anzumelden, insbesondere in Ländern mit kürzeren Restschuldbefreiungszeiten als in Deutschland. Ein beliebtes Ziel für dieses Vorgehen ist dabei beispielsweise Großbritannien (zumindest früher) oder Tschechien, da dort oft eine schnellere Entschuldung möglich ist. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten:

### Vorteile der Insolvenz im Ausland
1. **Kürzere Restschuldbefreiungszeit**: In einigen Ländern ist der Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung deutlich kürzer als in Deutschland, wo es aktuell (Stand 2023) drei Jahre dauert. In Irland zum Beispiel kann eine Entschuldung schon nach einem Jahr erfolgen, und in Tschechien sind es zwei bis drei Jahre.

2. **Niedrigere Anforderungen**: In bestimmten Ländern sind die Anforderungen an die Schuldner möglicherweise niedriger als in Deutschland, insbesondere was die Pfändungsbeträge und Abgaben betrifft.

3. **Erneute Insolvenz möglich**: In manchen Ländern gibt es kürzere Wartezeiten für eine erneute Insolvenz. Das kann relevant sein, wenn jemand nach der ersten Insolvenz wieder überschuldet ist.

### Voraussetzungen und Bedingungen
Um in einem anderen Land Insolvenz anzumelden, ist eine **feste Ansässigkeit** (gewöhnlicher Aufenthalt) im jeweiligen Land erforderlich. Das bedeutet, der Schuldner muss dort tatsächlich leben und eine gewisse Zeit ansässig sein, bevor er Insolvenz beantragen kann. Für die meisten Länder liegt die Mindestaufenthaltsdauer bei sechs Monaten, kann jedoch je nach Land und individueller Situation unterschiedlich sein.

### Ablauf der Insolvenz im Ausland
1. **Wohnsitzwechsel**: Der Schuldner muss seinen Hauptwohnsitz in das Ausland verlegen und diesen offiziell melden.

2. **Nachweis der Ansässigkeit**: Der Schuldner muss nachweisen, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat und zum Beispiel durch Mietverträge, Arbeitsverhältnisse oder Meldebestätigungen seine tatsächliche Ansässigkeit nachweisen.

3. **Insolvenzantrag vor Ort**: Der Antrag wird im Ausland nach den dort geltenden Regeln gestellt und auch die Verfahren werden nach den lokalen Gesetzen abgewickelt.

4. **Anerkennung in Deutschland**: Die Insolvenz muss anschließend in Deutschland anerkannt werden, damit die Restschuldbefreiung auch hier wirksam wird. Dies ist im Rahmen der EU-weiten Anerkennung von Insolvenzverfahren grundsätzlich möglich, es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Anforderungen.

### Nachteile und Risiken
- **Kosten für Umzug und Leben im Ausland**: Die Verlagerung des Wohnsitzes und der Aufenthalt im Ausland können mit erheblichen Kosten verbunden sein, vor allem wenn man die Mindestdauer im Ausland einhalten muss.
- **Mögliche Sprachbarrieren und Unsicherheiten**: Das Insolvenzverfahren in einem fremden Land und in einer fremden Sprache kann zu Schwierigkeiten und Missverständnissen führen.
- **Anforderungen an die Anerkennung in Deutschland**: Es kann sein, dass deutsche Gläubiger die Anerkennung der ausländischen Restschuldbefreiung anfechten, wenn sie argumentieren, dass die Verlagerung des Wohnsitzes nur zur Verkürzung der Insolvenzzeit erfolgt ist.

Eine Auslandsinsolvenz kann also durchaus Vorteile bringen, erfordert aber eine gute Vorbereitung und Beratung, um sicherzustellen, dass das Verfahren sowohl im Ausland als auch in Deutschland reibungslos anerkannt wird.
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Shopgirl
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Beiträge: 936
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Schulden durch Immobilie

Beitrag von Shopgirl »

Für die wenigsten Schuldner dürfte es vermutlich in Frage kommen, mal eben auszuwandern.

Wie passt diese Antwort zur Frage von MadameC?

Auch wenn das eine KI-Antwort ist, wäre eine Quellenangabe schön.
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