Zeit vor der Insolvenz
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Re: Zeit vor der Insolvenz
Danke für die Antworten, dann war das alles wohl nur ein großes Missverständnis. Ich dachte, der IV würde sich auch solche Dinge anschauen, wie ob man für Essen oder Kleidung zu viel Geld ausgegeben hat. Damit haben sich meine Fragen jetzt eigentlich alle geklärt.
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Re: Zeit vor der Insolvenz
Diese unverhältnismäßigen Ausgaben würden (überspitzt ausgedrückt) den Picasso betreffen, den du noch eben schnell von der Insolvenz kaufst. Oder die Weltreise für 50k. Ob dein Duschgel 65 Cent oder 5 Euro gekostet hat, interessiert niemanden.
Du wirst mit der Insolvenz nicht entmündigt und niemand kontrolliert, ob du auf den Kontoauszügen DM, Edeka oder Feinkost Käfer stehen hast.
Der Insolvenzverwalter kann auch deine Insolvenz nicht "anfechten". Er schreibt einen Bericht. Steht da drin, dass du z.B arbeiten könntest, aber keine Lust hattest und deinen Job einfach ohne Not gekündigt hast, könnte ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellen. Der Insolvenzverwalter ist, wie der Name schon richtig sagt, nur der Verwalter des Verfahrens, nicht dein Aufpasser.
Du wirst mit der Insolvenz nicht entmündigt und niemand kontrolliert, ob du auf den Kontoauszügen DM, Edeka oder Feinkost Käfer stehen hast.
Der Insolvenzverwalter kann auch deine Insolvenz nicht "anfechten". Er schreibt einen Bericht. Steht da drin, dass du z.B arbeiten könntest, aber keine Lust hattest und deinen Job einfach ohne Not gekündigt hast, könnte ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellen. Der Insolvenzverwalter ist, wie der Name schon richtig sagt, nur der Verwalter des Verfahrens, nicht dein Aufpasser.
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Re: Zeit vor der Insolvenz
@IHSNU: Gut, dann ist das ja geklärt.
Deine Eingangsfrage war einfach zu merkwürdig ...
Da haben wir uns offensichtlich völlig missverstanden.
@tidus82: Ich habe hier doch gar nichts zum Thema "unpfändbares" gesagt ???
Darum ging es hier doch gar nicht.
Hier ging es doch ums Thema fragliche Vermögensverschwendung VORM Insolvenzverfahren.
Bei IHSNU wird doch (noch) gar nicht gepfändet und ein Inso-Verfahren ist auch (noch) nicht eröffnet.
@IHSNU:
W E N N Du ein 'Promi' wärst (wie Boris Becker, Heinz Hoenig, Anton Schlecker, Eike Immel usw) und früher mal richtig viel Geld verdient hättest, dann würde Dein Insolvenzverwalter in spe Deine Kontoauszüge sich sicher sehr genau ansehen, wann Du da wem wieviel und wofür überwiesen hast.
Und Dich fragen, wo das ganze Geld geblieben ist.
Und das kann er theoretisch ggfs. sogar bis zu zehn Jahren zurück.
Aber wenn wir hier von einem Einkommen von jetzt 2.000,- €/Monat ausgehen und von Schulden infolge KfW-Studiendarlehn und Bafög, dann wird es Deinen zukünftigen IV vermutlich gar nicht interessieren.
Denn 2.000,- ist ja wirklich nicht sooo üppig, zumal, wenn man versucht, davon noch einen Haufen Schulden abzuzahlen.
Du bist übrigens nicht allein:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fi ... e-100.html
Ich würde an Deiner Stelle auch jeden Monat einen Betrag vom Konto in bar abheben und in die berüchtigte Keksdose tun ... für alle Fälle ... Du weisst nicht, wann Dein Inso-Verfahren tatsächlich eröffnet wird und wann der IV dann Dein Konto freigeben wird.
Aber Essen musst Du trotzdem.
Ich kenne diese Situation sehr wohl und ich wäre sehr froh gewesen, jemand hätte mich damals gewarnt ...
Ja, Sparen ist nicht erlaubt und Vermögen muss angegeben werden ... aber verhungern ist erlaubt ?
Hier ist 'vorauseilender Gehorsam' m.E. völlig deplaziert.
Und: Wo kein Kläger - da kein Richter.
Und ob Deine Sicherheitsrücklage anzugebendes "Vermögen" ist oder völlig angemessene Vorsorge für einfache Lebenshaltungskosten, dass kann Dir hier auch keiner definitiv sagen, dafür gibt es nun mal keine gesetzliche Vorgaben.
Bedenke nur, dass Dein IV in spe sehr wohl auch ein Eigeninteresse hat, so viel von Deinem Geld wie möglich "zur (Insolvenz-) Masse" einzuziehen, denn er bekommt davon schliesslich 40%.
Und er will ja schliesslich auch nicht verhungern ... auch im Alter nicht.
Und überdenke nochmal, Deinen Eltern evt. doch mehr für Kost+Logis zu geben, und ihnen vorzuschlagen, einen Teil davon evt. auf ihr Sparbuch einzuzahlen.
Oder habt ihr nicht so ein gutes Verhältnis, um familienintern ggf. auch unkonventionelle Lösungen für Probleme zu finden ? Dann geht das natürlich nicht, aber das wär schade.
Ich wünsche Dir alles Gute !
Tut mir leid, dass ich Deine Eingangsfrage so falsch verstanden habe.
Deine Eingangsfrage war einfach zu merkwürdig ...
Da haben wir uns offensichtlich völlig missverstanden.
@tidus82: Ich habe hier doch gar nichts zum Thema "unpfändbares" gesagt ???
Darum ging es hier doch gar nicht.
Hier ging es doch ums Thema fragliche Vermögensverschwendung VORM Insolvenzverfahren.
Bei IHSNU wird doch (noch) gar nicht gepfändet und ein Inso-Verfahren ist auch (noch) nicht eröffnet.
@IHSNU:
W E N N Du ein 'Promi' wärst (wie Boris Becker, Heinz Hoenig, Anton Schlecker, Eike Immel usw) und früher mal richtig viel Geld verdient hättest, dann würde Dein Insolvenzverwalter in spe Deine Kontoauszüge sich sicher sehr genau ansehen, wann Du da wem wieviel und wofür überwiesen hast.
Und Dich fragen, wo das ganze Geld geblieben ist.
Und das kann er theoretisch ggfs. sogar bis zu zehn Jahren zurück.
Aber wenn wir hier von einem Einkommen von jetzt 2.000,- €/Monat ausgehen und von Schulden infolge KfW-Studiendarlehn und Bafög, dann wird es Deinen zukünftigen IV vermutlich gar nicht interessieren.
Denn 2.000,- ist ja wirklich nicht sooo üppig, zumal, wenn man versucht, davon noch einen Haufen Schulden abzuzahlen.
Du bist übrigens nicht allein:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fi ... e-100.html
Ich würde an Deiner Stelle auch jeden Monat einen Betrag vom Konto in bar abheben und in die berüchtigte Keksdose tun ... für alle Fälle ... Du weisst nicht, wann Dein Inso-Verfahren tatsächlich eröffnet wird und wann der IV dann Dein Konto freigeben wird.
Aber Essen musst Du trotzdem.
Ich kenne diese Situation sehr wohl und ich wäre sehr froh gewesen, jemand hätte mich damals gewarnt ...
Ja, Sparen ist nicht erlaubt und Vermögen muss angegeben werden ... aber verhungern ist erlaubt ?
Hier ist 'vorauseilender Gehorsam' m.E. völlig deplaziert.
Und: Wo kein Kläger - da kein Richter.
Und ob Deine Sicherheitsrücklage anzugebendes "Vermögen" ist oder völlig angemessene Vorsorge für einfache Lebenshaltungskosten, dass kann Dir hier auch keiner definitiv sagen, dafür gibt es nun mal keine gesetzliche Vorgaben.
Bedenke nur, dass Dein IV in spe sehr wohl auch ein Eigeninteresse hat, so viel von Deinem Geld wie möglich "zur (Insolvenz-) Masse" einzuziehen, denn er bekommt davon schliesslich 40%.
Und er will ja schliesslich auch nicht verhungern ... auch im Alter nicht.
Und überdenke nochmal, Deinen Eltern evt. doch mehr für Kost+Logis zu geben, und ihnen vorzuschlagen, einen Teil davon evt. auf ihr Sparbuch einzuzahlen.
Oder habt ihr nicht so ein gutes Verhältnis, um familienintern ggf. auch unkonventionelle Lösungen für Probleme zu finden ? Dann geht das natürlich nicht, aber das wär schade.
Ich wünsche Dir alles Gute !
Tut mir leid, dass ich Deine Eingangsfrage so falsch verstanden habe.
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Re: Zeit vor der Insolvenz
Da habe ich mich wohl vertan / verlesen.robo hat geschrieben: ↑23. Okt 2024, 22:17 @tidus82: Ich habe hier doch gar nichts zum Thema "unpfändbares" gesagt ???
Darum ging es hier doch gar nicht.
Hier ging es doch ums Thema fragliche Vermögensverschwendung VORM Insolvenzverfahren.
Bei IHSNU wird doch (noch) gar nicht gepfändet und ein Inso-Verfahren ist auch (noch) nicht eröffnet.
Es tut mir leid, dass du diese Situation selbst erlebt hast und vorgewarnt werden hättest können.robo hat geschrieben: ↑23. Okt 2024, 22:17 Ich würde an Deiner Stelle auch jeden Monat einen Betrag vom Konto in bar abheben und in die berüchtigte Keksdose tun ... für alle Fälle ... Du weisst nicht, wann Dein Inso-Verfahren tatsächlich eröffnet wird und wann der IV dann Dein Konto freigeben wird.
Aber Essen musst Du trotzdem.
Ich kenne diese Situation sehr wohl und ich wäre sehr froh gewesen, jemand hätte mich damals gewarnt ...
Ja, Sparen ist nicht erlaubt und Vermögen muss angegeben werden ... aber verhungern ist erlaubt ?
Lass uns darauf einigen, dass es - wie ich es schon schrieb - durchaus möglich ist Bargeld vom Konto abzuheben und diesen in die Keksdose zu legen.
Lass uns aber auch darauf einigen, dass dieses Geld - wie ich auch geschrieben habe - für den Lebensunterhalt benötigt werden sollte und nicht zum Sparen in die Keksdose getan werden sollte, ok?
Denn, auch wenn es in diesem Fall noch so unrealistisch ist:
Stell dir vor jemand hat einen Bekannten / Freund / Familienmitglied als Gläubiger in der Insolvenz, der genau um diese Keksdose weiß und der stellt einen Versagensantrag - vielleicht sogar mit Fotos der gefüllten Keksdose - dann kann die RSB durchaus nach hinten los gehen.
Ich weiß, ich bin da kleinlich, sieh es mir bitte nach. Ich möchte am Ende nicht derjenige sein, auf den der Finger gezeigt wird: „der hat aber gesagt“.
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Re: Zeit vor der Insolvenz
Ich gehe trotzdem mal noch auf diese Posten ein, vielleicht hilft es ja einfach auch bei der zukünftigen Haushaltsführung. Dies aus Sicht eines Mannes Mitte 30, mit etwas höherem Einkommen, aber dafür Unterhaltspflicht:IHSNU hat geschrieben: ↑23. Okt 2024, 12:50 - 600€ Kostgeld an die Eltern (für Miete, Strom, Internet etc.)
- 200€ Bargeldabhebungen ("Keksdose", würde da eventuell auch mehr gehen, ohne dass der IV stutzig wird?)
- 300€ Lebensmittel
- 100€ Drogerie
- 100€ öffentliche Verkehrsmittel
- 100€ Katzenfutter
- 200€ Kleidung
- 100€ Bücher
- 300€ Sonstiges (einmalige Anschaffungen wie z.B. Staubsauger und Kaffeemaschine, diesen Posten würde ich allerdings gerne noch reduzieren und auf andere aufteilen falls möglich, zudem ich auch nicht weiß, was ich mir sonst noch anschaffen soll)
Miete/Strom/Internet: In der Unterhaltstabelle werden Mietkosten i. H. von ca. 530 Euro "vorgegeben". Also ich denke 600 Euro Miete als Single ist definitiv im Rahmen. Kommt natürlich auch darauf an ob man in der Großstadt lebt (dann eher noch mehr) oder auf dem Land.
Barabhebung: Ich denke bei 100 Euro pro Woche wird beim Thema Insolvenz auch noch keiner Misstrauisch.
Lebensmittel: Wenn ich nur bei Discountern einkaufe und bescheiden einkaufe, komme ich auf etwa 50 Euro pro Woche (teilweise auch ein paar Lebensmittel für meine Kinder, die am WE da sind). Mittagsverpflegung bei der Arbeit kommt noch extra dazu. Also 200-300 Euro für einen Single halte ich für okay. Einsparen kann man da wohl nur wenn man wirklich nur noch Angebote oder Lebensmittel vor MHD kauft.
Drogerie: Keine Ahnung, als Mann brauch ich da sicher keine 100 Euro. Vielleicht ist da Sparpotenzial vorhanden, aber ungewöhnlich erscheint es mir auch nicht.
Öffis: Die Kosten kann man ja nicht wirklich beeinflussen und sind auch nachweisbar.
Katzenfutter: Auch hier wenig beeinflussbar. Außer man hält sich kein Haustier.
Kleidung: 200 Euro sind da schon recht viel. Bei meiner Schuldnerberatung sollte ich auch meine monatlichen Kosten angeben und da wurde Kleidung mit "min. 35 Euro pro Monat" vorgegeben. Hier solltest du dir definitiv überlegen, ob du dir das leisten kannst und willst. Gerade wenn das Geld während einer PI knapp werden sollte (oder wenn du später doch wieder ausziehst und studierst).
Bücher: 100 Euro pro Monat für ein Hobby ist sicher auch nicht zu viel. Wenn man hier sparen will, dann vielleicht mit einer Büchereimitgliedschaft oder E-Books.
Sonstige Ausgaben: Hier sollte man vielleicht am vorsichtigsten sein. Ob man sich vor der PI einen neuen Fernseher für 1000 Euro kaufen muss, sollte man sich gut überlegen. Ob ein Kaffeeautomat für 300 Euro "okay" ist, kann dir auch keiner sagen. Sowas kann man sich zwar mit Bargeld kaufen und dann taucht es nicht auf dem Kontoauszug auf, aber wenn der Gerichtsvollzieher in die Wohnung kommt, ist ein bescheidener Lebensstil sicher authentischer. Wobei Dinge aus dem täglichen Bedarf normalerweise nicht gepfändet werden. Generell kann man Dinge wie Staubsauger oder Kaffeeautomat auch gebraucht kaufen.
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Re: Zeit vor der Insolvenz
Alles klar, dann habe ich mir wohl vollkommen unnötig viel zu viele Gedanken gemacht. Da bin ich jetzt natürlich auch erleichtert. Wahrscheinlich nehme ich die Sache mit der Insolvenz und dem nicht gegen Regeln verstoßen wollen auch einfach viel zu ernst bzw. da ist meine Angststörung womöglich mit mir durchgebrannt. xD
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
Auch danke an Darnox für die Einschätzung. Diese Aufstellung entstand ja nur aus dem Missverständnis heraus, dass meine Ausgaben realistisch sein müssen und ich diese angemessen aufteilen muss, also nicht, welche Ausgaben ich wohl tatsächlich habe, sondern welche ich sozusagen "kreieren" muss, die der IV für angemessen befinden würde. Das hat sich dann ja aber jetzt erledigt.
Deine Einschätzung ist aber natürlich trotzdem sehr hilfreich, um eine Idee zu bekommen, wie tatsächliche Ausgaben aussehen könnten. Da ich mein Gehalt ja jetzt zur freien Verfügung habe, werde ich in Zukunft alle Kosten selbst tragen und nichts mehr von meinen Eltern übernehmen lassen. Ich werde dann auch anfangen, Haushaltsbuch zu führen, um festzustellen, wie viel Geld ich tatsächlich für alles brauche.
Gibt es denn noch irgendetwas Wichtiges, worauf man beim Thema Insolvenz wirklich aufpassen sollte, oder sollte ich die ganze Sache einfach lockerer angehen?
Z.B. noch zum Thema vubH. Wahrscheinlich mache ich mir da wieder bloß zu viele Gedanken, aber ich habe gelesen, dass manche Gläubiger es auch schon einfach aus Prinzip versuchen, einem eine vubH vorzuwerfen. Die meisten meiner Schulden sind natürlich schon älter als 3 Jahre, da ich aber immer versucht habe, alles abzuzahlen, sind auch ein paar wenige dabei, die ich vor weniger als 3 Jahren beantragt habe, um wieder liquide zu sein und meine Raten zahlen zu können. Muss ich bei diesen jetzt Angst haben, dass mir eine vubH vorgeworfen werden könnte? Falschangaben dürfte ich, glaube ich, keine gemacht haben, aber theoretisch bin ich ja auch damals schon zahlungsunfähig gewesen. Und wie ist es, wenn die Forderung an ein Inkasso abgetreten wurde, bin ich dann schon "sicher" oder können sie dann trotzdem noch eine vubH anmelden?
Meinen Mobilfunkanbieter möchte ich ja beispielsweise auch als Gläubiger mit aufnehmen, aber den Vertrag habe ich erst vor einem halben Jahr verlängert, dieser würde also eigentlich noch bis 2026 laufen. Die Kosten sind mir mit 80€ pro Monat (wegen dem Handy) aber eindeutig zu hoch. Könnte die Telekom mir also eine vubH vorwerfen, wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle und sie dann als Gläubiger anmelde?
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
Auch danke an Darnox für die Einschätzung. Diese Aufstellung entstand ja nur aus dem Missverständnis heraus, dass meine Ausgaben realistisch sein müssen und ich diese angemessen aufteilen muss, also nicht, welche Ausgaben ich wohl tatsächlich habe, sondern welche ich sozusagen "kreieren" muss, die der IV für angemessen befinden würde. Das hat sich dann ja aber jetzt erledigt.
Deine Einschätzung ist aber natürlich trotzdem sehr hilfreich, um eine Idee zu bekommen, wie tatsächliche Ausgaben aussehen könnten. Da ich mein Gehalt ja jetzt zur freien Verfügung habe, werde ich in Zukunft alle Kosten selbst tragen und nichts mehr von meinen Eltern übernehmen lassen. Ich werde dann auch anfangen, Haushaltsbuch zu führen, um festzustellen, wie viel Geld ich tatsächlich für alles brauche.
Gibt es denn noch irgendetwas Wichtiges, worauf man beim Thema Insolvenz wirklich aufpassen sollte, oder sollte ich die ganze Sache einfach lockerer angehen?
Z.B. noch zum Thema vubH. Wahrscheinlich mache ich mir da wieder bloß zu viele Gedanken, aber ich habe gelesen, dass manche Gläubiger es auch schon einfach aus Prinzip versuchen, einem eine vubH vorzuwerfen. Die meisten meiner Schulden sind natürlich schon älter als 3 Jahre, da ich aber immer versucht habe, alles abzuzahlen, sind auch ein paar wenige dabei, die ich vor weniger als 3 Jahren beantragt habe, um wieder liquide zu sein und meine Raten zahlen zu können. Muss ich bei diesen jetzt Angst haben, dass mir eine vubH vorgeworfen werden könnte? Falschangaben dürfte ich, glaube ich, keine gemacht haben, aber theoretisch bin ich ja auch damals schon zahlungsunfähig gewesen. Und wie ist es, wenn die Forderung an ein Inkasso abgetreten wurde, bin ich dann schon "sicher" oder können sie dann trotzdem noch eine vubH anmelden?
Meinen Mobilfunkanbieter möchte ich ja beispielsweise auch als Gläubiger mit aufnehmen, aber den Vertrag habe ich erst vor einem halben Jahr verlängert, dieser würde also eigentlich noch bis 2026 laufen. Die Kosten sind mir mit 80€ pro Monat (wegen dem Handy) aber eindeutig zu hoch. Könnte die Telekom mir also eine vubH vorwerfen, wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle und sie dann als Gläubiger anmelde?
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Re: Zeit vor der Insolvenz
Ich denke du machst dir wirklich einfach zu viele Gedanken
Bezüglich der vbuH kann es natürlich immer passieren, dass ein Gläubiger die anmeldet. Nach deinen Ausführungen würde ich aber das Risiko gen 0 einschätzen.
Sollte es aber dennoch passieren, dann wirst du darüber informiert und dann kannst du gegen das Merkmal vbuH Widerspruch einlegen.
Und erst dann muss der Gläubiger beweisen, dass das Merkmal vbuH berechtigt ist. Vorher kann er einfach ungefragt anmelden und hoffen, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.
Bezüglich der vbuH kann es natürlich immer passieren, dass ein Gläubiger die anmeldet. Nach deinen Ausführungen würde ich aber das Risiko gen 0 einschätzen.
Sollte es aber dennoch passieren, dann wirst du darüber informiert und dann kannst du gegen das Merkmal vbuH Widerspruch einlegen.
Und erst dann muss der Gläubiger beweisen, dass das Merkmal vbuH berechtigt ist. Vorher kann er einfach ungefragt anmelden und hoffen, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.
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