Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ich bin ja wegen einer psychischen Erkrankung in Teilzeit gegangen.
Reicht da ein Attest vom behandelndem Facharzt aus ? Muss ja sicherlich begründen warum ich nur TZ arbeite.
Du solltest dir auf jeden Fall ein Attest besorgen, egal was der IV sagt.
Der IV ist nämlich eigentlich nicht dafür da um nachzufragen - wenn er das doch tut, dann nur aus Nettigkeit. Er schreibt dann regelmäßig in seinen Bericht wie der Stand der Dinge ist und dass du Teilzeit arbeitest - und vielleicht schreibt er auch den Grund rein, den du ihm eingangs genannt hast.
Diesen Bericht bekommen die Gläubiger und die könnten dann, wenn sie denken, dass du deiner Obliegenheitsverpflichtung nicht nachkommst, einen Versagensantrag stellen. Der IV stellt keinen Versagensantrag.
Und wenn dann ein Antrag eines Gläubigers da ist, dann wirst du dazu angehört - und für diesen Fall solltest du belegen können, dass du aus gesundheitlichen Gründen nur Teilzeit arbeiten kannst.